Schlagwort-Archive: Dämmung

1 Kommentar

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Dem ersten Ziel einer Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich um 30 Prozent folgen weitere Verschärfungen. Die Paul Bauder GmbH und Co. KG in Stuttgart macht Bauen und Sanieren nach den neuen Vorgaben leicht. Mit der Broschüre „So erfüllen Sie die Energieeinsparverordnung“ hilft der Spezialist für Dichten und Dämmen Architekten und Verarbeitern mit geeigneten Systemen: sehr übersichtlich werden die effizientesten Wege zur Energieeinsparung und zur langfristigen Erfüllung der Vorschriften mit Wärmedämmelementen aus Polyurethan Hartschaum (PUR) bei Neubau und Altbausanierung im Bereich von Flach- und Steildächern, Decken und Böden aufgezeigt.

Ob Neubau oder Sanierung bestehender Gebäude, die richtige Wärmedämmung wird zum Schlüssel, um die hochgesteckten Ziele der Energieeinsparverordnung EnEV zu erreichen. In der Broschüre „So erfüllen Sie die Energieeinsparverordnung“ stellt Bauder, der Spezialist für Abdichtung und Wärmedämmung, die EnEV Vorgaben und Empfehlungen für Alt- und Neubau sowie Nachrüstungsverpflichtungen zusammen. In einer übersichtlichen Gegenüberstellung finden Architekten, Dachdecker und Zimmerer passende BauderPIR Systemlösungen, um den Anforderungen zu genügen bzw. absehbaren Verschärfungen zukunftsorientiert vorzubeugen:

In der Altbausanierung werden effiziente Systemlösungen für Flachdächer, oberste Geschossdecken und Kellerböden, für Steildächer zur Dämmung auf den Sparren, zur Kombi- und Untersparrendämmung sowie zur Fußbodendämmung aufgezeigt.

Auch für den Neubau gibt es zukunftsorientierte Bauder Systemlösungen für Grün- und Flachdächer mit und ohne Gefälle und für Steildächer entsprechende Auf-/ Untersparren- und Kombidämmungen sowie Systeme für Passivhäuser.

Anzeige

Die Broschüre informiert Architekten und Verarbeiter zur Energieeinsparverordnung und den passenden Lösungen im Bereich der Wärmedämmung. Sie kann bei der Paul Bauder GmbH & Co. KG unter www.bauder.de/fileadmin/data/downloads/bauder_allgemein/P... herunter geladen oder per Fax 0711 8807-291 unter dem Stichwort „Broschüre EnEV“ angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung, Paul Bauder GmbH & Co. KG

An alle HolzhausInteressierte!

WAS?

EINLADUNG ZUM TAG DER ARCHITEKTUR 2010

WANN?
26./27. Juni 2010, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Anzeige

WO?
Kommunikationszentrum der Firma Sperrholz Wölbert
Eisenacher Straße 1
44143 Dortmund

Weitere Infos stehen in der Einladung als PDF "Tag der Architektur"

Wir freuen uns, das Gebäude an beiden Tagen allen Interessierten zeigen zu können und verbleiben bis zum Wochenende mit sonnigem Gruß,

Tanja Dasbeck und Team


Dieser Beitrag spricht Mieter und Vermieter gleichermaßen an.

Sie als kluger Hauseigentümer entscheiden die energetische Modernisierung Ihres Hauses.
Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung: Fenster, durch die es nicht mehr zieht, eine Heizung, die weniger Öl oder Gas verbraucht, steigern nicht nur den Wert Ihres Hauses, sondern machen sich auch für Ihre Mieter bezahlt. Die Dämmung der Außenwände, der Kellerdecken und der Dachflächen sorgen für weitere Energieeinsparung und deutlich mehr Behaglichkeit.

Natürlich verursachen Arbeiten Dreck und Lärm. Aber wenn das Ergebnis stimmt, nehmen Sie als Mieter diese Unannehmlichkeiten gerne auf sich, wenn der Vermieter Sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt und die Arbeiten von einem auf den anderen Tag ausführen lässt. Grundsätzlich müssen alle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher angekündigt werden. Art und Umfang, Beginn und Dauer sowie die voraussichtlichen Kosten und die daraus resultierende Mieterhöhung sollten dem Schreiben zu entnehmen sein. Diese Vorschrift basiert auf § 554 Abs. 3 des BGB.

Stimmen Sie als Mieter der Modernisierung zu und läuft sie zur Zufriedenheit beider Seiten ab, darf der Vermieter die Miete erhöhen. In welchem Rahmen sich die Mieterhöhung bewegt und welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist ebenfalls per Gesetz geregelt. 11 % der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie möglicher Zuschüsse.

Anzeige

Die tatsächlich angefallenen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als 10 % unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete.

Von einer energetischen Modernisierung eines Gebäudes profitieren beide Seiten: Der Vermieter investiert in die dauerhafte Werthaltigkeit seiner Immobilie. Der Mieter zahlt zwar mehr „Kaltmiete“, aber die Energiekosten reduzieren sich erheblich, so dass er unter dem Strich unter Umständen weniger „Warmmiete“ zu zahlen hat.