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Der hydraulische Abgleich einer Heizungsanlage II

Hier schreibt Gebäudeenergieberaterin Marianne Gockeln als Gastautorin. Mehr von ihren Artikeln.

Auf unseren Beitrag im Sommer letzten Jahres zum hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage haben wir so viele positive Kommentare erhalten, dass wir uns heute noch einmal diesem wichtigen Thema widmen wollen.

Viele Hauseigentümer wissen nicht, dass in Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage (natürlich Brennwerttechnik) der hydraulische Abgleich obligatorisch ist. Aus Kundengesprächen erfahren wir immer, dass zwar eine neue Heizungsanlage vorhanden ist, diese aber auf Grund der fehlenden optimalen Einstellung nicht den gewünschten und erwarteten Energiespareffekt bringt.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

Lassen Sie sich daher nicht abspeisen mit Ausreden wie: „Das ist überhaupt nicht nötig!“ oder „Bei einem Einfamilienhaus ist es nicht vorgeschrieben!“ oder oder oder.

Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

Hier noch einmal einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind (”Hydraulischer Kurzschluss“)
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes “Überschwingen”.
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Lassen Sie nicht locker. Schließlich geht es um Ihr Geld. Sollte Ihr Heizungsinstallateur Sie „abwimmeln“, suchen sie sich einen anderen, der sein Handwerk versteht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ihre Marianne Gockeln.

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Artikel-Info

Kommentare

Kommentar von Peter Panter
Datum: 11. Juni 2009, 00:31

| Das Wort Hydraulik setzt sich zusammen aus
| dem griechischen Wort hydrauliké oder
| altgriechisch „das Wasser“ und aulós „das Rohr“

Hoppala! Da hat aber jemand die Wikipedia nicht sorgfältig genug gelesen: “Das Wasser” heißt auf altgriechisch “hydor”. “Hydrauliké” heißt schon “hydraulisch”.

Kommentar von Peter Panter
Datum: 12. Juni 2009, 08:58

Es macht einen erheblich besseren Eindruck, wenn man eine Fehlermeldung zum Anlaß nimmt, den Fehler zu korrigieren, als daß man sie als Kommentar einfach unter den Text setzt und den Fehler stehenläßt.

Kommentar von ingrid
Datum: 12. Juni 2009, 17:09

Wir veröffentlichen alle Kommentare, sofern es sich nicht um Spam im weitesten Sinne (Beleidigungen, ….) handelt.

Kommentar von Georg Pitter
Datum: 23. Juni 2009, 11:29

Guten Tag,

ich habe Ihre Artikel zum Thema hydraulischer Abgleich von Heizungsanlagen mit großem Interesse gelesen, habe aber dazu noch eine Frage:
Bei mir wurde 2008 eine neue Heizungsanlage eingebaut, die mit Solarunterstützung arbeitet.
Im Angebot und der Rechnung der Heizungsfirma findet sich aber kein Hinweis auf den obligatorischen hydraulischen Abgleich. Ich habe daraufhin bei der Verbraucherzentrale nachgefragt und dort sagte man mir das die Heizungsfirma dies dann auf Ihre Kosten machen muß. Als ich dies der Heizungsfirma mitteilte wiegelte man erst einmal ab, es wäre nicht nötig, um mir dann später mitzuteilen das das nur mit neuen Ventilen gemacht werden könnte, die das Stück ca. 50 Euro kosten würden. Natürlich dürfte ich die Kosten dafür selbst tragen.
Ich frage mich nun wer für die Kosten eines hydraulischen Abgleichs inklusive der notwendigen Teile aufkommen muß?

Vielen Dank für die Antwort

G. Pitter

Kommentar von Marianne
Datum: 24. Juni 2009, 12:18

Guten Tag,
der hydraulische Abgleich einer neuen Heizungsanlage ist nach VOB, Teil B, 18380, eine besondere Bauleistung. Außerdem gilt das Regelwerk der EnEV (zur Zeit gültig EnEV 2007). Da im Verhältnis zum Kunden der Fachunternehmer immer eine besondere Hinweispflicht hat, hätte der Installateur diese Leistung im Angebot gesondert ausweisen müssen. Ferner hätte er die Thermostatventile (bei Ein- und Zweifamilienhäusern) überprüfen müssen, ob die überhaupt noch für einen hydraulischen Abgleich geeignet sind (erforderlich sind “voreinstellebare” Thermostatventile). Für größere Heizungsanlagen sind Strang-Regulierventile oder Differenzdruckregler zu prüfen.
Da er dies alles nicht gemacht hat, muss er meines Wissens nach den hydraulischen Abgleich auf seine Kosten durchführen. Die Thermostatventile – falls sie nicht mehr geeignet sind – gehen zu Lasten des Kunden.
Die Kosten von ca. 50,- € pro Thermostatventil sind üblich, aber, wie gesagt, das hätte der Installateur neben dem hydraulischen Abgleich gesondert ausweisen müssen.

Grüße
Marianne Gockeln

Kommentar von Vera Flesch
Datum: 23. November 2009, 13:38

Hallo,
das hört sich ja alles gut an. Wir haben unsere Anlage (Solar mit Heizungsunterstützung + Wärmepumpe) selbst eingebaut. Und leider finde ich keinen Installateur, der mir den hydraulischen Abgleich machen will. Jeder macht das nur bei von ihm selbst verkauften und montierten Anlagen. Ist m.E. Quatsch, weil es ja wohl um die optimale Einstellung eines Heizungssystems ist, egal wer das eingebaut hat. Kann mir da jemand einen Rat geben? Und was darf ein Abgleich denn überhaupt kosten?
Schönen Gruß, Vera Flesch

Kommentar von marianne
Datum: 2. Dezember 2009, 17:46

Sie haben Recht – es geht um die optimale Einstellung der Heizungsanlage. Sie können sich bei ihrer örtlichen Handwerkskammer erkundigen, welcher Installateur den hydraulischen Abgleich durchführen kann.
Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der Heizkörper und damit vom Zeitaufwand. Wichtig ist, dass an den Heizkörpern voreinstellbare Thermostatventile vorhanden sind. Falls nicht: 1 Thermostatventil kostet ca. 45,- € + MWSt (incl. Montage), wobei die Preise regional unterschiedlich sein können.

Marianne Gockeln

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