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Eigentlich tut sie es ja noch – die alte Heizungsanlage. Aber trotz guter Wärmedämmung sind die Energiekosten immer noch recht hoch.

Die Energieeinspar-Verordnung 2007 schreibt in § 10 unter anderem vor, dass Heizungsanlagen, die nicht einen bestimmten Standard aufweisen, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen sind.
Was heißt das erst einmal für Sie als Hauseigentümer? Heizungen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt und deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Wer bestimmt denn eigentlich, dass die Heizungsanlage nach dem 31.12.2008 nicht mehr betrieben werden darf?
Alljährlich prüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage. Die meisten alten Heizungsanlagen können die per Gesetz vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten. Ihr Schornsteinfeger wird ein Mängelprotokoll erstellen und Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr betrieben werden darf. In der Regel gewährt er eine gewisse Frist, in der die Heizungsanlage erneuert werden muss.

Heizungsanlagen, die heute erneuert werden, sollten nur noch Brennwerttechnik aufweisen. Was heißt Brennwerttechnik? Ein Brennwertkessel für Warmwasserheizungen nutzt den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs (Gas oder Öl) nahezu vollständig. Der Unterschied zu anderen Kesseln (Standard- bzw. Niedertemperaturkessel) besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Allein der Einsatz von Brennwerttechnik spart Heizenergie!

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Aber die sparsamste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme über ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen verloren geht. Lassen Sie in Zusammenhang mit der neuen Heizungsanlage alle zugänglichen Rohre dämmen, wobei auch hier Mindestdämmstärken von der EnEV vorgeschrieben sind. Ebenfalls Vorschrift zu dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich. Wenn Sie unsere Artikel-serie verfolgen, sind Sie über die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines hydraulischen Abgleichs informiert. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur ruhig, ob er in der Lage ist, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen und eine Heizlastberechnung zu erstellen. Lassen Sie sich nicht mit dem Spruch abwiegeln „Das sei nicht nötig“. Sie investieren viel Geld in eine neue Heizungsanlage; dann soll diese auch so wirtschaftlich und energiesparend laufen wie möglich.

Machen Sie aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss die „Gebäudehülle“ (Dach, Außenwände, Fenster) gedämmt sein; erst dann sollte die neue Heizungsanlage eingebaut werden, die wegen des geringeren Heizenergiebedarfs in der Leistung kleiner und damit preiswerter ausfällt.

In unseren nächsten Beiträgen werden wir den Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Erdwärme) behandeln. Bleiben Sie interessiert – es lohnt sich.