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Wenn Sie unsere vorangegangenen Beiträge zum Energiesparen im Altbau verfolgt haben, wissen Sie schon ein wenig mehr als die meisten Hausbesitzer oder Mieter. Heute informieren wir Sie über die Qualifikation eines Gebäudeenergieberaters und auch darüber, ob Sie Unterstützung brauchen und was ein Gebäudeenergieberater für Sie tun kann.

Da der Beruf des Gebäudeenergieberaters (noch) nicht geschützt ist, sind möglicherweise viele „Selbsternannte“ unterwegs, nicht um Hauseigentümer ordentlich und fundiert zu beraten, sondern ihnen in erster Linie das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie können Sie sich vor solchen Menschen schützen?

Ein qualifizierter Gebäudeenergieberater verfügt über eine abgeschlossene Zusatzausbildung (z.B. über die örtliche Handwerkskammer oder Architektenkammer). Im Rahmen dieser Zusatzausbildung werden vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Bauphysik und Baukonstruktion, Baustoffen und Anlagentechnik (Heizung und Warmwasserbereitung, Solarthermie und Wärmepumpen) vertieft. Die bestandene Prüfung vor einem Gremium von Fachleuten bildet den Abschluss. Zum Beweis der Qualifikation erhält der nun frisch gebackene Gebäudeenergieberater seine Urkunde. Häufig ist er/sie Mitglied in einem entsprechenden Verband; lassen Sie sich ruhig den Mitgliedsausweis zeigen. Ein seriöser Gebäudeenergieberater hat damit kein Problem.

Was kann nun ein Gebäudeenergieberater für Sie tun?

In unserem Beitrag Wieviel Energie verbraucht Ihr Haus pro Jahr? konnten Sie mittels unseres Energiekennwertrechners den überschlägigen Verbrauch Ihres Hauses berechnen. Liegt der Energieverbrauch im grünen Bereich, können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen: Ihr Haus ist gut gedämmt, verfügt über dicht schließende Fenster mit Wärmeschutzglas und eine moderne Heizungsanlage, vielleicht wird die Warmwasserbereitung durch eine Solaranlage unterstützt. Außerdem haben Sie als Energiesparer auch schon Ihre Verbrauchsgewohnheiten geändert? Herzlichen Glückwunsch! Sie brauchen keinen Energieberater.

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Die meisten Gebäude (Fertigstellung bis etwa 1990) liegen jedoch im Bereich tiefgelb über orange bis dunkelrot. Die Energieverluste dieser Häuser (siehe Beitrag Energieverluste drohen!) sind so hoch, dass sich eine energetische Modernsierung lohnt. Sie stellen fest, dass Sie die Grenze der Energieeinsparpotenziale (z.B. Absenkung der Raumtemperaturen) erreicht haben und trotzdem die Energiekosten durch die Preispolitik der Energieversorger ständig steigen. Was tun? Sie beauftragen einen Gebäudeenergieberater mit einer Vor-Ort-Beratung. Diese Vor-Ort-Beratung wird (noch) von der Bundesregierung mit Zuschüssen gefördert Ein-/Zweifamilien-häuser mit 175,- € und Mehrfamilienhäuser mit 250,-€). Fragen Sie unbedingt, ob der Gebäudeenergieberater über eine Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügt. Nur er kann die Zuschüsse beantragen.

Nach Antragstellung beim BAFA wird der Gebäudeenergieberater eine umfassende Datenerfassung über den bauphysikalischen und anlagetechnischen Zustand Ihres Hauses durchführen, die Grundlage seines Vor-Ort-Beratungsberichts ist. Dieser Beratungsbericht stellt nicht nur den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses dar, sondern muss auf jeden Fall Modernisierungsempfehlungen mit überschlägiger Kostenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten. Das heißt, Sie erhalten einen Überblick über den Energieverbrauch vor und nach Modernisierung. Dieser Bericht wird mit Ihnen ausführlich besprochen. Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob und wenn ja, im welchen Umfang Sie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Haus durchführen lassen wollen. Der seriöse Gebäudeenergieberater wird Ihnen zu sinnvollen Maßnahmen raten, die eine deutliche und dauerhafte Energieeinsparung bringen.

Aber vor einer energetischen Vollsanierung eines Hauses liegen noch andere Möglichkeiten zur Energieeinsparung, die wenig oder sogar gar nichts kosten. In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen diese Möglichkeiten vorstellen.


Der Energieausweis ermöglicht Eigentümern oder Verwaltern von Wohnungen und Gebäuden, die energetische Qualität ihrer Wohnung oder Gebäude am Markt darzustellen.
Die Vermietung oder der Verkauf eines Gebäudes bzw. einer Wohnung wird zukünftig nicht nur von der Lage und dem Preis abhängig sein, sondern auch von der Höhe der Energiekosten.
Investitionen in die Gebäudehülle und in die Heizungsanlage werden erstmals für Interessenten sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität der Wohnung oder des Gebäudes.

Wer braucht wann welchen Energieausweis?

  • Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, ist bei Verkauf, Vermietung usw. ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis vorgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2008 hat der Hauseigentümer noch die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
  • Ab 1. Januar 2009 folgen in einem zweiten Schritt auch die jüngeren Objekte: Für nach 1965 errichtete Gebäude ist der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend. Auch hier gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine generelle Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Grundgedanke des Energieausweises ist einfach: Er soll auf den ersten Blick aufzeigen, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Eine schlechte Energiebilanz lässt sich dann nur noch schwer verstecken und mindert den Wert eines Hauses.

Generell unterscheidet die Energieeinsparverordnung 2007 zwei Ausweisformen:

  • Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher wenig aussagekräftig.
  • Zuverlässiger erweist sich deshalb der Bedarfsausweis, bei dem der zu erwartende Energieverbrauch mit Hilfe eines normierten Verfahrens berechnet wird. Hierzu wird der rechnerische Energiebedarf (standardisierte Werte) ermittelt und ein Bericht über den energetischen Zustand des Gebäudes erstellt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage berücksichtigt.

In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie über die vorgeschriebenen Qualifikationen eines Gebäudeenergieberaters und zuverlässige Quellen, wo Sie einen vertrauenswürdigen Berater finden.

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Nun ist sie da – die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Für die meisten Hauseigentümer – ob Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses – ein lästiges Ärgernis.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen, Hauseigentümer zu diesem Energieausweis zu verpflichten?

Erinnern Sie sich an die erste Energiekrise? 1973 - die ölproduzierenden arabischen Staaten drehten plötzlich den Ölhahn zu. Es gab autofreie Sonntage, man stieg auf das Fahrrad um oder unternahm den Sonntagspaziergang auf der nun fußgängerfreundlichen Autobahn. Die Zeiten des billigen Tankens (heute unvorstellbar - damals kostete 1 Liter Normalbenzin 50 Pfennig) waren erst einmal vorbei. Aber da der Spuk nicht lange dauerte, blieb dieses Ereignis – wenn überhaupt – als witziges Zwischenspiel in Erinnerung.

Energiesparendes Bauen oder Energiesparen in den Haushalten? Kein Gedanke wurde daran verschwendet.

Doch der Schock der Erdölverknappung blieb. Von den meisten Menschen unbemerkt und unbeachtet führte der Gesetzgeber im Jahre 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung ein. Diese verpflichtete die „Häuslebauer“ ab 1. Januar 1979 zur Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes. Durch Verwendung geeigneter Baumaterialien (z.B. Lochziegel) war dies kein Problem.

Dies war einige Jahre später nicht mehr genug: Im Jahre 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung in Kraft, die eine weitere Verbesserung des Wärmeschutzes vorschrieb. Eine nochmalige Verbesserung des Wärmeschutzes brachte die 3. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995: Bauherren mussten nun einen rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes vorlegen.

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Fast parallel zu den Wärmeschutzverordnungen wurden vom Gesetzgeber auch die Qualität der Heizungsanlagen und damit die Reduzierung des Schadstoffausstoßes (CO2) vorgeschrieben (1982 1. Heizanlagenverordnung, 1989 die 2. und in 1994 die 3. und damit letzte Heizanlagenverordnung).

Im Laufe dieser Jahre stellten Umweltforscher eine Veränderung des Weltklimas fest: Der Begriff des „Treibhauseffekts“ wurde geboren. Nachrichten über das Abschmelzen der Pole, sintflutartige Unwetter oder monatelange, auch jahrelange Dürreperioden erreichten uns. In überwiegend afrikanischen Ländern brachen Hungersnöte aus.

Nun reagierten die Regierenden der Welt: Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro der 1. Weltklimagipfel statt, der von der Weltklimakonferenz (1998) gefolgt wurde mit dem Ziel der Verpflichtung zur Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase (unter anderem CO2, FCKW). Abschluss des Kyoto-Protokolls.

Infolgedessen wurde in Deutschland ab dem 01.02.2002 für zu errichtende Neubauten die Energieeinspar-Verordnung eingeführt, ab dem 01.10.2007 der Energieausweis für bestehende Gebäude.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie darüber, wer wann für welches Haus welchen Energieausweis benötigt.