Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage II


Auf unseren Beitrag im Sommer letzten Jahres zum hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage haben wir so viele positive Kommentare erhalten, dass wir uns heute noch einmal diesem wichtigen Thema widmen wollen.

Viele Hauseigentümer wissen nicht, dass in Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage (natürlich Brennwerttechnik) der hydraulische Abgleich obligatorisch ist. Aus Kundengesprächen erfahren wir immer, dass zwar eine neue Heizungsanlage vorhanden ist, diese aber auf Grund der fehlenden optimalen Einstellung nicht den gewünschten und erwarteten Energiespareffekt bringt.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

Lassen Sie sich daher nicht abspeisen mit Ausreden wie: „Das ist überhaupt nicht nötig!“ oder „Bei einem Einfamilienhaus ist es nicht vorgeschrieben!“ oder oder oder.

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Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

Hier noch einmal einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind ("Hydraulischer Kurzschluss")
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes "Ãœberschwingen".
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Lassen Sie nicht locker. Schließlich geht es um Ihr Geld. Sollte Ihr Heizungsinstallateur Sie „abwimmeln“, suchen sie sich einen anderen, der sein Handwerk versteht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ihre Marianne Gockeln.

11 Gedanken zu “Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage II

  1. Peter Panter

    | Das Wort Hydraulik setzt sich zusammen aus
    | dem griechischen Wort hydrauliké oder
    | altgriechisch „das Wasser“ und aulós „das Rohr“

    Hoppala! Da hat aber jemand die Wikipedia nicht sorgfältig genug gelesen: "Das Wasser" heißt auf altgriechisch "hydor". "Hydrauliké" heißt schon "hydraulisch".

  2. Peter Panter

    Es macht einen erheblich besseren Eindruck, wenn man eine Fehlermeldung zum Anlaß nimmt, den Fehler zu korrigieren, als daß man sie als Kommentar einfach unter den Text setzt und den Fehler stehenläßt.

  3. Wir veröffentlichen alle Kommentare, sofern es sich nicht um Spam im weitesten Sinne (Beleidigungen, ....) handelt.

  4. Georg Pitter

    Guten Tag,

    ich habe Ihre Artikel zum Thema hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen mit großem Interesse gelesen, habe aber dazu noch eine Frage:
    Bei mir wurde 2008 eine neue Heizungsanlage eingebaut, die mit Solarunterstützung arbeitet.
    Im Angebot und der Rechnung der Heizungsfirma findet sich aber kein Hinweis auf den obligatorischen hydraulischen Abgleich. Ich habe daraufhin bei der Verbraucherzentrale nachgefragt und dort sagte man mir das die Heizungsfirma dies dann auf Ihre Kosten machen muß. Als ich dies der Heizungsfirma mitteilte wiegelte man erst einmal ab, es wäre nicht nötig, um mir dann später mitzuteilen das das nur mit neuen Ventilen gemacht werden könnte, die das Stück ca. 50 Euro kosten würden. Natürlich dürfte ich die Kosten dafür selbst tragen.
    Ich frage mich nun wer für die Kosten eines hydraulischen Abgleichs inklusive der notwendigen Teile aufkommen muß?

    Vielen Dank für die Antwort

    G. Pitter

  5. Guten Tag,
    der hydraulische Abgleich einer neuen Heizungsanlage ist nach VOB, Teil B, 18380, eine besondere Bauleistung. Außerdem gilt das Regelwerk der EnEV (zur Zeit gültig EnEV 2007). Da im Verhältnis zum Kunden der Fachunternehmer immer eine besondere Hinweispflicht hat, hätte der Installateur diese Leistung im Angebot gesondert ausweisen müssen. Ferner hätte er die Thermostatventile (bei Ein- und Zweifamilienhäusern) überprüfen müssen, ob die überhaupt noch für einen hydraulischen Abgleich geeignet sind (erforderlich sind "voreinstellebare" Thermostatventile). Für größere Heizungsanlagen sind Strang-Regulierventile oder Differenzdruckregler zu prüfen.
    Da er dies alles nicht gemacht hat, muss er meines Wissens nach den hydraulischen Abgleich auf seine Kosten durchführen. Die Thermostatventile - falls sie nicht mehr geeignet sind - gehen zu Lasten des Kunden.
    Die Kosten von ca. 50,- € pro Thermostatventil sind üblich, aber, wie gesagt, das hätte der Installateur neben dem hydraulischen Abgleich gesondert ausweisen müssen.

    Grüße
    Marianne Gockeln

  6. Vera Flesch

    Hallo,
    das hört sich ja alles gut an. Wir haben unsere Anlage (Solar mit Heizungsunterstützung + Wärmepumpe) selbst eingebaut. Und leider finde ich keinen Installateur, der mir den hydraulischen Abgleich machen will. Jeder macht das nur bei von ihm selbst verkauften und montierten Anlagen. Ist m.E. Quatsch, weil es ja wohl um die optimale Einstellung eines Heizungssystems ist, egal wer das eingebaut hat. Kann mir da jemand einen Rat geben? Und was darf ein Abgleich denn überhaupt kosten?
    Schönen Gruß, Vera Flesch

  7. Sie haben Recht - es geht um die optimale Einstellung der Heizungsanlage. Sie können sich bei ihrer örtlichen Handwerkskammer erkundigen, welcher Installateur den hydraulischen Abgleich durchführen kann.
    Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Heizkörper und damit vom Zeitaufwand. Wichtig ist, dass an den Heizkörpern voreinstellbare Thermostatventile vorhanden sind. Falls nicht: 1 Thermostatventil kostet ca. 45,- € + MWSt (incl. Montage), wobei die Preise regional unterschiedlich sein können.

    Marianne Gockeln

  8. Hallo Frau Gockeln,

    vielen Dank schonmal für den ansprechenden Artikel. Bei unserer neuen Heizung (Gas mit Brennwerttechnik und Solarheizung) wurde ein hydraulischer Abgleich durchgeführt. Allerdings geben die Rohrleitungen an einigen Heizkörpern immer noch Geräusche von sich. Teilweise der Heizkörper noch dazu. Regelmäßiges entlüften hat leider nicht wirklich geholfen. Allerdings hilft es teilweise, wenn man das Thermostat ein bisschen verändert. Dies ist allerdings keine perfekte Lösung.

    Kann es sein, dass der hydraulische Abgleich an der Stelle falsch druchgeführt wurde, oder gibt es noch andere Gründe für dieses Phänomen?

    Viele Grüße,
    tmw

  9. marianne

    Hallo,

    die Geräusche in der Heizung können viele Ursachen haben, die ich leider von hier aus nicht bestimmen kann.
    Vielleicht sind die Heizkörper zu klein oder das Ausdehnungsgefäß. Möglicherweise wurden bei der Erneuerung der Heizung die Anschlüsse für Vor- und Rücklauf vertauscht.
    Sie haben mindest 2 Jahre Gewährleistung nach VOB bzw. 5 Jahre nach BGB (kommt auf die Vereinbarung an) gegenüber seinem ausführenden Handwerker. Die Gewährleistungsfrist läuft ab Datum der Abnahme bzw. Datum der Schlussrechnung.

    Wenn die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie schriftlich reklamieren und den Handwerker unter Fristsetzung (14 Tage) auffordern, den Mangel zu beseitigen. Wenn der Handwerker sich nicht rührt, mit dem nächsten Brief Nachfrist setzen (7 Tage) mit Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB. Wenn sich immer noch nichts tut, dann können Sie mit dem nochmaligen Hinweis auf § 326 BGB die Leistungen seines Handwerkers ablehnen und eine andere Firma mit den Nachbesserungsarbeiten beauftragen. Natürlich zu Lasten des vorherigen Handwerkers.

  10. Herbert Freudenberg

    Sehr geehrte Frau Gockeln,

    wir sind in einen neuen Eigentumskomplex eingezogen. Die Anlage ist als KfW 60 Haus deklariert worden. Nun haben wir als Eigentümer aber keine wirklich belastbaren Nachweise das das Haus den technischen Bedingungen eines KFW Hauses entspricht.
    Nun habe ich im Internet Ihre Abhandlung zum hydraulischen Abgleich gefunden und glaube das Sie uns in kurzer Form Informationen zu unseren Fragen geben könnten.

    Unsere Fragen mit Bitte um kurze Antwort beziehungsweise Empfehlungen:

    1. Nachweis zum Blower Test: Welche technischen Daten müssen eingehalten werden und wie ist das zu dokumentieren. Ein Blatt mit einer DIN sagt uns leider nicht wie die Güte in jeder Wohnung war.
    2. Heizung:
    1.1 Da es sich um eine Eigentumsanlage mit 15 Wohnungen handelt sollte man davon ausgehen das in jeder Wohnung/Raum eine separate Temperaturregelung möglich sein sollte. Berufstätige haben einen anderen Anforderungsbedarf als zum Beispiel Rentner.
    1.2 Wir haben den Eindruck das die Wärmeleistung in einigen Wohnungen schlechter, in einigen Wohnungen besser ist. Ein Fachmann fragte ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Wir haben als Käufer und Nichtfachleute auf diesem Gebiet gedacht das dies bei Übergabe der Wohnungen ( war 2010 ) vom Bauträger beizusteuern ist, wir haben aber keine Infos erhalten.
    Sollte dieser Abgleich nicht zur Abnahme eines KFW Hauses gehören? Fachleute sagen das es hier zu enormen Energieverschwendungen kommen kann, was nütz ein gut isoliertes HAus wenn die Anlagen nicht entsprechend ausgelegt sind.
    3. Eine Energieplanung und Energieausweis wurde 2009 gemacht, da stand unser Haus noch gar nicht, muß der Aussteller sich nicht um die korrekte Ausführung kümmern?
    4. Dachboden: Unser Dachboden ist nicht isoliert, die Eigentümer in der oberen Etage haben dies nun selbst veranlasst und eine signifikante positive Veränderung feststellen können. Unserer Meinung nach sollte ein Haus mit dem KFW Anspruch auch eine Isolierung des Dachbodens erhalten, wie ist hier die Rechtslage?
    5. Installierte Heizkörper. Hier wurden Standardheizkörper mit Standardventilen eingebaut.
    Ich habe in meiner Wohnung im Wohnbereich schon auf Flachheizkörper ( statt 4 nur noch zwei Heizkörper) und eine Regelung umgestellt.

    Für eine Beantwortung für unsere Fragen von Ihrer kompetenten Seite wären wir sehr dankbar, falls das nicht möglich ist geben Sie uns doch einen Hinweis wo uns unabhängig weitergeholfen werden kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herbert Freudenberg
    Mitglied des Beirates

  11. > Sehr geehrte Frau Gockeln,
    >
    > wir sind in einen neuen Eigentumskomplex eingezogen. Die Anlage ist als KfW 60 Haus deklariert worden. Nun haben wir als Eigentümer aber keine wirklich belastbaren Nachweise das das Haus den technischen Bedingungen eines KFW Hauses entspricht.
    > Nun habe ich im Internet Ihre Abhandlung zum hydraulischen Abgleich gefunden und glaube das Sie uns in kurzer Form Informationen zu unseren Fragen geben könnten.
    >
    > Unsere Fragen mit Bitte um kurze Antwort beziehungsweise Empfehlungen:
    >
    > 1. Nachweis zum Blower Test: Welche technischen Daten müssen eingehalten werden und wie ist das zu dokumentieren. Ein Blatt mit einer DIN sagt uns leider nicht wie die Güte in jeder Wohnung war.
    Zu 1.: Über den Blower-Door-Test gibt es ein Protokoll, das dem Auftraggeber ausgehändigt wird.
    > 2. Heizung:
    > 1.1 Da es sich um eine Eigentumsanlage mit 15 Wohnungen handelt sollte man davon ausgehen das in jeder Wohnung/Raum eine separate Temperaturregelung möglich sein sollte. Berufstätige haben einen anderen Anforderungsbedarf als zum Beispiel Rentner.
    Zu 1.1: Es ist richtig, dass die Temperatur jeder Wohnung/jedes Raums entweder über Raumthermostate oder über Thermostatventile an den Heizkörpers regelt sein sollte.
    > 1.2 Wir haben den Eindruck das die Wärmeleistung in einigen Wohnungen schlechter, in einigen Wohnungen besser ist. Ein Fachmann fragte ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Wir haben als Käufer und Nichtfachleute auf diesem Gebiet gedacht das dies bei Übergabe der Wohnungen ( war 2010 ) vom Bauträger beizusteuern ist, wir haben aber keine Infos erhalten.
    > Sollte dieser Abgleich nicht zur Abnahme eines KFW Hauses gehören? Fachleute sagen das es hier zu enormen Energieverschwendungen kommen kann, was nütz ein gut isoliertes HAus wenn die Anlagen nicht entsprechend ausgelegt sind.
    Zu 1.2: Ein hydraulischer Abgleich muss von dem ausführenden Heizungsinstallateur durchgeführt werden. Hierüber gibt es ein Protokoll, das dem Auftraggeber/Bauherrn bzw. dem Bauträger ausgehändigt wird.
    > 3. Eine Energieplanung und Energieausweis wurde 2009 gemacht, da stand unser Haus noch gar nicht, muß der Aussteller sich nicht um die korrekte Ausführung kümmern?
    Zu 3.: Die Energieplanung und der Energieausweis wird entsprechend der Planung zur Bauausführung erstellt. Ob die Ausführung von einem Sachverständigen überwacht wurde, kann aus der Bauakte (Bauamt) entnommen werden.
    > 4. Dachboden: Unser Dachboden ist nicht isoliert, die Eigentümer in der oberen Etage haben dies nun selbst veranlasst und eine signifikante positive Veränderung feststellen können. Unserer Meinung nach sollte ein Haus mit dem KFW Anspruch auch eine Isolierung des Dachbodens erhalten, wie ist hier die Rechtslage?
    Zu 4.:
    Wenn der Dachboden nicht zu Wohnzwecken ausgebaut ist und die oberste Geschossdecke entsprechend den Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung gedämmt wurde, muss nicht zwingend die Dachfläche gedämmt werden.
    > 5. Installierte Heizkörper. Hier wurden Standardheizkörper mit Standardventilen eingebaut.
    > Ich habe in meiner Wohnung im Wohnbereich schon auf Flachheizkörper ( statt 4 nur noch zwei Heizkörper) und eine Regelung umgestellt.
    Zu 5.: Hierzu kann ich leider keine Aussage machen. Die Frage kann aber ein Heizungsinstallateur beantworten.
    >
    > Für eine Beantwortung für unsere Fragen von Ihrer kompetenten Seite wären wir sehr dankbar, falls das nicht möglich ist geben Sie uns doch einen Hinweis wo uns unabhängig weitergeholfen werden kann.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen
    >
    > Herbert Freudenberg

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