Im letzten Artikel haben wir KfW-Energiesparhäuser eingeführt und wollen in zwei Blogeinträgen ein Haus durchrechnen.
Unser Berechnungsbeispiel
Nehmen wir eine Umfassungsfläche von 450m² und ein dazugehöriges Volumen von 600m³ an. Daraus ergibt sich ein A/V- Verhältnis von 0,75m-1.
Jahresprimärenergiebedarf
Der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV wird mit einer zentralen Brauchwarmwassereraufbereitung wie folgt berechnet:
QPmax, EnEV = 50,94 + 75,29 x A/V + 2.600/ (100 + AN)
= 50,94 + 75,29 x 0,75 + 2.600/ (100 + 192)
= 116 kWh/m²
mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)
Jahresprimärenergiebedarf
Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:
- dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
- dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
- der Anlagen- Aufwandszahl ep also: QP = ep x (Qh + Qtw)
Jahres-Heizwärmebedarf
Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a.
Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.
Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.