Energie

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinspar-Verordnung 2009 in Kraft, die die EnEV 2007 abgelöst und viele Vorgaben seither verschärft hat.

Nun denken viele Hauseigentümer, dass sie das alles nichts angeht. Das ist ein Irrtum!

Auszug aus der EnEV 2009, Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:

  1. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
  2. Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
  3. Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
  4. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
  5. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.
  6. Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Ein Tipp zum Schluss: Dämmen Sie jetzt! Die Kosten für Dämmstoffe haben sich schon 2009/2010 wegen der großen Nachfrage um 45 % verteuert.

Anzeige

Bosch stellt eine neue Spülmaschine vor, die mit 6,5 Litern im Normprogramm auskommt. Ein halber Liter Einsparung im Vergleich zum bisherigen Weltmeister, dem 7-Liter-Spüler von Bosch, mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen.

Doch schon ein normaler Haushalt, bei dem der Geschirrspüler jeden Tag läuft, reduziert seinen Trinkwasserbedarf so um mehr als 180 Liter im Jahr. Und für Vielspüler, also große Haushalte, die es auf zwei oder gar drei Spülgänge pro Tag bringen, ist die Ersparnis umso spürbarer.

Klar ist auch: Spareffekte summieren sich – beim Geschirrspülen, bei der Wäschepflege, beim Kühlen und Gefrieren sowie beim Kochen und Backen. Ein effektiv arbeitender „Niedrigenergiehaushalt“ erzielt in Summe eine merkliche Entlastung für das Haushalts-Budget. Und viele solcher Haushalte schonen die Umwelt ebenso nachhaltig, besonders in einer langfristigen Perspektive.

Quelle: Pressemitteilung, September 2010

Anzeige

Der SolarEis-Speicher ist ein unterirdischer Wassertank, der Energie aus Sonnenkraft, Lufttemperatur und Erdwärme speichert und über eine Wärmepumpe abgibt. Dabei nutzt der SolarEis-Speicher den physikalischen Effekt der sogenannten Kristallisationswärme, der beim Gefrieren von Wasser auftritt: Bei diesem Prozess wird ebensoviel Energie frei wie sie auch dann entsteht, wenn man 80 Grad heißem Wasser die Wärme bis auf Null Grad entzieht. Dem Erfinder des SolarEis-Speichers und Geschäftsführer von isocal, Alexander von Rohr, gelang es, die beim Gefrieren normalerweise erzeugte Sprengkraft des Eises zu bändigen und so die Kristallisationswärme für die Gebäudetechnik nutzbar zu machen.

Mit dem SolarEis-Speichersystem können Räume in den Wintermonaten ungewöhnlich kostengünstig beheizt werden: Eigenheimbesitzer berichten über Heizkosten von circa 30 Euro pro Monat – inklusive der Betriebskosten für die Anlage. Im Sommer wird der SolarEis-Speicher zur nahezu kostenneutralen „Klimaanlage“ – es wird lediglich Strom für eine kleine Umwälzpumpe benötigt, die kühles Wasser ins Haus leitet. Durch die Nutzung mehrerer regenerativer Energiequellen und den vollständigen Verzicht auf chemische Mittel ist das System besonders umweltfreundlich und gleicht die Schwächen herkömmlicher Wärmepumpen aus: Weder sind Gebäudeschäden zu befürchten, wie sie gelegentlich bei Tiefbohrungen für Grundwasser-Wärmepumpen zu beobachten waren. Noch lässt die Leistung an extrem kalten Wintertagen nach, wie dies oft bei einfachen Luft-Wärmepumpen der Fall ist. Auch der Einsatz in Wasserschutzgebieten stellt für den SolarEis-Speicher kein Problem dar: So nutzt etwa das in einem Schutzgebiet gelegene neue Stuttgarter Stadtarchiv einen 385 m3 großen SolarEis-Speicher, um eine konstante Temperatur für die empfindlichen Archivalien zu gewährleisten. Neben Großprojekten wie Verwaltungsgebäuden oder Gewerbeparks kommt der SolarEis-Speicher hauptsächlich in Eigenheimen zum Einsatz.

Quelle: Pressemitteilung, 14.09.2010