Energie

Unser Podcast Bau-FAQ geht weiter (mehr dazu auf der Seite Serien). Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast, FAQ bei Wikipedia), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Was unterscheidet die heutige Fertigbauweise (im Holzbau) von der Fertigbauweise in den 70/80er Jahren?
  • Wird Holz im Holzbau heutzutage noch chemisch behandelt?
  • Diffusionsoffenheit oder Plastiktütenkonzept?
  • Was war schlecht beim Fertighaus der 70/80er Jahre?
  • Was war gut beim damaligen Fertighaus und kann heute (beim Holzbau) übernommen werden?

Der Podcast zu Fertighäuser damals und heute: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

Anzeige

Fertighäuser 70er Jahre vs. Holzbau (04:04 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2008/06/fertighaeuser.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast auf den Seiten des Energiespar-Rechners zu veröffentlichen.

6 Kommentare


Zunächst einmal: Was ist ein hydraulischer Abgleich? Das Wort Hydraulik setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort hydrauliké oder altgriechisch „das Wasser“ und aulós „das Rohr“ und ist die Lehre vom Strömungsverhalten der Flüssigkeiten. In der Technik wird darunter die Verwendung von Flüssigkeit zur Signal-, Kraft- und Energieübertragung verstanden.

Dieser Begriff wird heute im Bereich der Warmwasserheizungsanlagen verwendet, gilt aber auch für Kühlsysteme und Trinkwasserverteilung. Hier soll der Begriff im Zusammenhang mit der Warmwasserheizung erläutert werden.

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung (Heizkörper oder Fußbodenheizung) bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Dies wird mit genauer Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

Anzeige

Hier einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist.
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da die Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind ("Hydraulischer Kurzschluss")
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes "Überschwingen".
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

Mit unserem Rechner für Photovoltaikanlagen können Sie hier beim Energiespar-Rechner ausrechnen, ob oder in welcher Zeit sich Ihre Photovoltaik-Anlage amortisiert. Diese Rechnung lässt sich optimieren, wenn Sie die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit anmelden und die Umsatzsteuer für Anschaffungskosten und evtl. jährliche Betriebs-/Wartungskosten vom Finanzamt erstattet bekommen.

Dazu müssen Sie die Umsatzsteuerpflicht explizit fordern (ankreuzen) und Sie legen sich damit für 5 Jahre fest. Bei der Anzeige gegenüber dem Finanzamt, das Ihnen eine Steuernummer erteilt, sollte auf die mögliche Befreiung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung verzichtet werden, weil dann die Umsatzsteuererstattung entfallen würde.

Das bringt die Umsatzsteuerpflicht:

  • Erstattung der Umsatzsteuer, die in den Anschaffungskosten (Herstellung, Montage) ausgewiesen ist
  • Erstattung der Umsatzsteuer, die über die Jahre in den anfallenden Betriebskosten ausgewiesen ist
  • Ausweisung der Umsatzsteuer in Ihrer Rechnung, die auf die Einspeisevergütung zusätzlich aufgeschlagen wird
  • Monatliches Abführen der Umsatzsteuer für die erzielte Einspeisevergütung bzw. Abbuchung durch Finanzamt wie von Ihnen angegeben (bequem mit Elster-Software)
  • Jährliche zusammenfassende Meldung der Umsatzsteuer an das Finanzamt

Versteuerung der Gewinne

Als Gewebetreibender müssen Sie bei sehr hohen Gewinnen Gewerbeertragsteuer bezahlen. Außerdem unterliegen die Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen (Gewinne wie Verluste) der Einkommensteuer, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung in die Anlage GSE angegeben werden. Der Einnahmeüberschuss wird in der Anlage EÜR erläutert. Einnahmen sind die Einspeisevergütungen des Energieversorgers. Unter Ausgaben tragen Sie Abschreibung der Anlage (Nutzungsdauer 20 Jahre), Kreditzinsen, Betriebskosten (Reparatur, Wartung, etc.), Miete für den Zähler, Versicherung und alle Kosten, die im betreffenden Jahr die Photovoltaik-Anlage betreffen. Einnahmen und Ausgaben sind netto zu betrachten.

Anzeige

Wenn Ihnen die Sach steuerlich über den Kopf wächst: Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, dessen Kosten Sie evtl. auch ansetzen können.