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Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist ein Energieausweis für jedes Gebäude Pflicht.

Viele Hauseigentümer sind unsicher, welchen Energieausweis sie für ihr Haus brauchen. Hier noch einmal eine kurze Übersicht:

Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter → Bedarfsausweis
Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter
auf Niveau WSVO1977 saniert → Wahlfreiheit Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Wie unterscheiden sich nun diese beiden Ausweisarten?

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1. Bedarfsorientierter Ausweis
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird durch die bauphysikalische und baukonstruktive Bestandsaufnahme der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung und Wohnungslüftung berechnet. Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle wie etwa Fenster, Dämmung der Außenwände und Dachfläche, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizungsanlage ein und ob erneuerbare Energien (z.B. Solarthermie, Pellets) oder Wärmepumpen eingesetzt werden. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird.

Als Kennzahl ergibt sich dann im Bedarfsausweis der so genannte Primärenergiebedarf. Primärenergiebedarf ist der Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. Dazu zählt auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist.

2. Verbrauchsorientierter Ausweis
Bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Hauses aus der innerhalb 3 Jahren und dem sich dann ergebenden Mittelwert tatsächlich verbrauchten Energiemenge berechnet.
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass diese Methode der Berechnung wenig Aussagekraft hat. In dem verbrauchsorientierten Ausweis wird nämlich nicht der Zustand eines Gebäudes berechnet, sondern nur der Energieverbrauch. Ob ein Haus mit Familien mit Kindern oder mit berufstätigen Singles bewohnt wird, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Eine extreme Verzerrung kann auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen, wenn die Bewohner vielleicht den Winter auf Mallorca verbringen. Die Folge wäre unter Umständen der Energiekennwert eines Passiv-Hauses.

Für die energetische Beurteilung eines Hauses und damit die Einschätzung des Energieverbrauchs ist deshalb immer der bedarfsorientierte Ausweis aussagekräftiger.

3 Kommentare

Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

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Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln