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Die Umweltprämie, besser bekannt als Abwrackprämie, kann ab heute, 30. März 2009, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online reserviert werden. Der Reservierungsantrag ist jetzt das online-Formular „UMP-Neu“ und direkt unter www.ump.bafa.de zu erreichen.

Neu ist, dass ab heute der Kauf- oder Leasingvertrag oder ein Nachweis der verbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug ausreichen, um den Antrag zu stellen. Deswegen ist dem Antrag als Anlage im pdf-Format eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung beizufügen. Die Antragsteller können sich damit nur einen Platz in der Bearbeitungsreihe reservieren. Die Prämie wird dann gezahlt, wenn das Neufahrzeug zugelassen und das Altfahrzeug verschrottet wurde und man darüber Nachweise erbringt. Dafür hat man dann 6 Monate Zeit. Die Reservierungsbescheide werden erst ab dem 16. April 2009 zugeschickt. Weitere Informationen sind beim BAFA einzusehen.

Das Onlineverfahren soll eine objektive Reihenfolge der Antragsteller sicherstellen, die ein Kraftfahrzeug kaufen oder leasen. Bis Freitag, den 27. März 2009, sind bereits 379.141 Anträge von ca. 600.000 möglichen eingegangen. Die Regierung strebt eine Verlängerung der Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen an, um weiteren Autokäufern die Umweltprämie zahlen zu können. Wir sind gespannt!

Ob sich die Inanspruchnahme der Umweltprämie lohnt, können Sie mit unserem Rechner für die Abwrackprämie/Umweltprämie berechnen. Sie können damit ausrechnen, ob sich das Vorziehen des Autokaufs vom nächsten auf dieses Jahr lohnt und falls ja, wie hoch die Rendite ist.

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Seit einiger Zeit ist die Abwrackprämie Gesetz: Vater Staat zeigt sich großzügig und zahlt Ihnen 2500 Euro, wenn Sie Ihr mindestens neun Jahre altes Fahrzeug in die Schrottpresse werfen und sich stattdessen ein (fast) nagelneues Auto kaufen. Der Staat nennt die Abwrackprämie etwas vornehm die Umweltprämie, weil er damit die Hoffnung verbindet, dass das neue Fahrzeug weniger Benzin schluckt und Abgase ausstößt als das alte.

Das muss aber nicht unbedingt sein. Auch wenn Sie Ihren Kleinwagen verschrotten und sich dafür eine große Limousine kaufen, qualifizieren Sie sich für die Abwrackprämie. Sogar eine große Mercedes-Benz S-Klasse fällt in die geforderte Emissionsklasse Euro 4. Etwas anderes wäre auch ein wirtschaftlicher Schildbürgerstreich, denn mit der von einer deutschen Behörde ausgezahlten Prämie soll man sich auch ein in Deutschland produziertes Auto kaufen. Leider hat sich die deutsche Autoindustrie in den letzten Jahren eher auf starke und schicke Autos konzentriert, nicht aber auf sparsame. Also wenn Sie sich in den letzten Jahren wirtschaftlich verbessert haben und nun auch Ihren Wagen verbessern wollen: Nur zu!

Ob sich die Inanspruchnahme der Umweltprämie lohnt, können Sie mit unserem Rechner für die Abwrackprämie/Umweltprämie berechnen (UPDATE: Rechner inzwischen wieder offline). Sie können damit ausrechnen, ob sich das Vorziehen des Autokaufs vom nächsten auf dieses Jahr lohnt und falls ja, wie hoch die Rendite ist.

Um in den Genuss der Umweltprämie zu kommen müssen Sie Ihre alte Karre schreddern lassen, und zwar bei einem "anerkannten Demontagebetrieb", wie es auf dem Antragsformular heißt. Dort findet sich ein Feld, in dem die Verschrottung per Stempel oder auf ähnliche Weise dokumentiert werden kann (siehe dazu das Update weiter unten). Was die Verschrottung angeht:

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  • Sie muss zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.
  • Es handelt sich tatsächlich und amtlich bekannt um Ihr Fahrzeug, und zwar seit mindestens einem Jahr.
  • Das Fahrzeug ist bezogen auf den Tag der Erstzulassung neun Jahre alt.

Für all diese Fristen gilt der Tag, an dem Sie das Wrack dem Demontagebetrieb überlassen, als Stichtag. Wenn Ihr Fahrzeug am 14. Juni 2000 erstmals zugelassen wurde, müssen Sie mit der Verschrottung folglich bis zum 14. Juni 2009 warten. Gleiches gilt, wenn Sie das Fahrzeug am 14. Juni 2008 gebraucht gekauft haben.

Falls Sie jetzt auf die Idee kommen, Ihren Omnibus zu verschrotten: Das geht leider nicht. Das Fahrzeug soll zur EU-Fahrzeugklasse M1 gehören. Auf deutsch: Mindestens vier Räder, aber höchstens acht Sitze.

Kommen wir nun zum teueren Teil: Dem Kauf des Autos. Sagen wir es gleich vorweg: Mindestens vier Räder. Und höchstens acht Sitze? Die Richtlinie ist hier etwas schwammig und sagt nur, dass es sich um einen Pkw handeln soll. Wie bereits erwähnt, muss der Wagen in die Emissionsklasse Euro 4 fallen. Weiterhin soll das Fahrzeug natürlich entweder neu sein, oder die Erstzulassung liegt längstens ein Jahr zurück. Ist der Wagen bereits zugelassen gewesen, dann nur auf den Hersteller, seinen Vertrieb, einen Händler, die herstellereigene Bank, ein Vermietungs- oder Leasingunternehmen.

Sie müssen das Fahrzeug zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 kaufen und zulassen. Die Zulassung muss auf Sie lauten, d.h. auf denselben Namen wie das alte Fahrzeug.

Die letzte Voraussetzung sind Ihre Nerven, denn die Bürokratie stellt vor dieser Wohltat den mehrseitigen Antrag auf Gewährung einer AbwrackUmweltprämie. Mit der Abgabe sind mehrere Nachweise einzureichen. Sie werden hier nicht wiedergegeben, da sie auf dem Antrag aufgeführt sind.

Und wie können Sie von der Abwrackprämie profitieren, wenn Sie kein Auto besitzen, dass sich zur subventionierten Verschrottung eignet? Die Autoindustrie sitzt momentan auf einem Berg von Neuwagen und bekommt nun die Chance ihn abzutragen. Mit dem Tag, an dem ein Jahreswagen aber ein Jahr und einen Tag alt wird, kommt er für die Nachfragewelle nicht mehr infrage. Da sollten Sie sich vielleicht etwas beeilen, denn solche Fahrzeuge wird es nicht mehr lange geben, wenn Jahreswagen in der Frist sich wie geschnitten Brot verkaufen.

Herstellerunabhängige Verkäufer haben jedoch das Nachsehen. Wer kauft denn ein eineinhalb Jahre altes Auto, wenn man ein neueres Auto kaufen kann und dann auch noch Geld vom Staat bekommt? In dem Segment sind Schleuderpreise zu erwarten - ahem, ich meinte: Schnäppchen möglich.

Update 6.03.09: Zur Zeit liegen schon 190.000 Anträge für die Umweltprämie vor, die für ca. 600.000 Autos vorgesehen ist. Falls Sie Sorge tragen, dass Ihr Auto wegen längerer Lieferzeiten nicht rechtzeitig geliefert wird und deswegen nicht in den Genuss der 2500 Euro kommen: Ab dem 30. März 2009 soll man sich die Umweltprämie sichern können - unter Vorlage eines gültigen Kaufvertrags.

Update 10.03.09: Der Stempel genügt zur Dokumentation der Verschrottung nicht mehr. Auf Anfrage hat das BAFA mitgeteilt, dass der entwertete Fahrzeugbrief dem Antrag hinzuzufügen ist. Außerdem werden Anträge nur bearbeitet, wenn sie vollständig sind. Das Stellen eines unvollständigen Antrags führt also nicht dazu, dass Sie sich eine Prämie sichern, bevor Sie quasi "ausverkauft" ist. Falls Sie weitere Fragen zu den Details einer Antragstellung haben, können Sie sich unter der Telefonnummer 030 346 465 470 an die Hotline für die Umweltprämie des BAFA wenden.