Berechnung des Energiebedarfs (Teil1)

Im letzten Artikel haben wir KfW-Energiesparhäuser eingeführt und wollen in zwei Blogeinträgen ein Haus durchrechnen.

Unser Berechnungsbeispiel

Nehmen wir eine Umfassungsfläche von 450m² und ein dazugehöriges Volumen von 600m³ an. Daraus ergibt sich ein A/V- Verhältnis von 0,75m-1.

Jahresprimärenergiebedarf

Der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV wird mit einer zentralen Brauchwarmwassereraufbereitung wie folgt berechnet:

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QPmax, EnEV = 50,94 + 75,29 x A/V + 2.600/ (100 + AN)
= 50,94 + 75,29 x 0,75 + 2.600/ (100 + 192)
= 116 kWh/m²

mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)

Jahresprimärenergiebedarf

Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:

  1. dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
  2. dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
  3. der Anlagen- Aufwandszahl ep also: QP = ep x (Qh + Qtw)

Jahres-Heizwärmebedarf

Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a.
Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.

Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.