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Dies ist ein Gastartikel von Tanja Schwarz von
Heliotherm Wärmepumpentechnik Ges.m.b.H
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Im Einklang mit der Natur heizen – es klingt so schön und für viele Laien gleichzeitig utopisch. Schließlich sind weder Heizöl noch Erdgas besonders umweltfreundliche Alternativen. Genau hier kommen Wärmepumpen ins Spiel. Denn sowohl Erdreich, Luft als auch Wasser stehen in unseren Kreisen praktisch unbegrenzt zur Verfügung und erhalten durch ihre Nutzung keinen Schaden. Aus diesem Grund lässt sich hier viel umweltfreundlicher agieren und der finanzielle Aspekt ist nicht zu vernachlässigen.

Die Funktion der Wärmepumpen
Man kann sich eine Wärmepumpe vorstellen wie einen Kühlschrank – nur eben umgekehrt. Die Wärmepumpe ist ein geschlossener Kreislauf aus einer Wärmequellenanlage, einer Wärmepumpe und dem Wärmeverteil- und Speichersystem. Einer natürlichen Wärmequelle wird Wärme entzogen, um sie für den Heizbetrieb zu nutzen.

Ein Kältemittel hat die Aufgabe, die Wärme zu übertragen und zu transportieren. Im Verdampfer kocht das flüssige Kältemittel schon bei sehr niedrigen Temperaturen und wird gasförmig. Durch die Komprimierung im Verdichter steigt die Temperatur des Gases weiter und wird im Wärmetauscher auf das Heizsystem übertragen.

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Welche Arten von Wärmepumpen gibt es?

Es gibt 3 verschiedene Arten von Wärmepumpen:

  • Die Luftwärmepumpe: Die Installation von Luftwärmepumpen verursacht die geringsten Kosten, da keine Bohrungen notwendig sind, keine Kollektoren verlegt werden müssen und man auch keine Genehmigungen benötigt. Die Luftwärmepumpe gewinnt ihre Energie aus der Außenluft.
  • Die Wasserwärmepumpe: Eine Grundwasser Wärmepumpe zu erschließen, ist mit höherem Aufwand verbunden. Meist müssen Brunnen gebohrt werden, was nicht immer und überall möglich ist. Dafür wird man mit der am effizientesten arbeitenden Wärmepumpe belohnt.
  • Die Erdwärmepumpe: Ãœber Erdreichkollektoren und Erdwärmesonden wird die im Erdreich gespeicherte Sonnenenergie nutzbar. Das Erdreich ist eine sehr dankbare Wärmequelle, da die Bodentemperatur das ganze Jahr über relativ konstant ist.

Vor- und Nachteile von Wärmepumpen

Wie jedes Heizsystem bringen auch Wärmepumpen ihre speziellen Vor- und Nachteile mit. Diese variieren zwar je nach Modell, doch ein paar Eigenschaften haben sie gemeinsam.

Vorteile

  • Für Wärmepumpen sind staatliche Förderungen möglich.
  • Mit der Wärmepumpe lässt sich viel Geld sparen, da die Betriebs- und Wartungskosten vergleichsweise gering sind.
  • Sie sind ökologisch sinnvoll, da sie mit erneuerbaren Energien arbeiten.
  • Meist erhält man günstige Stromtarife für Wärmepumpen.
  • Sie machen den Betreiber unabhängig von fossilen Brennstoffen und dem Öl- und Erdgasmarkt.

Nachteile

  • Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu herkömmlichen Heizgeräten etwas höher.
  • Nur bei zuverlässigen Herstellern und speziell geschulten Installateuren kann die Wirtschaftlichkeit garantiert werden.

Für wen eignen sich Wärmepumpen?
Wer gerade dabei ist, ein Eigenheim zu planen, hat die besten Voraussetzungen für eine Wärmepumpe. Aber auch bei der Sanierung eines Altbaus ist das Heizsystem eine gute Ergänzung. Allerdings empfiehlt sich eine Wärmepumpe nur bei wärmegedämmten Häusern! Besonders effizient funktionieren sie auch bei möglichst großflächigen Heizsystemen, beispielsweise bei einer Fußbodenheizung.

Bei der Entscheidung für eine Wärmepumpe spielen mehrere Faktoren eine nicht ganz unwichtige Rolle. Zum einen ist die Entscheidung abhängig vom Budget. Danach muss noch herausgefunden werden, ob genug Platz für Erdkollektoren oder Erdsonden vorhanden ist, beziehungsweise ob es möglich ist, einen Brunnen zu bauen, um das Grundwasser anzuzapfen. Luft Wärmepumpen sind praktisch immer möglich.

Preise und ökonomisches Potenzial von Wärmepumpen

Wie viel die Anschaffung kosten wird, hängt davon ab, welche Art der Wärmepumpe es werden soll. Luftwärmepumpen sind eher unkompliziert in der Anschaffung, während Wasserwärmepumpen, für die erst ein Brunnen gebaut werden muss, teurer in der Anschaffung und der Installation ausfallen.
Ob sich die Wärmepumpe auszahlt, hängt von der Leistung ab, die sie tatsächlich bringt. Hier kommt es auf die Jahresarbeitszahl an.

Umweltfreundliche Alternative zu anderen Heizsystemen
Wie bereits erwähnt, ist die ökologische Nachhaltigkeit ein wichtiger Anreizfaktor für Wärmepumpen. Als Wärmequellen dienen Außenluft, Erdreich oder Grundwasser – allesamt erneuerbare Energien, die fast unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Heizöl und Erdgas werden somit nicht mehr benötigt. Zudem entstehen durch die Wärmepumpe weniger CO2-Emissionen und keine Verbrennungsrückstände. Die gesetzlichen Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWÄrmeG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden von den Wärmepumpen voll und ganz erfüllt.

Wärmepumpen stellen eine umweltschonende Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen dar. Sie erweisen sich als praktisch und ressourcenschonend. Ein besonderer Anreiz für Wärmepumpen ist auch, dass sie das Haushaltsbudget schonen – unter den richtigen Voraussetzungen. Hier gilt es, sich für das richtige Modell zu entscheiden und alle Maßnahmen zu treffen, die die Arbeit der Wärmepumpe unterstützen.

Ein neues „altes“ Programm wird wieder aufgelegt

Die KfW als Förderbank für Modernisierungsmaßnahmen hat ein bewährtes Programm wieder aufgelegt: Die Finanzierung von Einzelmaßnahmen.

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.

Im Programm Energieeffizient Sanieren (152) fördert die KfW seit dem 01.03.2011 wieder energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 auch geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).

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Auf der Webseite www.kfw.de finden Sie über den Programmfinder die für Sie richtige Finanzierungsvariante.

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinspar-Verordnung 2009 in Kraft, die die EnEV 2007 abgelöst und viele Vorgaben seither verschärft hat.

Nun denken viele Hauseigentümer, dass sie das alles nichts angeht. Das ist ein Irrtum!

Auszug aus der EnEV 2009, Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:

  1. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
  2. Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
  3. Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
  4. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
  5. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.
  6. Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Ein Tipp zum Schluss: Dämmen Sie jetzt! Die Kosten für Dämmstoffe haben sich schon 2009/2010 wegen der großen Nachfrage um 45 % verteuert.

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