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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis nun für alle Wohngebäude Pflicht. Ist dieses Gesetz eigentlich bei den Hausbesitzern angekommen? In den meisten Fällen ja.

Hier noch einmal zur Erinnerung: Der Energieausweis muss bei Neuvermietung oder Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung dem Mieter oder Käufer, der ein Interesse hat, vorgelegt werden. Es besteht allerdings keine Pflicht, ihn auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Unabhängig von der Pflicht eines Energieausweises haben die ständigen Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre viele Hauseigentümer veranlasst, über den energetischen Zustand ihres Hauses nachzudenken.

Lassen Sie sich von den Energiepreissenkungen in diesem Jahr nicht blenden! Die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.

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Meine Erfahrung der letzten 12 Monate zeigt, dass den meisten Eigentümern von Mietwohnhäusern klar geworden ist, dass sie ihre Wohnungen nur akzeptabel vermieten können, wenn der Energiekennwert stimmt.

Auch Besitzern von älteren Einfamilienhäusern ist die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung bewusst geworden.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hilft Hauseigentümern mit unterschiedlichen Förderprogrammen, ihre Häuser „fit für die Zukunft“ zu machen.

Nutzen Sie die zurzeit äußerst günstigen Zinsen und sichern Sie die Werthaltigkeit Ihres Hauses.

Ihre Marianne Gockeln

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Steigen wir sofort weiter in die Berechnung ein, die wir im Dezember begonnen haben:

Trinkwasserwärmebedarf

Für den Trinkwasserwärmebedarf legt die EnEV einen Wert von 12,5 kWh/m²a fest.

Die Anlagen-Aufwandszahl kann mit Hilfe von drei Verfahren berechnet werden, die sich hinsichtlich der Detailtreue unterscheiden. Allerdings: Allen liegt das gleiche Berechnungsverfahren zu Grunde. Unterschieden werden hier das Tabellenverfahren, das detaillierte Verfahren und das Diagrammverfahren.

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Wir bedienen uns dem Tabellenverfahren und gehen von einer Gas-Brennwert-Heizung aus, die die Warmwasserbereitung über einen Speicher liefert, und einer manuellen Lüftung. Die Aufwandszahl ep liegt dann bei 1,39.
Hier gilt: Je niedriger, desto besser.

Ergänzung: Erdgas hat im Vergleich zu Heizen mit Strom einen deutlich niedrigeren Primärenergiefaktor, weil Strom bei der Umwandlung und Verteilung bis zu 60% Verluste hat und entsprechend schlechter bewertet wird.

Setzen wir nun in unsere Gleichung QP = ep x (Qh + Qtw) die Werte ein:
QP = 1,39 x (70 kWh/m²a + 12,5 kWh/m²a) = 115 kWh/m²a

Ergebnis

Knapp erreichen wir einen zulässigen Jahresprimärenergiebedarf mit 1 kWh/m²a Differenz nach EnEV. An ein KfW- Energiesparhaus 60 ist hier also nicht zu denken, obwohl es dem damaligen Niedrigenergiestandard entspricht.

Nötige Verbesserungen um KfW 60 tatsächlich zu erreichen

Optimiert man die Anlagen-Aufwandszahl auf 1,20, indem man eine Solaranlage hinzunimmt, liegen wir bei 99 kWh/m²a.
Dämmen wir zusätzlich die Gebäudehülle stärker und gehen von einem Jahres-Heizwärmebedarf von Qh = 40 kWh/m²a aus, ergibt sich ein Jahresprimärenergiebedarf von 63 kWh/m²a. Wir sind den geforderten 60 kWh/m²a schon näher gekommen, haben sie aber immer noch nicht erreicht.

KfW-60 im Holzbau

Es zeigt sich, dass im Holzbau die ausgefeilte Anlagentechnik hilft, den KfW-Standard 60 zu erreichen.
Denn die Gebäudedämmwerte und die damit verbundenen niedrigen Transmissionswärmeverluste sind in der Regel bereits erfüllt.

Im letzten Artikel haben wir KfW-Energiesparhäuser eingeführt und wollen in zwei Blogeinträgen ein Haus durchrechnen.

Unser Berechnungsbeispiel

Nehmen wir eine Umfassungsfläche von 450m² und ein dazugehöriges Volumen von 600m³ an. Daraus ergibt sich ein A/V- Verhältnis von 0,75m-1.

Jahresprimärenergiebedarf

Der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV wird mit einer zentralen Brauchwarmwassereraufbereitung wie folgt berechnet:

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QPmax, EnEV = 50,94 + 75,29 x A/V + 2.600/ (100 + AN)
= 50,94 + 75,29 x 0,75 + 2.600/ (100 + 192)
= 116 kWh/m²

mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)

Jahresprimärenergiebedarf

Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:

  1. dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
  2. dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
  3. der Anlagen- Aufwandszahl ep also: QP = ep x (Qh + Qtw)

Jahres-Heizwärmebedarf

Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a.
Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.

Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.