Schlagwort-Archive: Energie sparen


Der Energieausweis ermöglicht Eigentümern oder Verwaltern von Wohnungen und Gebäuden, die energetische Qualität ihrer Wohnung oder Gebäude am Markt darzustellen.
Die Vermietung oder der Verkauf eines Gebäudes bzw. einer Wohnung wird zukünftig nicht nur von der Lage und dem Preis abhängig sein, sondern auch von der Höhe der Energiekosten.
Investitionen in die Gebäudehülle und in die Heizungsanlage werden erstmals für Interessenten sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität der Wohnung oder des Gebäudes.

Wer braucht wann welchen Energieausweis?

  • Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, ist bei Verkauf, Vermietung usw. ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis vorgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2008 hat der Hauseigentümer noch die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
  • Ab 1. Januar 2009 folgen in einem zweiten Schritt auch die jüngeren Objekte: Für nach 1965 errichtete Gebäude ist der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend. Auch hier gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine generelle Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Grundgedanke des Energieausweises ist einfach: Er soll auf den ersten Blick aufzeigen, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Eine schlechte Energiebilanz lässt sich dann nur noch schwer verstecken und mindert den Wert eines Hauses.

Generell unterscheidet die Energieeinsparverordnung 2007 zwei Ausweisformen:

  • Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher wenig aussagekräftig.
  • Zuverlässiger erweist sich deshalb der Bedarfsausweis, bei dem der zu erwartende Energieverbrauch mit Hilfe eines normierten Verfahrens berechnet wird. Hierzu wird der rechnerische Energiebedarf (standardisierte Werte) ermittelt und ein Bericht über den energetischen Zustand des Gebäudes erstellt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage berücksichtigt.

In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie über die vorgeschriebenen Qualifikationen eines Gebäudeenergieberaters und zuverlässige Quellen, wo Sie einen vertrauenswürdigen Berater finden.

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Die Auswertung des Energiespar-Wettbewerbs im Februar

Im Vergleich zum Januar haben sich viele Teilnehmer unseres Energiespar-Wettbewerbs verbessert und haben mehr Energie gespart, bzw. zum ersten Mal überhaupt Energie gespart.

  • Ein neuer Teilnehmer führt diesen Monat mit sagenhaften 20% Energieersparnis die Tabelle an: andy
  • siwli als zweiter Neueinsteiger folgt mit knapp 18%
  • Der schlechteste Teilnehmer des Januars (+25% Mehrverbrauch) hat im Februar 10% Energie gespart und kam damit auf den dritten Platz: Carwitzhecht
  • Wallrabenstraße hat seinen Verbrauch um knapp 6% verringert
  • Ein Teilnehmer hat seinen Verbrauch leider um 22% gesteigert.
  • Die Sieger des letzten Monats konnten ihre Einsparungen nur um 2% bzw 0,5% erweitern.

Es kann nicht nur am Wetter gelegen haben, dass das Feld so weit auseinander zieht!?
Wenn Sie teilgenommen haben, schreiben Sie doch per Kommentar oder per E-Mail, was Sie verändert haben. Corina beschreibt seit einigen Wochen, was sie im Laufe der Wohnungsbegehung herausfindet.

Nun ist sie da – die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Für die meisten Hauseigentümer – ob Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses – ein lästiges Ärgernis.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen, Hauseigentümer zu diesem Energieausweis zu verpflichten?

Erinnern Sie sich an die erste Energiekrise? 1973 - die ölproduzierenden arabischen Staaten drehten plötzlich den Ölhahn zu. Es gab autofreie Sonntage, man stieg auf das Fahrrad um oder unternahm den Sonntagspaziergang auf der nun fußgängerfreundlichen Autobahn. Die Zeiten des billigen Tankens (heute unvorstellbar - damals kostete 1 Liter Normalbenzin 50 Pfennig) waren erst einmal vorbei. Aber da der Spuk nicht lange dauerte, blieb dieses Ereignis – wenn überhaupt – als witziges Zwischenspiel in Erinnerung.

Energiesparendes Bauen oder Energiesparen in den Haushalten? Kein Gedanke wurde daran verschwendet.

Doch der Schock der Erdölverknappung blieb. Von den meisten Menschen unbemerkt und unbeachtet führte der Gesetzgeber im Jahre 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung ein. Diese verpflichtete die „Häuslebauer“ ab 1. Januar 1979 zur Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes. Durch Verwendung geeigneter Baumaterialien (z.B. Lochziegel) war dies kein Problem.

Dies war einige Jahre später nicht mehr genug: Im Jahre 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung in Kraft, die eine weitere Verbesserung des Wärmeschutzes vorschrieb. Eine nochmalige Verbesserung des Wärmeschutzes brachte die 3. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995: Bauherren mussten nun einen rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes vorlegen.

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Fast parallel zu den Wärmeschutzverordnungen wurden vom Gesetzgeber auch die Qualität der Heizungsanlagen und damit die Reduzierung des Schadstoffausstoßes (CO2) vorgeschrieben (1982 1. Heizanlagenverordnung, 1989 die 2. und in 1994 die 3. und damit letzte Heizanlagenverordnung).

Im Laufe dieser Jahre stellten Umweltforscher eine Veränderung des Weltklimas fest: Der Begriff des „Treibhauseffekts“ wurde geboren. Nachrichten über das Abschmelzen der Pole, sintflutartige Unwetter oder monatelange, auch jahrelange Dürreperioden erreichten uns. In überwiegend afrikanischen Ländern brachen Hungersnöte aus.

Nun reagierten die Regierenden der Welt: Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro der 1. Weltklimagipfel statt, der von der Weltklimakonferenz (1998) gefolgt wurde mit dem Ziel der Verpflichtung zur Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase (unter anderem CO2, FCKW). Abschluss des Kyoto-Protokolls.

Infolgedessen wurde in Deutschland ab dem 01.02.2002 für zu errichtende Neubauten die Energieeinspar-Verordnung eingeführt, ab dem 01.10.2007 der Energieausweis für bestehende Gebäude.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie darüber, wer wann für welches Haus welchen Energieausweis benötigt.