Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage


Zunächst einmal: Was ist ein hydraulischer Abgleich? Das Wort Hydraulik setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort hydrauliké oder altgriechisch „das Wasser“ und aulós „das Rohr“ und ist die Lehre vom Strömungsverhalten der Flüssigkeiten. In der Technik wird darunter die Verwendung von Flüssigkeit zur Signal-, Kraft- und Energieübertragung verstanden.

Dieser Begriff wird heute im Bereich der Warmwasserheizungsanlagen verwendet, gilt aber auch für Kühlsysteme und Trinkwasserverteilung. Hier soll der Begriff im Zusammenhang mit der Warmwasserheizung erläutert werden.

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung (Heizkörper oder Fußbodenheizung) bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Dies wird mit genauer Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

Anzeige

Hier einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist.
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da die Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind ("Hydraulischer Kurzschluss")
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes "Ãœberschwingen".
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

6 Gedanken zu “Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind eine Fachfirma die sich u.a. auf den hydraulischen Abgleich spezialisiert hat. Ich kann aus unser 11-jährigen Erfahrung sagen, daß 99,9% aller Anlagen ohne einen hydraulischen Abgleich an den Bauherrn übergeben werden. Und kann nur bestätigen daß nach dem Abgleich keines der beschriebenen Probleme auftritt, bzw. erst dann ein energetisch sinnvoller Betrieb möglicht ist. Wir haben noch keinen kleinen oder großen Anlagenbauer kennengelernt der diese Arbeiten überhaupt fachlich umsetzen kann.
    Mit freundlichen Grüßen
    Detlef Malinowsky

  2. Hallo, Herr Malinowsky,
    vielen Dank für Ihren Kommentar.

    Puh, das sind schlechte Zahlen! Was würden Sie denn den Baufamilien raten? Immer darauf bestehen dass ein Abgleich gemacht wird? Was sagt man, wenn der Anlagenbauer als Antwort gibt: "Hydraulischer WAS?"

    Viele Grüße,
    Ingrid Beckmann

  3. Einer Baufamilie würde ich raten, schon im Vorfeld, das heißt schon in der Planungsphase den Planer hinzuweisen, ein hydraulisch einregulierbares System einzuplanen (leider haben hier die Planer oft ebefalls nur sehr wenig Erfahrung). Später sollte der ausführende Heizungsbauer schon in der Vergabephase auf den durchzuführenden hydraulischen Abgleich schriftlich und vertraglich definiert (nur einstellen der Pumpen und der Verteilventile, oder sogar Messungen, ...?) hingewiesen werden. An dieser Stelle wird den meisten Fachfirmen schon die Puste ausgehen. Sie können aber auch im Vertrag schriftlich auf eine unabhangige Firma bestehen die den hydraulischen Abgleich incl. Dokumentation durchführen muss. Die ist aber mit zusätzlichen Kosten verbunden, da diese Arbeiten "nie" vorher einkalkuliert waren (300 bis 500 Euro wenn es keine Proleme gibt). Die Abnahme des Hauses hängt dann u.a. vom Nachweis des hydraulischen Nachweises ab.
    PS: Wir kennen übrigens keine weitere Fachfrma in Deutschland außer der Firma IBDM GmbH die sich hierrauf spezialisiert hat.

    MfG
    Delef Malinowsky

  4. Hallo, Herr Malinowsky,
    vielen Dank für den Tipp!
    Hoffen wir, dass in Zukunft weniger Baufamilien in diese Falle tappen.
    Wenn die Nachfrage steigt, werden auch mehr und mehr Fachbetriebe diese Arbeiten vernünftig durchführen.
    Viele Grüße,
    Ingrid Beckmann

  5. Guten Tag,
    schauen Sie doch mal auf meiner WebSite vorbei. Ich kann dei Aussagen von Herrn Malinowsky nür unterstützen. Deshalb habe ich diese Seite für die Fachwelt aufgebaut. Vielleicht ein Tipp für den Endkunden.

    Gruß Bernd Scheithauer

  6. Hallo,
    kann die Erfahrungen nur bestätigen! Die Reihenfolge ist immer diesselbe:
    1. kein hydraulischer Abgleich (Rohrnetzberechnung sowieso nicht)
    2. Heizkörper wird nicht warm
    3. Pumpe hochstellen
    4. Heizkörper wird immer noch nicht warm
    5. entlüften
    6. keine Luft drin und immernoch kalt
    7. Inzwischen rauscht es in allen anderen Heizkörpern
    8. Heizkennlinie rauf auf Anschlag
    9. Heizkörper ca. 0,2°C wärmer
    10. Abschied und Rechnung

Kommentare sind geschlossen.