Heizen

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Im Laufe dieses Jahres haben wir die unterschiedlichsten Modernisierungsmaßnahmen beschrieben, die Ihr Haus vor Energieverlusten und damit Ihren Geldbeutel schützen sollen. Jetzt stellt sich die Frage: „Wie soll ich das alles bezahlen?“ Hier hilft der Staat mit Fördermitteln und Zuschüssen.

Da die Beschreibung aller Fördermöglichkeiten diesen Rahmen sprengen würde, geben wir Ihnen nachfolgend einen kleinen Auszug:

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind. Die jeweils aktuellen Förderbedingungen und Zinssätze können im Internet bei der KFW-Bank abgerufen werden.

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KfW-Bank: Wohnraum modernisieren

Mit diesem Darlehensprogramm können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs werden besonders gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B. Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle) und sog. STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau, Baderneuerung).

KfW-Bank: ÖKO-Plus-Maßnahmen

Alle Maßnahmen rund um den Wärmeschutz und Heizung auf Basis erneuerbarer Energien zur Senkung des Energieverbrauchs werden besonders gefördert.

KfW-Bank: Ökologisches Bauen

In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (Energiesparhäuser mit einem Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/m² und Jahr sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien gefördert.

BAFA: Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Die jeweils aktuellen Förderbedingungen sind im Internet bei der BAFA abzurufen.

Mit diesem Beitrag endet unsere Artikelserie rund ums Energiesparen. Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie interessiert.
Ihre Marianne Gockeln

Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute ein Beitrag (mehr dazu auf der Seite Serien), der sich bzgl. der Anfertigung eines Energiegutachtens die Begutachtung des Kellers im Rahmen einer Hausbegehung als Schwerpunkt setzt. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Bis wann müssen sehr alte Heizungsanlagen wegen gesetzlicher Bestimmungen ersetzt werden?
  • Welche Maßnahmen zum Energie sparen helfen im Keller?
  • Hilft die Dämmung von Zuleitungen zur Heizung?
  • Welche Unterlagen werden für das Energiegutachten benötigt?

Der Podcast Energiegutachten - Keller: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Energiegutachten - Keller (02:20 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2008/12/energiegutachten-keller.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast zu veröffentlichen.

Die KfW-Förderbank unterstützt den Bau von Häusern, die weniger Energie verbrauchen als es der Gesetzesgeber mit der Energieeinsparungsverordnung vorsieht in Form von günstigen Darlehen. Mehr unter www.kfw-foerderbank.de.

KfW- Energiesparhaus 60

Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) darf höchstens bei 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) gleichzeitig um 30% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen.

Was genau heißt das nun?

Der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses erfasst den gesamten Aufwand, um das Gebäude ein Jahr lang zu beheizen, zu lüften und mit Warmwasser zu versorgen. Die EnEV legt hierfür einen Höchstwert fest, der abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Baukörpervolumen (V) berechnet wird.

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KfW-40 ist noch kein Standard

Das Wort „Standard“ im Zusammenhang mit dem KfW- Energiesparhaus 40 zu verwenden, halte ich für übertrieben, weil der Großteil der gebauten Häuser sich momentan noch nicht danach richtet.

Denn abgeleitet vom KfW- Energiesparhaus 60 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) höchstens bei 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) gleichzeitig um 45% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen.

Planen mit KfW

Wie sich das auf die Planung eines Hauses auswirkt, werden wir in den nächsten Beiträgen zeigen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Zeit, nette Feiertage und einen besonders guten Start ins Neue Jahr 2009 – übrigens das Jahr der erneut überarbeiteten Energieeinsparungsverordnung.