Der Energieausweis kommt

Die eingetragenen Ulmer Kaufleute Dipl.-Wirtsch-Ing.(FH) und Hubert Ketterer (enarqum) berichten für ihre Aktion "Ulm spart Energie" über die Details zum Energieausweis für Wohngebäude und Geschäftsgebäude die man wissen muss.

Am 01.10.2007 tritt die überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in Kraft. Dadurch wird die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Energieausweisen für Bestandsgebäude geschaffen, welche für Neubauten seit 2002 vorgeschrieben sind.

Der Energieausweis ist Pflicht ab:

  • Juli 2008 für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965
  • Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude
  • Juli 2009 für Nichtwohngebäude

Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, den bedarfsorientierten- und den verbrauchsorientierten Energieausweis:

  • Bedarfsausweis: betrachtet die Gebäudehülle, die verwendeten Baumaterialien und die Heizungsanlage. Dadurch wird der Wärmeverlust des Gebäudes berechnet. Das Ergebnis ist ein objektives Bild der energetischen Qualität des Gebäudes.
  • Verbrauchsausweis: basiert auf der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre. Daraus wird der Energieverbrauch pro Quadratmeter ermittelt.

Für bestimmte Gebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht:

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  • Pflicht: Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen (Bauantrag vor 01.11.1977, nicht modernisiert)
  • Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder VerbrauchsausweisAlle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die oben Genannten, die entsprechend den Vorgaben aus der Wärmschutzverordnung (11.08.1977) modernisiert wurden.

Quelle: OpenPR.de, enarqum, 23.10.2007