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Auf unseren Beitrag im Sommer letzten Jahres zum hydraulischen Abgleich einer Heizungsanlage haben wir so viele positive Kommentare erhalten, dass wir uns heute noch einmal diesem wichtigen Thema widmen wollen.

Viele Hauseigentümer wissen nicht, dass in Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage (natürlich Brennwerttechnik) der hydraulische Abgleich obligatorisch ist. Aus Kundengesprächen erfahren wir immer, dass zwar eine neue Heizungsanlage vorhanden ist, diese aber auf Grund der fehlenden optimalen Einstellung nicht den gewünschten und erwarteten Energiespareffekt bringt.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

Lassen Sie sich daher nicht abspeisen mit Ausreden wie: „Das ist überhaupt nicht nötig!“ oder „Bei einem Einfamilienhaus ist es nicht vorgeschrieben!“ oder oder oder.

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Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

Hier noch einmal einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind ("Hydraulischer Kurzschluss")
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes "Überschwingen".
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Lassen Sie nicht locker. Schließlich geht es um Ihr Geld. Sollte Ihr Heizungsinstallateur Sie „abwimmeln“, suchen sie sich einen anderen, der sein Handwerk versteht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ihre Marianne Gockeln.

Moderne Heizungsanlagen haben kaum noch etwas gemeinsam mit den gusseisernen Ungetümen vergangener Zeiten. Damals beschränkte sich eine Wartung auf das Reinigen des Brennraumes des Heizkessels. Heute haben wir es mit unterschiedlich komplizierten Systemen und entsprechenden Einstellungen zu tun.

Ein Mehrverbrauch ist bei modernen Heizgeräten fast immer auf eine mangelhafte Wartung und Einstellung zurückzuführen. Ein Rußansatz im Öl-Kessel von nur 1 mm lässt z. B. die Abgastemperatur um 50 °C ansteigen und erhöht somit z.B. den Öl-Bedarf um 4 %. Hohe Abgastemperaturen bei Gas-Thermen deuten auf verschmutzte Wärmetauscher hin. Wird z. B. ein hoher Luftüberschuss im Abgas gemessen, ist meist der Zug zu hoch und die Wärmeausbeute zu gering. Der Gasbedarf steigt entsprechend.

Von verschiedenen Experten wird das Einsparpotenzial durch kontinuierliche Wartung mit 5 % bis 7 % angegeben. 5 % Heizölersparnis, das sind auf unser Beispiel bezogen 150 Liter (das ist übrigens etwa die Menge, die mit einer Solaranlage für 2 bis 3 Personen pro Jahr eingespart werden kann).

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Welchen Umfang muss eine ordentliche Wartung haben?
Der Mindestumfang einer Wartung ist in der Heizanlagenverordnung festgelegt. Dieser Mindestumfang ist für den jeweiligen Heizungstyp zu präzisieren und zu ergänzen. Der konkrete Umfang der Wartung hängt ab vom Anlagentyp, der Leistung, dem Fabrikat und dem verwendeten Brennstoff. Daher ist eine pauschale Leistungsbeschreibung so gut wie unmöglich.

Auf jeden Fall gehören Kontroll- und Messarbeiten zur Wartung, die im Zusammenhang mit den Messungen des Schornsteinfegers stehen. Außerdem sind alle Arbeiten durchzuführen, die einen sicheren Betrieb der Feuerstätte gewährleisten. Die Wartung sollte vor dem Schornsteinfegertermin liegen.

Wichtig: Lassen Sie sich zur besseren Kontrolle unbedingt ein Wartungsprotokoll aushändigen. Im Wartungsprotokoll sollten die Arbeiten konkret beschrieben und die gegebenenfalls ermittelten Messwerte enthalten sein.

Die Kosten für die Wartung einer Ölheizungsanlage liegen bei ca. 90,- EUR bis 125,- EUR plus MwSt. für die Grundleistung. Bei Gasheizungsanlagen liegen die Kosten zwischen ca. 80,- EUR und 110,- EUR Netto. Fahrtkosten kommen hinzu, ebenso die Kosten für eventuell erforderliche Ersatzteile. Die Preise können sich regional unterscheiden.

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Steigen wir sofort weiter in die Berechnung ein, die wir im Dezember begonnen haben:

Trinkwasserwärmebedarf

Für den Trinkwasserwärmebedarf legt die EnEV einen Wert von 12,5 kWh/m²a fest.

Die Anlagen-Aufwandszahl kann mit Hilfe von drei Verfahren berechnet werden, die sich hinsichtlich der Detailtreue unterscheiden. Allerdings: Allen liegt das gleiche Berechnungsverfahren zu Grunde. Unterschieden werden hier das Tabellenverfahren, das detaillierte Verfahren und das Diagrammverfahren.

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Wir bedienen uns dem Tabellenverfahren und gehen von einer Gas-Brennwert-Heizung aus, die die Warmwasserbereitung über einen Speicher liefert, und einer manuellen Lüftung. Die Aufwandszahl ep liegt dann bei 1,39.
Hier gilt: Je niedriger, desto besser.

Ergänzung: Erdgas hat im Vergleich zu Heizen mit Strom einen deutlich niedrigeren Primärenergiefaktor, weil Strom bei der Umwandlung und Verteilung bis zu 60% Verluste hat und entsprechend schlechter bewertet wird.

Setzen wir nun in unsere Gleichung QP = ep x (Qh + Qtw) die Werte ein:
QP = 1,39 x (70 kWh/m²a + 12,5 kWh/m²a) = 115 kWh/m²a

Ergebnis

Knapp erreichen wir einen zulässigen Jahresprimärenergiebedarf mit 1 kWh/m²a Differenz nach EnEV. An ein KfW- Energiesparhaus 60 ist hier also nicht zu denken, obwohl es dem damaligen Niedrigenergiestandard entspricht.

Nötige Verbesserungen um KfW 60 tatsächlich zu erreichen

Optimiert man die Anlagen-Aufwandszahl auf 1,20, indem man eine Solaranlage hinzunimmt, liegen wir bei 99 kWh/m²a.
Dämmen wir zusätzlich die Gebäudehülle stärker und gehen von einem Jahres-Heizwärmebedarf von Qh = 40 kWh/m²a aus, ergibt sich ein Jahresprimärenergiebedarf von 63 kWh/m²a. Wir sind den geforderten 60 kWh/m²a schon näher gekommen, haben sie aber immer noch nicht erreicht.

KfW-60 im Holzbau

Es zeigt sich, dass im Holzbau die ausgefeilte Anlagentechnik hilft, den KfW-Standard 60 zu erreichen.
Denn die Gebäudedämmwerte und die damit verbundenen niedrigen Transmissionswärmeverluste sind in der Regel bereits erfüllt.