Förderung für Wärmepumpen: wieviel es gibt und Regeln

Um die innovativen Technologien der Wärmpepumpen zukünftig im Neubau und bei der Modernisierung verstärkt nutzen zu können, wurden Wärmepumpen in das Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung aufgenommen.

Jahresarbeitszahlen von Wärmepumen

Gefördert werden Wärmepumpen ab bestimmten Jahresarbeitszahlen (JAZ).

Bei Neubauten:

  • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser-Wärmepumpen

Bei Modernisierungen:

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  • 3,3 bei Luft/Wasser
  • 3,7 bei Sole/Wasser und Wasser/Wasser

Definition: Die Jahresarbeitszahl betrachtet das Verhältnis von abgegebener Wärmeleistung (Heizwärme) zu aufgenommener Antriebsleistung über einen längeren Zeitraum (1 Jahr).

Genauer: Verhältnis des Jahresertrages an Heizenergie (kWh/a) zu aufgewendeten Antriebs- und Hilfsenergie (kWh/a)

Was leisten Luft/Wasser-Wärmepumpen? In unseren Breiten erreichen Luft/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 3,3 nur dann, wenn sie mit einer Fußbodenheizung oder einem Heizsystem mit geringer Vorlauftemperatur verbunden werden. 3,3 bedeutet also, dass diese Wärmepumpe langfristig einen Nutzungsgrad von ca. 70% erreicht.

Förderungen für Wärmepumpen

Förderungen werden unterschiedlich gezahlt.

  • Es wird nach der Art der Wärmpepumpe unterschieden.
  • Es ist ein Fördersumme pro beheiztem Quadratmeter festgelegt und eine maximale Summe bis zu der die Wärmepumpe gefördert wird (ca. 200m2 pro Wohneinheit).
  • Wer mehr als zwei Wohneinheiten fördern lassen möchte, erhält einen pauschalen Prozentsatz der Netto-Investition.

Bei Neubauten mit Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:

  • 10 Euro pro Quadratmeter.
  • höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit
  • > zwei Wohneinheiten, 10%

Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau

  • 5 Euro pro Quadratmeter
  • maximal 850,- Euro
  • > zwei Wohneinheiten, 8%

Bei Modernisierungen mit Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

  • 20 Euro pro Quadratmeter
  • maximal 3.000 Euro
  • > zwei Wohneinheiten 15%.

Bei Modernisierung mit Luft/Wasser-Wärmepumpen

  • 10 Euro/m2
  • maximal 1.500 Euro
  • > zwei Wohneinheiten 10%


Sonstige Regeln
:

  • Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe wird durch eine Fachunternehmererklärung des einbauenden Fachbetriebes bescheinigt.
  • Die Fördermittel können erst nach dem Einbau der Wärmepumpe geltend gemacht werden.
  • Die Antragsformulare sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Wir können von den Fördermaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie mit Wärmepumpen doppelt profitieren. Wir sparen nicht nur Energie, sondern angesichts steigender Preise für Gas und Öl werden sich die erforderlichen Investitionen auch amortisieren.

Quelle: Pressemitteilung, Stiebel Eltron, 13.12.07
Quelle der Definition der Jahresarbeitszahl, 13.12.07