Der Energieausweis wird Pflicht – Nur keine Panik

Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

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Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln

3 Gedanken zu “Der Energieausweis wird Pflicht – Nur keine Panik

  1. Zazzel

    "Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider."

    So sieht man das wohl, wenn man Energieausweise verkaufen will.

    Man könnte auch sagen: In z.B. Mehrfamilienhäusern liegt das "individuelle Heizverhalten" zumeist gut am Mittelwert.

    Deckt ein Energieausweis eigentlich auch *faktische* Schwachstellen auf? Zum Beipiel häufig taktende, überdimensionierte Brennwertanlagen, fehlenden hydraulischen Abgleich?

    Aus meiner Erfahrung als ehemaliger Mieter und jetziger Vermieter kann ich nur sagen, dass man auch ohne den Verbrauchsausweis sehr gut fährt, wenn man sich die Vorjahresrechnungen und ggf. den Vormieter-Typus anschaut. Da braucht es keinen Energieausweis. Den halte ich überwiegend für eine groß angelegte, teure ABM, deren Kosten es halt irgendwie auf die Mieter zu überwälzen gilt.

  2. Die Pflicht zum Energieausweis ist nun einmal da - ob man will oder nicht! Wenn ein Gebäude in einem energetisch guten Zustand ist, hat der Vermieter doch nichts zu verbergen.
    Es besteht während der Übergangsfrist durchaus die Wahl zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis. Die energetischen Schwachstellen eines Hauses deckt der Bedarfsausweis auf; der Energieberater nimmt die bauphysikalischen, baukonstruktiven und anlagetechnischen Daten des Gebäudes auf und gibt gleichzeitig Modernisierungsempfehlungen (falls erforderlich). Auch Mängel in der Anlagentechnik wie Taktierungen der Heizungsanlage, Überdimensionierung derselben und fehlender hydraulischer Abgleich (in den meisten Fällen) wird in dem Bericht zum Energiebedarfsausweis verarbeitet. Natürlich ist der Bedarfsausweis wegen des deutlich höheren Arbeitsaufwandes teurer als der Verbrauchsausweis, aber wesentlich aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis.
    Doch wie gesagt: Während der Übergangsfrist gibt es ja die Wahlmöglichkeit.

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