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Der Energiespar-Rechner ist ein online-Portal, auf dem Sie selber berechnen können, welche Maßnahmen zum Energiesparen sich lohnen und welche nicht!

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Ingrid und Corina

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Wozu ein Energieausweis?

Hier schreibt Gebäudeenergieberaterin Marianne Gockeln als Gastautorin. Mehr von ihren Artikeln.

Der Energieausweis ermöglicht Eigentümern oder Verwaltern von Wohnungen und Gebäuden, die energetische Qualität ihrer Wohnung oder Gebäude am Markt darzustellen.
Die Vermietung oder der Verkauf eines Gebäudes bzw. einer Wohnung wird zukünftig nicht nur von der Lage und dem Preis abhängig sein, sondern auch von der Höhe der Energiekosten.
Investitionen in die Gebäudehülle und in die Heizungsanlage werden erstmals für Interessenten sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität der Wohnung oder des Gebäudes.

Wer braucht wann welchen Energieausweis?

  • Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, ist bei Verkauf, Vermietung usw. ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis vorgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2008 hat der Hauseigentümer noch die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
  • Ab 1. Januar 2009 folgen in einem zweiten Schritt auch die jüngeren Objekte: Für nach 1965 errichtete Gebäude ist der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend. Auch hier gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine generelle Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Grundgedanke des Energieausweises ist einfach: Er soll auf den ersten Blick aufzeigen, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Eine schlechte Energiebilanz lässt sich dann nur noch schwer verstecken und mindert den Wert eines Hauses.

Generell unterscheidet die Energieeinsparverordnung 2007 zwei Ausweisformen:

  • Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher wenig aussagekräftig.
  • Zuverlässiger erweist sich deshalb der Bedarfsausweis, bei dem der zu erwartende Energieverbrauch mit Hilfe eines normierten Verfahrens berechnet wird. Hierzu wird der rechnerische Energiebedarf (standardisierte Werte) ermittelt und ein Bericht über den energetischen Zustand des Gebäudes erstellt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage berücksichtigt.

In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie über die vorgeschriebenen Qualifikationen eines Gebäudeenergieberaters und zuverlässige Quellen, wo Sie einen vertrauenswürdigen Berater finden.

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