Seit dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis nun für alle Wohngebäude Pflicht. Ist dieses Gesetz eigentlich bei den Hausbesitzern angekommen? In den meisten Fällen ja.
Hier noch einmal zur Erinnerung: Der Energieausweis muss bei Neuvermietung oder Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung dem Mieter oder Käufer, der ein Interesse hat, vorgelegt werden. Es besteht allerdings keine Pflicht, ihn auszuhändigen und zu überlassen.
Wird der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Unabhängig von der Pflicht eines Energieausweises haben die ständigen Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre viele Hauseigentümer veranlasst, über den energetischen Zustand ihres Hauses nachzudenken.
Lassen Sie sich von den Energiepreissenkungen in diesem Jahr nicht blenden! Die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.
AnzeigeMeine Erfahrung der letzten 12 Monate zeigt, dass den meisten Eigentümern von Mietwohnhäusern klar geworden ist, dass sie ihre Wohnungen nur akzeptabel vermieten können, wenn der Energiekennwert stimmt.
Auch Besitzern von älteren Einfamilienhäusern ist die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung bewusst geworden.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hilft Hauseigentümern mit unterschiedlichen Förderprogrammen, ihre Häuser „fit für die Zukunft“ zu machen.
Nutzen Sie die zurzeit äußerst günstigen Zinsen und sichern Sie die Werthaltigkeit Ihres Hauses.
Ihre Marianne Gockeln