Energieeinsparmöglichkeiten durch energetische Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien und deren Berücksichtigung für die Immobilienbewertung
Der größte Energiebedarf für Wohnhäuser entsteht zur Beheizung der Wohnfläche und bei der Erwärmung von Wasser. Durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen läßt sich der Energiebedarf bei älteren Wohnhäusern reduzieren und damit zusätzlich der Immobilienwert für einen späteren Verkauf u.U. deutlich erhöhen.
Die naheliegendsten Maßnahmen sind zunächst die Dämmung des Außenmauerwerkes (z.B. Wärmedämm-Verbundsystem WDV, Vorhangfassade mit integrierter Wärmedämmung, etc.), die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke, die Erneuerung der Fenster oder der Verglasung durch Wärmeschutzverglasung und nicht zuletzt die Erneuerung des alten Heizungskessels durch ein modernes Brennwertsystem. Die Energieeinsparungen werden durch Verringerung der Energieverluste über Außenmauerwerk, Dach und Fenster sowie über die geringeren Betriebskosten des moderneren Heizungssytems erreicht.
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Über diese Maßnahmen hinaus können Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen installiert werden. In der Regel finden bei Wohnhäusern Solaranlagen (z.B Photovoltaik oder Solarthermie) oder Wärmepumpen Einsatz. Die Nutzungsmöglichkeiten und die Effizienz dieser Anlagen sind von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig.
Für die Immobilienbewertung finden energetische Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich Berücksichtigung. Einsparungen können als besondere wertbeeinflussende Umstände kapitalisiert werden. Nachhaltige Bauteilveränderungen, wie das Aufbringen von Wärmedämmung auf das Außenmauerwerk und die Erneuerung der Verglasung, verlängern die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der bestehenden Gebäude. Insgesamt verbessern sich damit die Marktchancen energetisch sanierter Immobilien.
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