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Dieser Beitrag spricht Mieter und Vermieter gleichermaßen an.

Sie als kluger Hauseigentümer entscheiden die energetische Modernisierung Ihres Hauses.
Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung: Fenster, durch die es nicht mehr zieht, eine Heizung, die weniger Öl oder Gas verbraucht, steigern nicht nur den Wert Ihres Hauses, sondern machen sich auch für Ihre Mieter bezahlt. Die Dämmung der Außenwände, der Kellerdecken und der Dachflächen sorgen für weitere Energieeinsparung und deutlich mehr Behaglichkeit.

Natürlich verursachen Arbeiten Dreck und Lärm. Aber wenn das Ergebnis stimmt, nehmen Sie als Mieter diese Unannehmlichkeiten gerne auf sich, wenn der Vermieter Sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt und die Arbeiten von einem auf den anderen Tag ausführen lässt. Grundsätzlich müssen alle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher angekündigt werden. Art und Umfang, Beginn und Dauer sowie die voraussichtlichen Kosten und die daraus resultierende Mieterhöhung sollten dem Schreiben zu entnehmen sein. Diese Vorschrift basiert auf § 554 Abs. 3 des BGB.

Stimmen Sie als Mieter der Modernisierung zu und läuft sie zur Zufriedenheit beider Seiten ab, darf der Vermieter die Miete erhöhen. In welchem Rahmen sich die Mieterhöhung bewegt und welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist ebenfalls per Gesetz geregelt. 11 % der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie möglicher Zuschüsse.

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Die tatsächlich angefallenen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als 10 % unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete.

Von einer energetischen Modernisierung eines Gebäudes profitieren beide Seiten: Der Vermieter investiert in die dauerhafte Werthaltigkeit seiner Immobilie. Der Mieter zahlt zwar mehr „Kaltmiete“, aber die Energiekosten reduzieren sich erheblich, so dass er unter dem Strich unter Umständen weniger „Warmmiete“ zu zahlen hat.

Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute ein Beitrag (mehr dazu auf der Seite Serien), der sich mit dem Einbau neuer Fenster und richtigem Lüften beschäftigt. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Was muss ich beim Einbau neuer Fenster beachten?
  • Was ist richtiges Lüften?
  • Wie kann ich als Vermieter richtiges Lüften unterstützen?

Der Podcast Fenstereinbau und richtiges Lüften mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Fenstereinbau und richtiges Lüften (01:55 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2010/04/fenstereinbau.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast zu veröffentlichen.


In wenigen Bereichen ist die Philosophie unterschiedlicher als bei der Innenausstattung eines Hauses oder einer Wohnung.

Heute konzentrieren wir uns auf die Bodenbeläge. Natur oder Synthetik? Warmes oder kaltes Material? Das ist eine Frage, die nur jeder selbst beantworten kann. Wir stellen Ihnen heute einige Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen vor:

  • Holzboden: Warmes Material, keine elektrostatische Aufladung, keine Rutschgefahr, barfussfreundlich, pflegeleicht. Wichtig für Allergiker: Staubminderung durch die Möglichkeit des feuchten Wischens. Trittschalldämmung beachten.
    • Nachteil: Je nach Qualität hohe Anschaffungskosten.
    • Vorteil: Lebensdauer in der Regel 50 bis 60 Jahre, hängt aber auch von der verlegten Qualität ab. Ein Parkettboden minderer Güte hält naturgemäß nicht solange wie ein hochwertiger Boden.
  • Teppichboden: Warmes Material, elektrostatisch neutral bei ausgewogener Raumluftfeuchte, barfussfreundlich, schall- und wärmedämmend. Die Anschaffungskosten liegen je nach Qualität zwischen 10,- € und 100,- € pro m².
    • Nachteil: Teppichböden müssen je nach Nutzungsintensität nach 10 bis 12 Jahren erneuert werden.
  • Steinfliesen: Kaltes Material, allerdings gut geeignet bei Fußbodenheizung. Bei Offenporigkeit der Platten günstige hygroskopische (feuchtigkeitsbindende) Fähigkeit; die thermischen Eigenschaften sind jedoch nicht so ausgewogen wie beim Holzboden.
    • Vorteil: Lange Lebensdauer.
  • Linoleum: Hat als Naturmaterial in den letzten Jahren eine Renaissance erfahren. Hauptbestandteile Korkmehl, Naturharze und Leinöl. Besitzt gute physikalische Belastbarkeit, keine Schadstoffabgabe wie bei den optisch ähnlichen PVC-Fussböden. Linoleum seit über 100 Jahren bestens bewährt.
  • Laminat: Fester und preiswerter Bodenbelag mit einer optisch unterschiedlichen Deckschicht (meist Holzimitat). Robust und pflegeleicht. Trittschalldämmung beachten.
    • Nachteil: Bei Beschädigungen oder Verschleiß der Oberfläche lässt sich Laminat nicht wie ein Massivholzparkett abschleifen, da unter der Deckschicht sofort das Trägermaterial freigelegt werden würde.