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Mit unserem Rechner für Photovoltaikanlagen können Sie hier beim Energiespar-Rechner ausrechnen, ob oder in welcher Zeit sich Ihre Photovoltaik-Anlage amortisiert. Diese Rechnung lässt sich optimieren, wenn Sie die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anmelden und die Umsatzsteuer für Anschaffungskosten und evtl. jährliche Betriebs-/Wartungskosten vom Finanzamt erstattet bekommen.

Dazu müssen Sie die Umsatzsteuerpflicht explizit fordern (ankreuzen) und Sie legen sich damit für 5 Jahre fest. Bei der Anzeige gegenüber dem Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer erteilt, sollte auf die mögliche Befreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung verzichtet werden, weil dann die Umsatzsteuererstattung entfallen würde.

Das bringt die Umsatzsteuerpflicht:

  • Erstattung der Umsatzsteuer, die in den Anschaffungskosten (Herstellung, Montage) ausgewiesen ist
  • Erstattung der Umsatzsteuer, die über die Jahre in den anfallenden Betriebskosten ausgewiesen ist
  • Ausweisung der Umsatzsteuer in Ihrer Rechnung, die auf die Einspeisevergütung zusätzlich aufgeschlagen wird
  • Monatliches Abführen der Umsatzsteuer für die erzielte Einspeisevergütung bzw. Abbuchung durch Finanzamt wie von Ihnen angegeben (bequem mit Elster-Software)
  • Jährliche zusammenfassende Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt

Versteuerung der Gewinne

Als Gewebetreibender müssen Sie bei sehr hohen Gewinnen Gewerbeertragsteuer bezahlen. Außerdem unterliegen die Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen (Gewinne wie Verluste) der Einkommensteuer, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung in die Anlage GSE angegeben werden. Der Einnahmeüberschuss wird in der Anlage EÜR erläutert. Einnahmen sind die Einspeisevergütungen des Energieversorgers. Unter Ausgaben tragen Sie Abschreibung der Anlage (Nutzungsdauer 20 Jahre), Kreditzinsen, Betriebskosten (Reparatur, Wartung, etc.), Miete für den Zähler, Versicherung und alle Kosten, die im betreffenden Jahr die Photovoltaik-Anlage betreffen. Einnahmen und Ausgaben sind netto zu betrachten.

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Wenn Ihnen die Sach steuerlich über den Kopf wächst: Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, dessen Kosten Sie evtl. auch ansetzen können.