Archive für den Monat: November 2010

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Wer träumt nicht davon, sich von den Öl- und Gasmultis unabhängig zu machen? Bevor Sie Ihren Traum in die Realität umsetzen, sollten Sie sich erst einmal grundsätzlich informieren.

Wie funktioniert überhaupt eine thermische Solaranlage?
Eine Solaranlage fängt die Wärmestrahlung der Sonne über einen oder mehrere Sonnenkollektoren ein, die in der Regel auf dem Dach montiert werden. Die günstigste Himmelrichtung ist Süd oder Süd-West. Die Kollektoren heizen sich durch die Sonne auf und geben diese Wärme an eine Solarflüssigkeit ab. Diese Flüssigkeit wird in einen Solarspeicher gepumpt und über einen Wärmetauscher an das im Solarspeicher vorhandene Brauch- oder Heizkreiswasser abgegeben. Je nach Bedarf können Sie die Solarwärme für Warmwasser oder für Warmwasser und Heizung nutzen.

Wie groß müssen die Solarkollektoren sein?
Die reine Brauchwassererwärmung für Baden und Duschen ist die einfachste und unkomplizierteste Form der Solaranlage. Ein vorhandener Warmwasserspeicher wird gegen einen Solarspeicher getauscht oder ergänzt. Der Solarspeicher wird im Sommerhalbjahr fast immer vollständig erwärmt ( je nach Sommerwetter ). Im Jahresverlauf kann bis zu 70 % der zur Wassererwärmung benötigten Energie durch die Sonne abgedeckt werden. Für die reine Warmwasserversorgung rechnet man pro Person ca. 1 m² Kollektorfläche und für die Speicherung ca. 80 l pro Person.

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Durch Vergrößerung der Kollektorfläche kann zur Warmwasserversorgung zusätzlich die Heizung unterstützt werden. Besonders in der Übergangszeit (Frühjahr und Herbst) ist diese Variante sehr günstig. Wer eine Fußbodenheizung hat, kann die Solarenergie energetisch gesehen besonders gut nutzen. Eine Einsparung bis zu 35% des Energiebedarfs für das Heizen - je nach Heizart und Dämmzustand des Hauses - sind nicht selten.
Für die kombinierte Heizungs- und Warmwasserunterstützung brauchen wir mehr Leistung: Anzahl der Personen x 2 = Kollektorfläche, für die Speicherung ca. 80 l pro Person.

Und nun die Frage zum Schluss: Was kostet der Spass?
Die Preise für eine Solaranlage mit Flachkollektoren für einen 4-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus können regional unterschiedlich sein und liegen zwischen 4.000,- und 6.000,- € inklusive Montage. Wenn zusätzlich eine Heizungsunterstützung gewünscht wird, liegen die Preise bei etwa 8.000,- bis 10.000,- €.
Vakuumröhrenkollektoren sind etwa um 30 % teurer als Flachkollektoren.

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinspar-Verordnung 2009 in Kraft, die die EnEV 2007 abgelöst und viele Vorgaben seither verschärft hat.

Nun denken viele Hauseigentümer, dass sie das alles nichts angeht. Das ist ein Irrtum!

Auszug aus der EnEV 2009, Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:

  1. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
  2. Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
  3. Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
  4. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
  5. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.
  6. Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Ein Tipp zum Schluss: Dämmen Sie jetzt! Die Kosten für Dämmstoffe haben sich schon 2009/2010 wegen der großen Nachfrage um 45 % verteuert.

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