Eine elektrische Heizung ist die umweltschädlichste und teuerste Art zu heizen. Allein bei der Stromerzeugung gehen etwa 66 % der eingesetzten Energie ungenutzt verloren.
Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 hat der Gesetzgeber u.a. das Aus für Nachtstromspeicherheizungen beschlossen. Denn um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, müssen Einzelgeräte, die nachts mit billigem Nachtstrom aufgeladen werden und die gespeicherte Wärme tagsüber abgeben, durch ein neues Heizungssystem ersetzt werden. Das stellt so manchen Hauseigentümer vor große Schwierigkeiten. Ein neues Heizungssystem kostet nicht nur mehrere tausend Euro, sondern bedeutet auch Schmutz und viel Arbeit. Rohrleitungen und Schornsteine stehen in der Regel für neue Heizungen nicht zur Verfügung.
Allerdings gelten für die Frist bis 2019 zahlreiche Ausnahmen.
Nur Nachtstromspeichersysteme, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut und seitdem nicht mehr umfassend modernisiert wurden, dürfen noch bis 31. Dezember 2019 laufen. Geräte, die nach dem 31. Dezember 1989 eingebaut wurden, dürfen länger betrieben werden: Sie müssen erst 30 Jahre nach Einbau oder Aufstellung oder - bei umfassender Erneuerung von wesentlichen Bauteilen - spätestens 30 Jahre nach der Erneuerung außer Betrieb genommen werden. Da die durchschnittliche Lebensdauer von Nachtspeicherheizungen in Wohnungen ca. 30 Jahre beträgt, sind die Bestimmungen der EnEV eine "sanfte Maßnahme", um umweltfreundliches Heizen zu fördern.
Mein Tipp: Wenn Sie Ihr Haus ohnehin umbauen oder modernisieren wollen, entscheiden Sie sich sofort für den Einbau einer umweltfreundlicheren und preiswerteren Heizungsanlage.