Wärmepumpe


Weiter geht´s mit den folgenden Stichworten zum Thema "Kann man bei der Bauplatzauswahl schon Energie sparen?"

Bauplatzgröße, –zuschnitt, –lage: Erdwärme

Habe ich ausreichend Fläche für mögliche Erdwärmekollektoren? Verschatten mir Nachbargebäude das Grundstück? Habe ich ausreichend Abstand zu Nachbargebäuden, wenn ich im Außenbereich ein Heizungsmodul (Luft/Luft-Wärmpepumenanlage) installieren möchte? Ist der Zuschnitt so nachteilig, dass ich das Haus ausschließlich nach diesen Gegebenheiten ausrichten muss? Habe ich ein steiles Hanggrundstück, das sehr kostenintensiv zu nutzen ist? Oder kann ich in dieser Steillage noch Erdkollektoren einbauen?

Bebauungsplan: Solaranlagen

Welche konkreten Auflagen gibt es? Kann ich die Traufseite für mögliche Solarkollektoren Richtung Süden ausrichten? Sind die Vorgaben so einengend, dass das „Traumhaus“ gar nicht realisierbar ist? Möchte ich zum Beispiel ebenerdig einen Bungalow bauen, muss aber ein 1,5-geschossiges Gebäude mit 40 Grad Dachneigung bauen. Darf ich ein Pultdach bauen, weil ich eine kompakte Bauweise bevorzuge?

Bauplatzlage: Schatten, Wind

Wird mein Haus durch die umliegende Bebauung, Bäume oder eine Tallage ständig verschattet? Ist es eine windige Lage auf Anhöhen, die die Außenbauteile oft zusätzlich abkühlen lässt?

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Ökonomie

Wie viel Prozent meiner Gesamtbausumme muss ich für das Grundstück investieren?
Bleibt dann noch ausreichend Geld für zusätzliche energetische Maßnahmen über?
Wie gut ist die Lage (Infrastruktur, Beliebtheitsgrad, …) meines Hauses, falls ich es wieder verkaufen möchte?

Schlussfolgerung

Die Bauplatzauswahl ist maßgeblich an dem Gesamtkonzept "Haus" entscheidend, und einige Punkte können erhebliche Mehrkosten bedeuten, die dann eventuell der Haustechnik oder den Dämmarbeiten das Budget "klauen".

Kommen wir nun zu der konkreten Frage: „Kann man bei der Bauplatzauswahl schon Energie sparen?“

Der Bauplatz ist sogar in einem sehr großen Maß entscheidend, weil er oftmals unumstößliche Rahmenbedingungen schafft.

Stichwort: Himmelsrichtungen

Ist das Haus auf dem Grundstück so platzierbar, dass man für eine mögliche Solaranlage die ideale Südausrichtung vorsehen kann? Wie kann ich große Fensterflächen für solare Gewinne nach Süden legen oder muss ich im Norden energetisch ungünstige Fensterflächen vorsehen? Wo ist die Wetterseite, die mit Wind und Regen das Außenklima verstärkt? Wie frei bin ich durch die Himmelsrichtung in Verbindung mit der Grundstücksgröße und dem Grundstückzuschnitt für den Hausentwurf: Kann die Südfassade zum Beispiel nur sehr klein gestaltet werden, weil der Zuschnitt des Bauplatzes es nicht anders zulässt?

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Stichwort: Öffentliches Energieversorgernetz

Welche Energiequellen stehen mir zur Verfügung? Muss ich diese Energiequellen lt. Kaufvertrag in Anspruch nehmen oder bin ich frei in meiner Entscheidung? Wo genau liegen die Anschlüsse? D.h. muss ich hier eventuell lange und damit teure Leitungen verlegen lassen, um angeschlossen zu werden? Gibt es im Grundbuch Eintragungen über ein Leitungsrecht Dritter, das mich in meinen Planungen beeinträchtigt? Zum Beispiel können hier keine Erdkollektoren oder Zisternen verlegt werden.

Stichwort: Regenwassernutzung

Darf man den Überlauf einer Regenwasserzisterne an das öffentliche Netz anschließen? Kann ich alternativ das Regenwasser versickern lassen? Wie gut ist die Bodenbeschaffenheit? Habe ich ausreichend Platz, um im Garten z.B. Rigolen verlegen zu lassen?

Stichwort: Bodenbeschaffenheit

Habe ich hier im Vergleich zu anderen Grundstücken mit Mehrkosten zu rechnen? Sind Kernbohrungen zugelassen? Habe ich auf Bergbauschäden/Erdbebengebietsauflagen zu achten? Wie sind die geohydrologischen Verhältnisse? Fällt der Bauplatz in ein Bombenabwurfgebiet und muss ich evtl. mit Kampfmitteldienst Kontakt aufnehmen? Muss ich meinen Keller als weiße Wanne ausführen? Wie hoch steht der Grundwasserspiegel an?

Weitere Stichpunkte folgen im nächsten Beitrag.
Bis dahin, Ihre Tanja Dasbeck

Um die innovativen Technologien der Wärmpepumpen zukünftig im Neubau und bei der Modernisierung verstärkt nutzen zu können, wurden Wärmepumpen in das Marktanreizprogramm (MAP) der Bundesregierung aufgenommen.

Jahresarbeitszahlen von Wärmepumen

Gefördert werden Wärmepumpen ab bestimmten Jahresarbeitszahlen (JAZ).

Bei Neubauten:

  • 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser-Wärmepumpen

Bei Modernisierungen:

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  • 3,3 bei Luft/Wasser
  • 3,7 bei Sole/Wasser und Wasser/Wasser

Definition: Die Jahresarbeitszahl betrachtet das Verhältnis von abgegebener Wärmeleistung (Heizwärme) zu aufgenommener Antriebsleistung über einen längeren Zeitraum (1 Jahr).

Genauer: Verhältnis des Jahresertrages an Heizenergie (kWh/a) zu aufgewendeten Antriebs- und Hilfsenergie (kWh/a)

Was leisten Luft/Wasser-Wärmepumpen? In unseren Breiten erreichen Luft/Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 3,3 nur dann, wenn sie mit einer Fußbodenheizung oder einem Heizsystem mit geringer Vorlauftemperatur verbunden werden. 3,3 bedeutet also, dass diese Wärmepumpe langfristig einen Nutzungsgrad von ca. 70% erreicht.

Förderungen für Wärmepumpen

Förderungen werden unterschiedlich gezahlt.

  • Es wird nach der Art der Wärmpepumpe unterschieden.
  • Es ist ein Fördersumme pro beheiztem Quadratmeter festgelegt und eine maximale Summe bis zu der die Wärmepumpe gefördert wird (ca. 200m2 pro Wohneinheit).
  • Wer mehr als zwei Wohneinheiten fördern lassen möchte, erhält einen pauschalen Prozentsatz der Netto-Investition.

Bei Neubauten mit Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen:

  • 10 Euro pro Quadratmeter.
  • höchstens 2.000 Euro je Wohneinheit
  • > zwei Wohneinheiten, 10%

Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau

  • 5 Euro pro Quadratmeter
  • maximal 850,- Euro
  • > zwei Wohneinheiten, 8%

Bei Modernisierungen mit Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen

  • 20 Euro pro Quadratmeter
  • maximal 3.000 Euro
  • > zwei Wohneinheiten 15%.

Bei Modernisierung mit Luft/Wasser-Wärmepumpen

  • 10 Euro/m2
  • maximal 1.500 Euro
  • > zwei Wohneinheiten 10%


Sonstige Regeln
:

  • Die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe wird durch eine Fachunternehmererklärung des einbauenden Fachbetriebes bescheinigt.
  • Die Fördermittel können erst nach dem Einbau der Wärmepumpe geltend gemacht werden.
  • Die Antragsformulare sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhältlich.

Wir können von den Fördermaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energie mit Wärmepumpen doppelt profitieren. Wir sparen nicht nur Energie, sondern angesichts steigender Preise für Gas und Öl werden sich die erforderlichen Investitionen auch amortisieren.

Quelle: Pressemitteilung, Stiebel Eltron, 13.12.07
Quelle der Definition der Jahresarbeitszahl, 13.12.07