Energieausweise und Energiegutachten – Entwicklung der letzten 12 Monate


Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis nun für alle Wohngebäude Pflicht. Ist dieses Gesetz eigentlich bei den Hausbesitzern angekommen? In den meisten Fällen ja.

Hier noch einmal zur Erinnerung: Der Energieausweis muss bei Neuvermietung oder Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung dem Mieter oder Käufer, der ein Interesse hat, vorgelegt werden. Es besteht allerdings keine Pflicht, ihn auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Unabhängig von der Pflicht eines Energieausweises haben die ständigen Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre viele Hauseigentümer veranlasst, über den energetischen Zustand ihres Hauses nachzudenken.

Lassen Sie sich von den Energiepreissenkungen in diesem Jahr nicht blenden! Die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.

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Meine Erfahrung der letzten 12 Monate zeigt, dass den meisten Eigentümern von Mietwohnhäusern klar geworden ist, dass sie ihre Wohnungen nur akzeptabel vermieten können, wenn der Energiekennwert stimmt.

Auch Besitzern von älteren Einfamilienhäusern ist die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung bewusst geworden.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hilft Hauseigentümern mit unterschiedlichen Förderprogrammen, ihre Häuser „fit für die Zukunft“ zu machen.

Nutzen Sie die zurzeit äußerst günstigen Zinsen und sichern Sie die Werthaltigkeit Ihres Hauses.

Ihre Marianne Gockeln

3 Gedanken zu “Energieausweise und Energiegutachten – Entwicklung der letzten 12 Monate

  1. Hab ich noch garnichts von gewusst. Danke für die Info :)
    Werd ich meinen Vermieter gleich mal kontaktieren und den Energiekennwert erfragen.

    Gruß Andy

  2. Nach der neuen, noch in diesem Jahr in kraft tretenden, Eu-Richtlinie zum Energieausweis, muss der Vermieter nicht mehr nur Auskunft erteilen. Sondern auf Verlangen den Energieausweis (Kopie, beglaubigt) dem Mieter oder Käufer auch vorlegen und aushändigen. Bin ja mal gespannt, wie sich Vermieter dann noch rausreden wollen.

  3. Ich habe bei meinen Vermieter nachgefragt und er wusste erstaunlicher Weise über diese Regelung Bescheid und hat mir alles umgehend zugesendet. So konnte ich den Energiekennwert direkt einsehen.

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