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Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinspar-Verordnung 2009 in Kraft, die die EnEV 2007 abgelöst und viele Vorgaben seither verschärft hat.

Nun denken viele Hauseigentümer, dass sie das alles nichts angeht. Das ist ein Irrtum!

Auszug aus der EnEV 2009, Abschnitt 3, § 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden:

  1. Eigentümer von Gebäuden dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die vorhandenen Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind, sowie auf heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, und auf Heizkessel nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 bis 4.
  2. Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Anlage 5 zur Begrenzung der Wärmeabgabe gedämmt sind.
  3. Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²·K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
  4. Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
  5. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²·K) nicht überschreitet.
  6. Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Ein Tipp zum Schluss: Dämmen Sie jetzt! Die Kosten für Dämmstoffe haben sich schon 2009/2010 wegen der großen Nachfrage um 45 % verteuert.

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Der Sommer ist vorbei und der Herbst steht vor der Tür. Die Tage werden kürzer und die Temperaturen sinken. Pünktlich zum Beginn der kommenden Heizperiode haben fast alle Energieversorger ihre Preise erhöht. Sie können sich zum wiederholten Male darüber ärgern, aber ändern können Sie nichts. Wirklich nichts? Doch! Wenn Sie unsere Beiträge der letzten Monate (Serien) verfolgt haben, wissen Sie, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Energiekosten zu senken.

Heute nehmen wir uns die Dämmung einer Flachdachkonstruktion vor.

Flachdächer waren in den 1960er und 1970er Jahren der Hit für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Viele Kommunen schrieben diese Dachkonstruktionen in ihren Bebauungsplänen sogar vor. Weit entfernt von der heutigen Technik, stellten sich seinerzeit relativ schnell die Tücken dieser Dachform heraus. Undichtigkeiten und geringe Wärmedämmung machten die unter diesem Dach gelegenen Räume im Winter zu Kältekammern und führten in den Sommermonaten zu Sauna-Temperaturen.

Über eine schlecht gedämmte Dachfläche gehen 15 bis 20 % Wärme verloren!

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Sind Sie Eigentümer eines Hauses mit Flachdach aus dem Ursprungsbaujahr, steht jetzt sicherlich eine Sanierung an. Die wärmetechnische Verbesserung bestehender Flachdächer ist immer dann besonders günstig, wenn die Abdichtung erneuert werden muss. Nutzen Sie die Chance und beauftragen Sie Ihren Dachdecker, die Dachfläche nach heutigem Standard zu dämmen. Dieser Standard wird von der Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2007 vorgegeben.

Bei Flachdächern sind Dämmschicht und Dachhaut häufig miteinander verbunden. Befindet sich zwischen oberster Geschossdecke und Dachkonstruktion ein zugänglicher Hohlraum, so können Sie dort eine zusätzliche Dämmschicht einbringen lassen.

Gute Dämmstoffe haben eine Wärmeleitfähigkeit (λ, Lambda-Wert) von maximal 0,035 W/m²K), die Dämmstärke sollte nicht unter 14 cm liegen. Weitere wichtige Eigenschaften snd der Widerstand gegen Feuchtigkeit, die Trittfestigkeit, das Gewicht und natürlich der Preis. Fragen Sie den Dachdecker Ihres Vertrauens nach den Kennzeichen der Dämmstoffe. In jedem Fall ist die Wärmeleitfähigkeit mindest auf der Verpackung aufgedruckt. Die Dämmstoffe müssen entweder das CE-Zeichen tragen (dieses Zeichen zeigt an, dass der Dämmstoff einer Europäischen Norm entspricht) oder das Ü-Zeichen (verweist auf Übereinstimmung mit nationalen Normen). Manche Dämmstoffe können mit beiden Zeichen versehen sein.

Wer ein Haus mit Flachdach aktuell kaufen will, sollte den Verkäufer unbedingt auf Wärmedämmungs- und Sanierungsmaßnahmen ansprechen. Lassen Sie sich die Rechnungen vorlegen und fragen Sie den Verkäufer nach der Qualität des Dämmmaterials.

Wenn Sie sich jetzt für eine energetische Modernisierung entscheiden, werden Sie sehr schnell davon profitieren:

  1. Die laufenden Heizkosten sinken erheblich;
  2. Der Wohnkomfort steigt mit einem guten Raumklima: Es wird gleichmäßig warm, im Haus zieht es nicht mehr und im Sommer bleibt es auch im Dachgeschoss angenehm kühl.

In unserem nächsten Kapitel werden wir die Fenster betrachten. Muss es die komplette Erneuerung sein oder reicht auch schon der Austausch der Verglasung?
Bis dahin - Ihre Marianne Gockeln

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Fenster: Fortsetzung der kleinen Energiesparmaßnahmen

Die Ursprünge des Rollladens wurzeln in einfachen Klappläden aus Holz. Solche Klappläden wurden schon in der Römerzeit verwendet und dienten als Sicht- und Wetterschutz. Im 18. Jahrhundert entwickelten die Franzosen Jalousien, die zuerst starr, später mittels Bändern zusammenziehbar (Zugjalousien) waren. In einem weiteren Schritt wurden Jalousien entwickelt, welche mittels einer Welle aufrollbar waren (Rolljalousien). Daraus entstand der heutige Rollladen.

Rollläden befinden sich in der Regel außen vor einem Fenster oder einer Tür und können je nach Ausführung verschiedene Schutzeigenschaften erfüllen (u. a. Schallschutz, Einbruchhemmung, Wärmeschutz, Sichtschutz).

Um den Rollladen nicht ungeschützt der Witterung auszusetzen, baut man ihn in einen Rollladenkasten ein. Die in den Nachkriegsjahren bis weit in die 1990er Jahre bevorzugten Rollladenkästen bestanden aus Spanplatten, die - wenn überhaupt – nur mit geringem Dämmmaterial ausgekleidet werden. Da sie vor Ort angepasst und befestigt wurden, war es schwer, eine ausreichende Wärmedämmung zu erreichen.

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Der Rollladen, zu der Zeit überwiegend aus Holz, füllte den Rollladenkasten voll aus. Im eingerollten Zustand war daher Zugluft oder Kälteabstrahlung meist nicht wahrzunehmen. Aber im Laufe der Jahre wurden in den meisten Häusern die alten Holzrollläden gegen neue aus Kunststoff ausgetauscht. In den Rollladenkästen ist nun reichlich Platz, wo sich die Kälte ausbreiten kann. In der Nähe der Fenster hat man nun in den kalten Monaten das Gefühl von unangenehmer Zugluft. Die Wärme bleibt nicht im Zimmer, sondern heizt die Außenwelt. Das stört die Behaglichkeit und mindert unseren Geldbeutel. Eine Wärmedämmung muss her. Aber wie???

Jetzt ist der große Innenraum unseres Rollladenkastens ein Vorteil! Bei jedem guten Baustoffhändler gibt es Wärmedämmkeile in unterschiedlichen Größen zu kaufen. Sie messen die Breite Ihres Rollladenkastens, die Tiefe und den Durchmesser des Rollladenpanzers, geben Ihrem Baustoffhändler diese Maße und lassen sich die Wärmedämmkeile sofort zuschneiden. Die Montage können Sie auch als nicht geschickter Heimwerker selbst vornehmen. Sollten Sie sich die Arbeit nicht zutrauen, hilft Ihnen jede Handwerkerfirma (z.B. Schreiner) gern.

Bei Neubauten verwendet man heutzutage hauptsächlich Fertigkästen. Diese haben meistens U- oder L-Form und sind von vornherein ganzseitig gedämmt. Kästen, die als Bestandteil des Fensters direkt auf diesem befestigt sind (Aufbaukästen), bestehen hauptsächlich aus Kunststoff mit einer Innenverkleidung aus Dämmmaterial. Vorbaukästen, welche vor dem Fenster oder auf dem Mauerwerk sitzen, bestehen in der Regel ausschließlich aus Aluminium und benötigen keine Wärmedämmung, da sie sich außerhalb der beheizten Hülle befinden.