Schlagwort-Archive: Energieeinsparverordnung

Eine elektrische Heizung ist die umweltschädlichste und teuerste Art zu heizen. Allein bei der Stromerzeugung gehen etwa 66 % der eingesetzten Energie ungenutzt verloren.

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hat der Gesetzgeber u.a. das Aus für Nachtstromspeicherheizungen beschlossen. Denn um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen Einzelgeräte, die nachts mit billigem Nachtstrom aufgeladen werden und die gespeicherte Wärme tagsüber abgeben, durch ein neues Heizungssystem ersetzt werden. Das stellt so manchen Hauseigentümer vor große Schwierigkeiten. Ein neues Heizungssystem kostet nicht nur mehrere tausend Euro, sondern bedeutet auch Schmutz und viel Arbeit. Rohrleitungen und Schornsteine stehen in der Regel für neue Heizungen nicht zur Verfügung.

Allerdings gelten für die Frist bis 2019 zahlreiche Ausnahmen.
Nur Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut und seitdem nicht mehr umfassend modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen länger betrieben werden: Sie müssen erst 30 Jahre nach Einbau oder Aufstellung oder - bei umfassender Erneuerung von wesentlichen Bauteilen - spätestens 30 Jahre nach der Erneuerung außer Betrieb genommen werden. Da die durchschnittliche Lebensdauer von Nachtspeicherheizungen in Wohnungen ca. 30 Jahre beträgt, sind die Bestimmungen der EnEV eine "sanfte Maßnahme", um umweltfreundliches Heizen zu fördern.

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Mein Tipp: Wenn Sie Ihr Haus ohnehin umbauen oder modernisieren wollen, entscheiden Sie sich sofort für den Einbau einer umweltfreundlicheren und preiswerteren Heizungsanlage.

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Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Dem ersten Ziel einer Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich um 30 Prozent folgen weitere Verschärfungen. Die Paul Bauder GmbH und Co. KG in Stuttgart macht Bauen und Sanieren nach den neuen Vorgaben leicht. Mit der Broschüre „So erfüllen Sie die Energieeinsparverordnung“ hilft der Spezialist für Dichten und Dämmen Architekten und Verarbeitern mit geeigneten Systemen: sehr übersichtlich werden die effizientesten Wege zur Energieeinsparung und zur langfristigen Erfüllung der Vorschriften mit Wärmedämmelementen aus Polyurethan Hartschaum (PUR) bei Neubau und Altbausanierung im Bereich von Flach- und Steildächern, Decken und Böden aufgezeigt.

Ob Neubau oder Sanierung bestehender Gebäude, die richtige Wärmedämmung wird zum Schlüssel, um die hochgesteckten Ziele der Energieeinsparverordnung EnEV zu erreichen. In der Broschüre „So erfüllen Sie die Energieeinsparverordnung“ stellt Bauder, der Spezialist für Abdichtung und Wärmedämmung, die EnEV Vorgaben und Empfehlungen für Alt- und Neubau sowie Nachrüstungsverpflichtungen zusammen. In einer übersichtlichen Gegenüberstellung finden Architekten, Dachdecker und Zimmerer passende BauderPIR Systemlösungen, um den Anforderungen zu genügen bzw. absehbaren Verschärfungen zukunftsorientiert vorzubeugen:

In der Altbausanierung werden effiziente Systemlösungen für Flachdächer, oberste Geschossdecken und Kellerböden, für Steildächer zur Dämmung auf den Sparren, zur Kombi- und Untersparrendämmung sowie zur Fußbodendämmung aufgezeigt.

Auch für den Neubau gibt es zukunftsorientierte Bauder Systemlösungen für Grün- und Flachdächer mit und ohne Gefälle und für Steildächer entsprechende Auf-/ Untersparren- und Kombidämmungen sowie Systeme für Passivhäuser.

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Die Broschüre informiert Architekten und Verarbeiter zur Energieeinsparverordnung und den passenden Lösungen im Bereich der Wärmedämmung. Sie kann bei der Paul Bauder GmbH & Co. KG unter www.bauder.de/fileadmin/data/downloads/bauder_allgemein/P... herunter geladen oder per Fax 0711 8807-291 unter dem Stichwort „Broschüre EnEV“ angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung, Paul Bauder GmbH & Co. KG

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Eigentlich tut sie es ja noch – die alte Heizungsanlage. Aber trotz guter Wärmedämmung sind die Energiekosten immer noch recht hoch.

Die Energieeinspar-Verordnung 2007 schreibt in § 10 unter anderem vor, dass Heizungsanlagen, die nicht einen bestimmten Standard aufweisen, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen sind.
Was heißt das erst einmal für Sie als Hauseigentümer? Heizungen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt und deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Wer bestimmt denn eigentlich, dass die Heizungsanlage nach dem 31.12.2008 nicht mehr betrieben werden darf?
Alljährlich prüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage. Die meisten alten Heizungsanlagen können die per Gesetz vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten. Ihr Schornsteinfeger wird ein Mängelprotokoll erstellen und Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr betrieben werden darf. In der Regel gewährt er eine gewisse Frist, in der die Heizungsanlage erneuert werden muss.

Heizungsanlagen, die heute erneuert werden, sollten nur noch Brennwerttechnik aufweisen. Was heißt Brennwerttechnik? Ein Brennwertkessel für Warmwasserheizungen nutzt den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs (Gas oder Öl) nahezu vollständig. Der Unterschied zu anderen Kesseln (Standard- bzw. Niedertemperaturkessel) besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Allein der Einsatz von Brennwerttechnik spart Heizenergie!

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Aber die sparsamste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme über ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen verloren geht. Lassen Sie in Zusammenhang mit der neuen Heizungsanlage alle zugänglichen Rohre dämmen, wobei auch hier Mindestdämmstärken von der EnEV vorgeschrieben sind. Ebenfalls Vorschrift zu dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich. Wenn Sie unsere Artikel-serie verfolgen, sind Sie über die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines hydraulischen Abgleichs informiert. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur ruhig, ob er in der Lage ist, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen und eine Heizlastberechnung zu erstellen. Lassen Sie sich nicht mit dem Spruch abwiegeln „Das sei nicht nötig“. Sie investieren viel Geld in eine neue Heizungsanlage; dann soll diese auch so wirtschaftlich und energiesparend laufen wie möglich.

Machen Sie aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss die „Gebäudehülle“ (Dach, Außenwände, Fenster) gedämmt sein; erst dann sollte die neue Heizungsanlage eingebaut werden, die wegen des geringeren Heizenergiebedarfs in der Leistung kleiner und damit preiswerter ausfällt.

In unseren nächsten Beiträgen werden wir den Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Erdwärme) behandeln. Bleiben Sie interessiert – es lohnt sich.