2. Modernisierungsmaßnahme: Dämmung der Dachflächen – Das Steildach


Wenn Sie sich entschieden haben, Ihrem Haus einen „warmen Mantel anzuziehen“, sollten Sie auf keinen Fall das Dach vernachlässigen: Für die Behaglichkeit braucht Ihr Haus auch eine warme Mütze.

Altbaudächer sind oft erneuerungsbedürftig. Daher gehen wir heute auf die Wärmedämmung eines Steil(Sattel-)daches ein. Wärmeverluste (ca. 15 bis 20 %) durch schlecht oder gar nicht gedämmte Dächer erkennt man im Winter durch rasch schmelzenden Schnee. Bleibt der Schnee länger liegen, muss dies jedoch nicht immer mit einer guten Dämmung zusammenhängen, sondern oftmals nur mit einem unbeheizten Dachraum.

Haben Sie den Dachraum Ihres Hauses nachträglich zu Wohnräumen ausgebaut, sind für Wärmeverluste durch das Dach zwei häufig anzutreffende Mängel verantwortlich:

  1. Eine zu dünne und häufig auch nicht sorgfältig ausgeführte Dämmung;
  2. Eine undichte innere Dachverkleidung: Fugen und Ritzen verursachen kalte Zugluft und Feuchteschäden im Dach.

Sommerliche Hitze und im Winter unbehaglich kalte Räume sind die extrem spürbaren Auswirkungen einer unzureichenden Wärmedämmung der Dachfläche. Nach der Ölkrise in den 1970er Jahren wurde im Idealfall gedämmt, die Schichtdicken blieben aber meist deutlich unter 10 cm. Dachgauben sind mit 10 bis 12 cm dünnen Wänden zwar gegen Regen, aber kaum gegen Heizwärmeverluste geschützt.

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Wenn Sie eine Dachneueindeckung planen, sollten Sie gleichzeitig eine Dämmung ausführen lassen. Die Zusatzkosten sind verhältnismäßig gering (je nach Art und Aufwand zwischen 25,00 und 50,00 € pro m²). Denken Sie aber nicht nur an die Dachschrägen, sondern auch Abseiten, Gauben und Innenwände zu kalten Dachräumen oder Treppenhäusern gehören dazu. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert: Immer dann, wenn Dachflächen gedämmt werden, muss die Dämmung den Mindestwert von U = 0,30 W/m²K einhalten.

Nicht ausgebaute Dachräume können am einfachsten und günstigsten auf der Bodenfläche gedämmt werden. Der kalte und unbeheizte Dachraum wird damit vom beheizten Gebäudeteil abgetrennt. Dies ist mit wenig Materialaufwand verbunden und kann in Eigenleistung durchgeführt werden. Wenn Ihr Dachraum begehbar bleiben soll, kann dies durch Verlegung z.B. einer Spanplatte erreicht werden. Verbundplatten aus Spanplatte sind Mineralfaser oder Hartschaum sind bis zu 14 cm Dämmstärke erhältlich.

Eine Verpflichtung zur Dämmung besteht allerdings nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EnEV selbst darin wohnen. Doch es steht fest: Freiwilliges Nachrüsten in guter Qualität zahlt sich durch Reduzierung der Heizkosten aus.

In unserem nächsten Beitrag (nach unserer Sommerpause) werden wir die Dämmung von Flachdächern behandeln, die in den 1970er und 1980er Jahren sehr häufig gebaut wurden.

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen schönen Restsommer.