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Ein neues „altes“ Programm wird wieder aufgelegt

Die KfW als Förderbank für Modernisierungsmaßnahmen hat ein bewährtes Programm wieder aufgelegt: Die Finanzierung von Einzelmaßnahmen.

Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Doch auch schon einzelne Sanierungsmaßnahmen oder deren effektive Kombination können Ihre Energiekosten deutlich reduzieren.

Im Programm Energieeffizient Sanieren (152) fördert die KfW seit dem 01.03.2011 wieder energetische Einzelmaßnahmen für die Sanierung Ihrer Miet- oder Eigentumswohnung oder Ihres Wohngebäudes. Das Programm finanziert Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Außerdem ist Programm 152 auch geeignet, wenn Sie energetisch sanierten Wohnraum kaufen (Haus, Eigentumswohnung).

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Auf der Webseite www.kfw.de finden Sie über den Programmfinder die für Sie richtige Finanzierungsvariante.


Dieser Beitrag spricht Mieter und Vermieter gleichermaßen an.

Sie als kluger Hauseigentümer entscheiden die energetische Modernisierung Ihres Hauses.
Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung: Fenster, durch die es nicht mehr zieht, eine Heizung, die weniger Öl oder Gas verbraucht, steigern nicht nur den Wert Ihres Hauses, sondern machen sich auch für Ihre Mieter bezahlt. Die Dämmung der Außenwände, der Kellerdecken und der Dachflächen sorgen für weitere Energieeinsparung und deutlich mehr Behaglichkeit.

Natürlich verursachen Arbeiten Dreck und Lärm. Aber wenn das Ergebnis stimmt, nehmen Sie als Mieter diese Unannehmlichkeiten gerne auf sich, wenn der Vermieter Sie nicht vor vollendete Tatsachen stellt und die Arbeiten von einem auf den anderen Tag ausführen lässt. Grundsätzlich müssen alle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen drei Monate vorher angekündigt werden. Art und Umfang, Beginn und Dauer sowie die voraussichtlichen Kosten und die daraus resultierende Mieterhöhung sollten dem Schreiben zu entnehmen sein. Diese Vorschrift basiert auf § 554 Abs. 3 des BGB.

Stimmen Sie als Mieter der Modernisierung zu und läuft sie zur Zufriedenheit beider Seiten ab, darf der Vermieter die Miete erhöhen. In welchem Rahmen sich die Mieterhöhung bewegt und welche Kosten umgelegt werden dürfen, ist ebenfalls per Gesetz geregelt. 11 % der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Reparatur-/Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie möglicher Zuschüsse.

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Die tatsächlich angefallenen Kosten werden erst nach Ende der Maßnahme mitgeteilt und drei Monate später fällig. Liegt die ursprüngliche Kalkulation mehr als 10 % unter den tatsächlichen Kosten, ist die neue Miete erst nach sechs Monaten zu zahlen. Die Mitteilung über die geänderte Miethöhe muss alle Details enthalten, angefangen von den konkreten Maßnahmen über die einzelnen Positionen bis hin zur Berechnung der Miete.

Von einer energetischen Modernisierung eines Gebäudes profitieren beide Seiten: Der Vermieter investiert in die dauerhafte Werthaltigkeit seiner Immobilie. Der Mieter zahlt zwar mehr „Kaltmiete“, aber die Energiekosten reduzieren sich erheblich, so dass er unter dem Strich unter Umständen weniger „Warmmiete“ zu zahlen hat.


Viele Häuser aus den 1970er Jahren sind in Flachdachbauweise errichtet worden. Diese Flachdächer wurden – wenn überhaupt – nur sehr gering gedämmt und hatten wegen der starken Witterungseinflüsse keine lange Lebensdauer. Das heißt, sie sind heute erneuerungsbedürftig.

Wenn Sie sich für eine energetische Modernisierung Ihres Hauses entschieden haben, sollten Sie nicht nur über den ökonomischen, sondern auch über den ökologischen Aspekt nachdenken.

Eine Dachbegrünung ist nicht nur eine schöne Ansicht, sondern bietet auch viele praktische Vorteile:

  • Das Dach wird vor UV-Strahlung, großen Temperaturunterschieden, Beschädigungen durch Hagel und Verkrustung geschützt; dadurch wird die Lebensdauer verlängert
  • Das Regenwasser wird zurückgehalten und mindert die Abwassergebühren
  • Der Wärme- und Kälteschutz Ihres Hauses wird effizienter
  • Staub- und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden
  • Sie schaffen ein Biotop für Kleinlebewesen

Die unkomplizierteste und kostengünstigste Art ist die extensive Dachbegrünung – Begrünung durch Kräuter und Gräser.

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Diese eignet sich neben Flachdächern auch für geneigte Dächer bis zu 25 Grad Neigung, da die Vegetationsschicht nicht höher als 3 bis 15 cm sein muss und noch relativ einfach auf der schrägen Fläche festgehalten werden kann.

Die extensive Dachbegrünung beschränkt sich auf die flächendeckende Bepflanzung mit niedrigen, genügsamen Bodendeckern wie Moos, Sedum-Arten, Wildkräutern und Gräsern, die sich weitgehend selbständig erhalten und vermehren. Dabei zählen die Sedumpflanzen zu den robustesten, da sie praktisch von keiner Krankheit befallen werden.

Setzen Sie Ihrem Haus eine grüne Mütze auf – die Natur und Ihr Geldbeutel werden es Ihnen danken.