Bauen und Renovieren

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Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis nun für alle Wohngebäude Pflicht. Ist dieses Gesetz eigentlich bei den Hausbesitzern angekommen? In den meisten Fällen ja.

Hier noch einmal zur Erinnerung: Der Energieausweis muss bei Neuvermietung oder Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung dem Mieter oder Käufer, der ein Interesse hat, vorgelegt werden. Es besteht allerdings keine Pflicht, ihn auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Unabhängig von der Pflicht eines Energieausweises haben die ständigen Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre viele Hauseigentümer veranlasst, über den energetischen Zustand ihres Hauses nachzudenken.

Lassen Sie sich von den Energiepreissenkungen in diesem Jahr nicht blenden! Die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.

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Meine Erfahrung der letzten 12 Monate zeigt, dass den meisten Eigentümern von Mietwohnhäusern klar geworden ist, dass sie ihre Wohnungen nur akzeptabel vermieten können, wenn der Energiekennwert stimmt.

Auch Besitzern von älteren Einfamilienhäusern ist die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung bewusst geworden.

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hilft Hauseigentümern mit unterschiedlichen Förderprogrammen, ihre Häuser „fit für die Zukunft“ zu machen.

Nutzen Sie die zurzeit äußerst günstigen Zinsen und sichern Sie die Werthaltigkeit Ihres Hauses.

Ihre Marianne Gockeln

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In diesem Artikel wird die von Ihnen ausgewählte Frage "Warum wird zum Kühlen mehr Energie verbraucht als zum Heizen ?" beantwortet.

Dreh- und Angelpunkt bei dieser Frage ist "Mit welcher Energiequelle wird gekühlt oder geheizt?".
Gehen wir vom Normalfall aus, werden fast alle dezentralen Kühlgeräte über Strom versorgt. Wohingegen die Heizung in der Regel als zentrales System zur Verfügung steht und überwiegend mit Gas betrieben wird.
Vergleicht man die Primärenergiefaktoren von Strom und Gas miteinander, so schneidet der Strom mit dem 3-fach höheren Primärenergiebedarf ab und liegt damit deutlich ungünstiger. Hinzu kommt, dass die Kühlverfahren zusätzliche Energieverluste mit sich bringen. Beides spiegelt sich natürlich in der Wirtschaftlichkeit wider.

Als günstigere Alternative gibt es Systeme, die sich das vorhandene Heizungssystem für die Kühlung zu Nutze machen – hier wird die Fußbodenheizung mit kaltem Wasser angefahren und kühlt die Raumtemperatur um 1-2 Grad herunter. Dies ist weit weg von einer Klimaanlage, die wir im Auto gewohnt sind, aber in Kombination mit baulichen Maßnahmen (Außenverschattung, …) ist dies eine gelungene Alternative.

Hier schreibt als Gastautor Dipl. Ing. Frank Drews (Immobilienbewertung).

Energieeinsparmöglichkeiten durch energetische Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien und deren Berücksichtigung für die Immobilienbewertung

Der größte Energiebedarf für Wohnhäuser entsteht zur Beheizung der Wohnfläche und bei der Erwärmung von Wasser. Durch verschiedene Sanierungsmaßnahmen läßt sich der Energiebedarf bei älteren Wohnhäusern reduzieren und damit zusätzlich der Immobilienwert für einen späteren Verkauf u.U. deutlich erhöhen.

Die naheliegendsten Maßnahmen sind zunächst die Dämmung des Außenmauerwerkes (z.B. Wärmedämm-Verbundsystem WDV, Vorhangfassade mit integrierter Wärmedämmung, etc.), die Dämmung der Dachflächen bzw. der obersten Geschossdecke, die Erneuerung der Fenster oder der Verglasung durch Wärmeschutzverglasung und nicht zuletzt die Erneuerung des alten Heizungskessels durch ein modernes Brennwertsystem. Die Energieeinsparungen werden durch Verringerung der Energieverluste über Außenmauerwerk, Dach und Fenster sowie über die geringeren Betriebskosten des moderneren Heizungssytems erreicht.

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Über diese Maßnahmen hinaus können Anlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen installiert werden. In der Regel finden bei Wohnhäusern Solaranlagen (z.B Photovoltaik oder Solarthermie) oder Wärmepumpen Einsatz. Die Nutzungsmöglichkeiten und die Effizienz dieser Anlagen sind von verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig.

Für die Immobilienbewertung finden energetische Sanierungsmaßnahmen unterschiedlich Berücksichtigung. Einsparungen können als besondere wertbeeinflussende Umstände kapitalisiert werden. Nachhaltige Bauteilveränderungen, wie das Aufbringen von Wärmedämmung auf das Außenmauerwerk und die Erneuerung der Verglasung, verlängern die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der bestehenden Gebäude. Insgesamt verbessern sich damit die Marktchancen energetisch sanierter Immobilien.

Bochum, 19.08.2009