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Moderne Heizungsanlagen haben kaum noch etwas gemeinsam mit den gusseisernen Ungetümen vergangener Zeiten. Damals beschränkte sich eine Wartung auf das Reinigen des Brennraumes des Heizkessels. Heute haben wir es mit unterschiedlich komplizierten Systemen und entsprechenden Einstellungen zu tun.

Ein Mehrverbrauch ist bei modernen Heizgeräten fast immer auf eine mangelhafte Wartung und Einstellung zurückzuführen. Ein Rußansatz im Öl-Kessel von nur 1 mm lässt z. B. die Abgastemperatur um 50 °C ansteigen und erhöht somit z.B. den Öl-Bedarf um 4 %. Hohe Abgastemperaturen bei Gas-Thermen deuten auf verschmutzte Wärmetauscher hin. Wird z. B. ein hoher Luftüberschuss im Abgas gemessen, ist meist der Zug zu hoch und die Wärmeausbeute zu gering. Der Gasbedarf steigt entsprechend.

Von verschiedenen Experten wird das Einsparpotenzial durch kontinuierliche Wartung mit 5 % bis 7 % angegeben. 5 % Heizölersparnis, das sind auf unser Beispiel bezogen 150 Liter (das ist übrigens etwa die Menge, die mit einer Solaranlage für 2 bis 3 Personen pro Jahr eingespart werden kann).

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Welchen Umfang muss eine ordentliche Wartung haben?
Der Mindestumfang einer Wartung ist in der Heizanlagenverordnung festgelegt. Dieser Mindestumfang ist für den jeweiligen Heizungstyp zu präzisieren und zu ergänzen. Der konkrete Umfang der Wartung hängt ab vom Anlagentyp, der Leistung, dem Fabrikat und dem verwendeten Brennstoff. Daher ist eine pauschale Leistungsbeschreibung so gut wie unmöglich.

Auf jeden Fall gehören Kontroll- und Messarbeiten zur Wartung, die im Zusammenhang mit den Messungen des Schornsteinfegers stehen. Außerdem sind alle Arbeiten durchzuführen, die einen sicheren Betrieb der Feuerstätte gewährleisten. Die Wartung sollte vor dem Schornsteinfegertermin liegen.

Wichtig: Lassen Sie sich zur besseren Kontrolle unbedingt ein Wartungsprotokoll aushändigen. Im Wartungsprotokoll sollten die Arbeiten konkret beschrieben und die gegebenenfalls ermittelten Messwerte enthalten sein.

Die Kosten für die Wartung einer Ölheizungsanlage liegen bei ca. 90,- EUR bis 125,- EUR plus MwSt. für die Grundleistung. Bei Gasheizungsanlagen liegen die Kosten zwischen ca. 80,- EUR und 110,- EUR Netto. Fahrtkosten kommen hinzu, ebenso die Kosten für eventuell erforderliche Ersatzteile. Die Preise können sich regional unterscheiden.

Nun ist sie da – die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Für die meisten Hauseigentümer – ob Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses – ein lästiges Ärgernis.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen, Hauseigentümer zu diesem Energieausweis zu verpflichten?

Erinnern Sie sich an die erste Energiekrise? 1973 - die ölproduzierenden arabischen Staaten drehten plötzlich den Ölhahn zu. Es gab autofreie Sonntage, man stieg auf das Fahrrad um oder unternahm den Sonntagspaziergang auf der nun fußgängerfreundlichen Autobahn. Die Zeiten des billigen Tankens (heute unvorstellbar - damals kostete 1 Liter Normalbenzin 50 Pfennig) waren erst einmal vorbei. Aber da der Spuk nicht lange dauerte, blieb dieses Ereignis – wenn überhaupt – als witziges Zwischenspiel in Erinnerung.

Energiesparendes Bauen oder Energiesparen in den Haushalten? Kein Gedanke wurde daran verschwendet.

Doch der Schock der Erdölverknappung blieb. Von den meisten Menschen unbemerkt und unbeachtet führte der Gesetzgeber im Jahre 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung ein. Diese verpflichtete die „Häuslebauer“ ab 1. Januar 1979 zur Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes. Durch Verwendung geeigneter Baumaterialien (z.B. Lochziegel) war dies kein Problem.

Dies war einige Jahre später nicht mehr genug: Im Jahre 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung in Kraft, die eine weitere Verbesserung des Wärmeschutzes vorschrieb. Eine nochmalige Verbesserung des Wärmeschutzes brachte die 3. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995: Bauherren mussten nun einen rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes vorlegen.

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Fast parallel zu den Wärmeschutzverordnungen wurden vom Gesetzgeber auch die Qualität der Heizungsanlagen und damit die Reduzierung des Schadstoffausstoßes (CO2) vorgeschrieben (1982 1. Heizanlagenverordnung, 1989 die 2. und in 1994 die 3. und damit letzte Heizanlagenverordnung).

Im Laufe dieser Jahre stellten Umweltforscher eine Veränderung des Weltklimas fest: Der Begriff des „Treibhauseffekts“ wurde geboren. Nachrichten über das Abschmelzen der Pole, sintflutartige Unwetter oder monatelange, auch jahrelange Dürreperioden erreichten uns. In überwiegend afrikanischen Ländern brachen Hungersnöte aus.

Nun reagierten die Regierenden der Welt: Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro der 1. Weltklimagipfel statt, der von der Weltklimakonferenz (1998) gefolgt wurde mit dem Ziel der Verpflichtung zur Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase (unter anderem CO2, FCKW). Abschluss des Kyoto-Protokolls.

Infolgedessen wurde in Deutschland ab dem 01.02.2002 für zu errichtende Neubauten die Energieeinspar-Verordnung eingeführt, ab dem 01.10.2007 der Energieausweis für bestehende Gebäude.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie darüber, wer wann für welches Haus welchen Energieausweis benötigt.