Schlagwort-Archive: U-Wert

Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute ein Beitrag (mehr dazu auf der Seite Serien), der sich damit beschäftigt, welche Voraussetzungen für eine energetische Sanierung mit KfW-Mitteln gegeben sein müssen. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können.

Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Gibt es KfW-Mittel nur bei Sanierung durch Fachhandwerker?
  • Was ist eine Fachunternehmererklärung nach EnEV?
  • Warum brauche ich eine Fachunternehmererklärung?

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Fachunternehmererklärung (02:23 min.)
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Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Po

Welche konzeptionellen Grundsätze muss ich beim Planen eines Passivhauses beachten?

Es gibt kein Patentrezept, weil viele Faktoren reinspielen. Himmelsrichtungen, Bodenverhältnisse, Nutzerverhalten… sind bei jedem Passivhaus-Bauvorhaben ganz individuell zu bewerten und als gegebene Größe anzunehmen. In einem bereits erschienen Beitrag: „Kann man bei der Bauplatzauswahl schon Energie sparen?“ können Sie gerne zu diesem Thema noch einmal reinschauen.

Es gilt bei der Passivhausplanung allgemein:

  1. Kompakte Gebäudeform mit entsprechend gutem Wärmeschutz
    Wenn die Bauteile der Außenhülle rundum sehr gut wärmegedämmt werden und Wärmebrücken durch Vor- und Rücksprünge, Anschlüsse und Durchdringungen minimiert werden, ist dies die beste Voraussetzung für ein Passivhaus. Außenwand– , Dachbauteile und die erdberührten Bauteile sind so zu dämmen, dass sie einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) kleiner als 0,15 W/(m²K) erreichen. D.h. pro Grad Temperaturunterschied und Quadratmeter Außenfläche gehen höchstens 0,15 Watt verloren.

  2. Himmelsrichtungen
    Eine optimale Südorientierung und somit Verschattungsfreiheit sind sehr gute Voraussetzungen, um "passive" Solarenergie-Gewinne zu nutzen und somit zum „Wärmelieferanten“ werden. Freistehende Einfamilienhäuser haben hier idealste Möglichkeiten. Hier gilt: Fenster auf der Nordseite minimieren und auf der Südseite optimieren, dennoch auch hier an Verschattungsmöglichkeiten denken.
  3. Glaselemente
    Die Fenster sind im Verhältnis zur Außenwand in jedem Fall energetisch gesehen die größte Schwachstelle. Deshalb sollte der U-Wert von 0,80 W/(m²K) für den Glasanteil inkl. Fensterrahmen nicht überschritten werden.
  4. Luftdichtigkeit
    Beim Blower Door Test muss der Wert eines Passivhauses durch unkontrollierte Leckagen bei einem Unter-/ Ãœberdruck von 50 Pascal kleiner als 0,6 Hausvolumen pro Stunde sein.
  5. Aktive Frischluft-Erwärmung
    Die kontrollierte Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung schafft eine gute Raumluftqualität und dient dem Energiesparen. Passivhäuser führen mindestens 75% der Abluftwärme über einen Wärmetauscher der neu einströmenden Frischluft zu.
  6. Passive Frischluft- Vorerwärmung
    Ein Erdwärmetauscher führt die Außenluft in das Haus und kann selbst an kalten Wintertagen die Luft bis auf eine Temperatur von über 5°C vorwärmen. Dies kann ein Teil des Haustechnikkonzeptes sein.
  7. Regenerative Energien für die Brauchwassererwärmung
  8. Solarkollektoren oder Wärmepumpen können die Energie für die Warmwasserversorgung zur Verfügung stellen.

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  9. Energiespargeräte für den Haushalt
    Natürlich gehören hocheffiziente Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Herd, Tiefkühltruhe, Lampen und Waschmaschine zum Konzept eines Passivhauses.

Im letzten Artikel haben wir KfW-Energiesparhäuser eingeführt und wollen in zwei Blogeinträgen ein Haus durchrechnen.

Unser Berechnungsbeispiel

Nehmen wir eine Umfassungsfläche von 450m² und ein dazugehöriges Volumen von 600m³ an. Daraus ergibt sich ein A/V- Verhältnis von 0,75m-1.

Jahresprimärenergiebedarf

Der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV wird mit einer zentralen Brauchwarmwassereraufbereitung wie folgt berechnet:

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QPmax, EnEV = 50,94 + 75,29 x A/V + 2.600/ (100 + AN)
= 50,94 + 75,29 x 0,75 + 2.600/ (100 + 192)
= 116 kWh/m²

mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)

Jahresprimärenergiebedarf

Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:

  1. dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
  2. dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
  3. der Anlagen- Aufwandszahl ep also: QP = ep x (Qh + Qtw)

Jahres-Heizwärmebedarf

Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a.
Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.

Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.