Bauen und Renovieren

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Eigentlich tut sie es ja noch – die alte Heizungsanlage. Aber trotz guter Wärmedämmung sind die Energiekosten immer noch recht hoch.

Die Energieeinspar-Verordnung 2007 schreibt in § 10 unter anderem vor, dass Heizungsanlagen, die nicht einen bestimmten Standard aufweisen, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen sind.
Was heißt das erst einmal für Sie als Hauseigentümer? Heizungen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt und deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Wer bestimmt denn eigentlich, dass die Heizungsanlage nach dem 31.12.2008 nicht mehr betrieben werden darf?
Alljährlich prüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage. Die meisten alten Heizungsanlagen können die per Gesetz vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten. Ihr Schornsteinfeger wird ein Mängelprotokoll erstellen und Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr betrieben werden darf. In der Regel gewährt er eine gewisse Frist, in der die Heizungsanlage erneuert werden muss.

Heizungsanlagen, die heute erneuert werden, sollten nur noch Brennwerttechnik aufweisen. Was heißt Brennwerttechnik? Ein Brennwertkessel für Warmwasserheizungen nutzt den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs (Gas oder Öl) nahezu vollständig. Der Unterschied zu anderen Kesseln (Standard- bzw. Niedertemperaturkessel) besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Allein der Einsatz von Brennwerttechnik spart Heizenergie!

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Aber die sparsamste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme über ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen verloren geht. Lassen Sie in Zusammenhang mit der neuen Heizungsanlage alle zugänglichen Rohre dämmen, wobei auch hier Mindestdämmstärken von der EnEV vorgeschrieben sind. Ebenfalls Vorschrift zu dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich. Wenn Sie unsere Artikel-serie verfolgen, sind Sie über die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines hydraulischen Abgleichs informiert. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur ruhig, ob er in der Lage ist, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen und eine Heizlastberechnung zu erstellen. Lassen Sie sich nicht mit dem Spruch abwiegeln „Das sei nicht nötig“. Sie investieren viel Geld in eine neue Heizungsanlage; dann soll diese auch so wirtschaftlich und energiesparend laufen wie möglich.

Machen Sie aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss die „Gebäudehülle“ (Dach, Außenwände, Fenster) gedämmt sein; erst dann sollte die neue Heizungsanlage eingebaut werden, die wegen des geringeren Heizenergiebedarfs in der Leistung kleiner und damit preiswerter ausfällt.

In unseren nächsten Beiträgen werden wir den Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Erdwärme) behandeln. Bleiben Sie interessiert – es lohnt sich.

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Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute ein Beitrag (mehr dazu auf der Seite Serien), der sich bzgl. der Anfertigung eines Energiegutachtens die Begutachtung der Fenster im Rahmen einer Hausbegehung als ersten Schwerpunkt setzt. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Wie alt sind meine Fenster und woran erkenne ich das?
  • Welche kleine Maßnahmen an den Fenstern helfen beim Energie sparen?
  • Was sagt der U-Wert über Fenster aus?
  • Welche U-Werte sind aus der Perspektive des Energiesparens gut?

Der Podcast Energiegutachten - Fenster: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Energiegutachten - Fenster (03:14 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2008/10/energiegutachten-fenster.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast zu veröffentlichen.


Wenn Sie unsere Artikelserie von Beginn an verfolgt haben, wissen Sie, dass durch die Fenster 20 bis 25 % der Heizenergie verloren gehen kann.

Die Außentemperaturen in unserer Region sind schon sehr herbstlich, die Nachttemperaturen bewegen sich mittlerweile im einstelligen Bereich. Haben Sie das Gefühl, dass es in Ihrer Wohnung trotz geschlossener Fenster zieht? Das kann mehrere Ursachen haben:

  1. Die Fenster (in der Regel Holzfenster) sind alt und haben noch eine Einfachverglasung. Hier spricht man im Fensterbereich von einem „klimatischen Gefälle“. Das heißt, die warme Raumluft stößt auf die kalte Luft an den Fenstern. Dadurch entstehen kleine Luftverwirbelungen, die das Gefühl von Zugluft erzeugen. Je schlechter der Wärmedämmwert der Verglasung, desto größer die Kälteabstrahlung und damit Heizenergieverlust. Vergleich: Der Wärmedämmwert (U-Wert) einer Einfachverglasung beträgt 5,0 W/m²K. Die heutigen Wärmeschutzverglasungen haben einen U-Wert von 1,0 W/m²K.
  2. Die Fenster sind undicht. Wenn Ihr Haus Kunststofffenster mit Isolierverglasung hat, reicht es unter Umständen, wenn Sie von einem Fachmann die Dichtungen auswechseln und die Fenster richtig einstellen lassen.
  3. Haben Sie Ihr Haus in den 1980er oder 1990er Jahren modernisieren und neue Holz- bzw. Kunststofffenster einbauen lassen? Bei diesen Baujahren spricht man von einer „2-Scheiben-Isolierverglasung“, die aber nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Hier gibt es aber die Möglichkeit (wenn die Fenster technisch noch in Ordnung sind), die vorhandene Verglasung gegen eine Wärmeschutzverglasung auszutauschen. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass Sie keine „Großbaustelle“ im Haus haben mit Folgekosten wie Beiputzen der Fensterleibungen und Tapezierarbeiten. Die Kosten sind im Vergleich zum Komplettaustausch der Fenster tragbar (im Mittel ca. 230,- € pro Quadratmeter Fensterfläche; die Preise können allerdings regional unterschiedlich sein.)
  4. Sie haben sich zu einem Komplettaustausch Ihrer Fenster entschieden? Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Holz- oder Kunststofffenster wählen. Der U-Wert der Verglasung sollte mindest 1,3 W/m²K ausweisen. Achten Sie auch darauf, dass die Fenster rundum von innen und außen eingeklebt werden. Alternativ gibt es seit neuestem ein sogenanntes „Kompriband“, das sich nach dem Einbau bis 4 cm ausdehnt und die Fuge zwischen Fensterprofil und Mauerwerk luft- und winddicht abschließt. Diese Maßnahmen verhindern Kältebrücken und damit Energieverluste.

Sie werden nicht nur an Ihrer Heizkostenabrechnung merken, dass sich die Investition gelohnt hat. Das Raumklima Ihres Hauses strahlt eine deutlich höhere Behaglichkeit aus – keine „Zugluft“ im Fensterbereich mehr und auch keine „schwitzenden Fensterscheiben“.