Mieterhöhung nach der Modernisierung


Dieser Beitrag spricht Mieter und Vermieter gleichermaßen an.

Sie als kluger Hauseigentümer entscheiden die energetische Modernisierung Ihres Hauses.
Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung: Fenster, durch die es nicht mehr zieht, eine Heizung, die weniger Öl oder Gas verbraucht, steigern nicht nur den Wert Ihres Hauses, sondern machen sich auch für Ihre Mieter bezahlt. Die Dämmung der Außenwände, der Kellerdecken und der Dachflächen sorgen für weitere Energieeinsparung und deutlich mehr Behaglichkeit.

Natürlich verursachen Arbeiten Dreck und Lärm. Aber wenn das Ergebnis stimmt, nehmen Sie als Mieter diese Unannehmlichkeiten gerne auf sich, wenn der Vermieter Sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt und die Arbeiten von einem auf den anderen Tag ausführen lässt. Grundsätzlich müssen alle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher angekündigt werden. Art und Umfang, Beginn und Dauer sowie die voraussichtlichen Kosten und die daraus resultierende Mieterhöhung sollten dem Schreiben zu entnehmen sein. Diese Vorschrift basiert auf § 554 Abs. 3 des BGB.

Stimmen Sie als Mieter der Modernisierung zu und läuft sie zur Zufriedenheit beider Seiten ab, darf der Vermieter die Miete erhöhen. In welchem Rahmen sich die Mieterhöhung bewegt und welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist ebenfalls per Gesetz geregelt. 11 % der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie möglicher Zuschüsse.

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Die tatsächlich angefallenen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als 10 % unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete.

Von einer energetischen Modernisierung eines Gebäudes profitieren beide Seiten: Der Vermieter investiert in die dauerhafte Werthaltigkeit seiner Immobilie. Der Mieter zahlt zwar mehr „Kaltmiete“, aber die Energiekosten reduzieren sich erheblich, so dass er unter dem Strich unter Umständen weniger „Warmmiete“ zu zahlen hat.