Schlagwort-Archive: Energieberater


Viele Hauseigentümer sind nicht mehr bereit, weiterhin immer höhere Energiekosten zu bezahlen.

Machen wir uns nichts vor. In diesem Jahr haben zwar die meisten Energieversorger ihre Preise gesenkt, aber die nächste Preiserhöhung kommt bestimmt.

Sorgen Sie vor und lassen Sie Ihr Haus sanieren. Nutzen Sie die Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit zurzeit äußerst günstigen Zinsen!

Wie ist die richtige Vorgehensweise?

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Sie beauftragen einen Energieberater mit der Erstellung eines Energiegutachtens. Den Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie beim BAFA unter dem Link „Beratersuche“. Die beim BAFA gelisteten Berater sind nach Postleitzahlen geordnet. Der Vor-Ort-Beratungsbericht wird vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 300,- € für Einfamilienhäuser und mit 360,- € für Mehrfamilienhäuser bezuschusst. Das setzt natürlich voraus, dass der Energieberater über eine entsprechende Zulassung beim BAFA verfügt.

Inhalt des Energiegutachtens ist die detaillierte Beschreibung des bauphysikalischen und energetischen Ist-Zustandes ihres Hauses, mehrere Modernisierungsvorschläge mit Kostenkalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, wobei Ihre Modernisierungswünsche natürlich berücksichtigt werden können.
In einem persönlichen Gespräch erörtert der Energieberater mit Ihnen die Modernisierungsvarianten und die dafür in Frage kommenden Förderprogramme und mögliche Zuschüsse.

Nach Entscheidung über den Umfang ihrer Modernisierungsmaßnahmen werden die KfW-Finanzierungsmittel über Ihre Hausbank beantragt.

Sie trauen sich die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in Eigenregie nicht zu? Hier hilft ein Baubetreuer. Auch diese Kosten werden von der KfW mit bis zu 50 %, maximal 2.000,- € bezuschusst. Fragen Sie Ihren Energieberater. Er kann Ihnen sicher einen seriösen Baubetreuer empfehlen.

Ich wünsche Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens viel Erfolg. Der nächsten Heizkostenabrechnung können Sie dann mit Gelassenheit entgegensehen.

Ihre Marianne Gockeln

3 Kommentare

Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

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Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln


Wenn Sie unsere vorangegangenen Beiträge zum Energiesparen im Altbau verfolgt haben, wissen Sie schon ein wenig mehr als die meisten Hausbesitzer oder Mieter. Heute informieren wir Sie über die Qualifikation eines Gebäudeenergieberaters und auch darüber, ob Sie Unterstützung brauchen und was ein Gebäudeenergieberater für Sie tun kann.

Da der Beruf des Gebäudeenergieberaters (noch) nicht geschützt ist, sind möglicherweise viele „Selbsternannte“ unterwegs, nicht um Hauseigentümer ordentlich und fundiert zu beraten, sondern ihnen in erster Linie das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie können Sie sich vor solchen Menschen schützen?

Ein qualifizierter Gebäudeenergieberater verfügt über eine abgeschlossene Zusatzausbildung (z.B. über die örtliche Handwerkskammer oder Architektenkammer). Im Rahmen dieser Zusatzausbildung werden vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Bauphysik und Baukonstruktion, Baustoffen und Anlagentechnik (Heizung und Warmwasserbereitung, Solarthermie und Wärmepumpen) vertieft. Die bestandene Prüfung vor einem Gremium von Fachleuten bildet den Abschluss. Zum Beweis der Qualifikation erhält der nun frisch gebackene Gebäudeenergieberater seine Urkunde. Häufig ist er/sie Mitglied in einem entsprechenden Verband; lassen Sie sich ruhig den Mitgliedsausweis zeigen. Ein seriöser Gebäudeenergieberater hat damit kein Problem.

Was kann nun ein Gebäudeenergieberater für Sie tun?

In unserem Beitrag Wieviel Energie verbraucht Ihr Haus pro Jahr? konnten Sie mittels unseres Energiekennwertrechners den überschlägigen Verbrauch Ihres Hauses berechnen. Liegt der Energieverbrauch im grünen Bereich, können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen: Ihr Haus ist gut gedämmt, verfügt über dicht schließende Fenster mit Wärmeschutzglas und eine moderne Heizungsanlage, vielleicht wird die Warmwasserbereitung durch eine Solaranlage unterstützt. Außerdem haben Sie als Energiesparer auch schon Ihre Verbrauchsgewohnheiten geändert? Herzlichen Glückwunsch! Sie brauchen keinen Energieberater.

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Die meisten Gebäude (Fertigstellung bis etwa 1990) liegen jedoch im Bereich tiefgelb über orange bis dunkelrot. Die Energieverluste dieser Häuser (siehe Beitrag Energieverluste drohen!) sind so hoch, dass sich eine energetische Modernsierung lohnt. Sie stellen fest, dass Sie die Grenze der Energieeinsparpotenziale (z.B. Absenkung der Raumtemperaturen) erreicht haben und trotzdem die Energiekosten durch die Preispolitik der Energieversorger ständig steigen. Was tun? Sie beauftragen einen Gebäudeenergieberater mit einer Vor-Ort-Beratung. Diese Vor-Ort-Beratung wird (noch) von der Bundesregierung mit Zuschüssen gefördert Ein-/Zweifamilien-häuser mit 175,- € und Mehrfamilienhäuser mit 250,-€). Fragen Sie unbedingt, ob der Gebäudeenergieberater über eine Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügt. Nur er kann die Zuschüsse beantragen.

Nach Antragstellung beim BAFA wird der Gebäudeenergieberater eine umfassende Datenerfassung über den bauphysikalischen und anlagetechnischen Zustand Ihres Hauses durchführen, die Grundlage seines Vor-Ort-Beratungsberichts ist. Dieser Beratungsbericht stellt nicht nur den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses dar, sondern muss auf jeden Fall Modernisierungsempfehlungen mit überschlägiger Kostenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten. Das heißt, Sie erhalten einen Überblick über den Energieverbrauch vor und nach Modernisierung. Dieser Bericht wird mit Ihnen ausführlich besprochen. Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob und wenn ja, im welchen Umfang Sie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Haus durchführen lassen wollen. Der seriöse Gebäudeenergieberater wird Ihnen zu sinnvollen Maßnahmen raten, die eine deutliche und dauerhafte Energieeinsparung bringen.

Aber vor einer energetischen Vollsanierung eines Hauses liegen noch andere Möglichkeiten zur Energieeinsparung, die wenig oder sogar gar nichts kosten. In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen diese Möglichkeiten vorstellen.