Steigen wir sofort weiter in die Berechnung ein, die wir im Dezember begonnen haben:
Trinkwasserwärmebedarf
Für den Trinkwasserwärmebedarf legt die EnEV einen Wert von 12,5 kWh/m²a fest.
Die Anlagen-Aufwandszahl kann mit Hilfe von drei Verfahren berechnet werden, die sich hinsichtlich der Detailtreue unterscheiden. Allerdings: Allen liegt das gleiche Berechnungsverfahren zu Grunde. Unterschieden werden hier das Tabellenverfahren, das detaillierte Verfahren und das Diagrammverfahren.
AnzeigeWir bedienen uns dem Tabellenverfahren und gehen von einer Gas-Brennwert-Heizung aus, die die Warmwasserbereitung über einen Speicher liefert, und einer manuellen Lüftung. Die Aufwandszahl ep liegt dann bei 1,39.
Hier gilt: Je niedriger, desto besser.
Ergänzung: Erdgas hat im Vergleich zu Heizen mit Strom einen deutlich niedrigeren Primärenergiefaktor, weil Strom bei der Umwandlung und Verteilung bis zu 60% Verluste hat und entsprechend schlechter bewertet wird.
Setzen wir nun in unsere Gleichung QP = ep x (Qh + Qtw) die Werte ein:
QP = 1,39 x (70 kWh/m²a + 12,5 kWh/m²a) = 115 kWh/m²a
Ergebnis
Knapp erreichen wir einen zulässigen Jahresprimärenergiebedarf mit 1 kWh/m²a Differenz nach EnEV. An ein KfW- Energiesparhaus 60 ist hier also nicht zu denken, obwohl es dem damaligen Niedrigenergiestandard entspricht.
Nötige Verbesserungen um KfW 60 tatsächlich zu erreichen
Optimiert man die Anlagen-Aufwandszahl auf 1,20, indem man eine Solaranlage hinzunimmt, liegen wir bei 99 kWh/m²a.
Dämmen wir zusätzlich die Gebäudehülle stärker und gehen von einem Jahres-Heizwärmebedarf von Qh = 40 kWh/m²a aus, ergibt sich ein Jahresprimärenergiebedarf von 63 kWh/m²a. Wir sind den geforderten 60 kWh/m²a schon näher gekommen, haben sie aber immer noch nicht erreicht.
KfW-60 im Holzbau
Es zeigt sich, dass im Holzbau die ausgefeilte Anlagentechnik hilft, den KfW-Standard 60 zu erreichen.
Denn die Gebäudedämmwerte und die damit verbundenen niedrigen Transmissionswärmeverluste sind in der Regel bereits erfüllt.