Serie

Serien zu einem bestimmten Thema werden hier abgelegt.

Wie spare ich schon in der Entwurfsphase meines Holzhauses zukünftige Energie?

Stichwort: Wasser sparen

  • Benötigen Sie auf dem Gäste-WC tatsächlich warmes Wasser?
  • Sind die Bäder im Erd- und Dachgeschoss übereinander geplant, um Wegeverluste zu minimieren?
  • Wollen Sie im Untergeschoss auf jeden Fall eine Toilette einplanen, auch wenn diese dann über eine elektrisch gesteuerte Hebeanlage in das öffentliche Netz entsorgt werden muss?
  • Haben Sie schon einmal über eine Regenwassernutzung für die Toiletten, Waschmaschine und Gartenbewässerung nachgedacht? Sie sparen Abwassergebühren und nutzen natürliches Wasser.
  • Planen Sie in Ihrem Bad nur eine Badewanne ein? Bedenken Sie, dass Sie beim Baden ein Vielfaches an Wasser im Vergleich zum Duschen verbrauchen.
  • Rüsten Sie Ihre Toilettenspülung mit einer Spartaste aus?
  • Denken Sie in die Zukunft und planen auf dem Dach ausreichend Platz für eine mögliche Solaranlage ein, die auch nachträglich montiert werden kann.

Stichwort: Strom sparen

  • Vielleicht sind Bewegungsmelder bei Fluren, Garagen, Außenbeleuchtung eine Alternative?
  • Planen Sie in erster Linie ausreichend natürliches Licht durch Fenster ein.
  • Müssen alle Dachflächenfenster mit elektrischem Antrieb ausgestattet sein?
  • Denken Sie bei der Heizungsanlage an den Heizstab, der für die Warmwasseraufbereitung zugeschaltet wird? Dieses Zuheizen sollte die Ausnahme sein!
  • Müssen Ihre Rollläden, Garagentore, … elektrisch bedient werden?
  • Bedenken Sie die Standby-Kosten! Können Sie raumweise den Strom abstellen?

Mit den Stichworten "Heizungsenergie sparen" und "Sonstige praktische Tipps" geht es beim nächsten Mal weiter, gute Zeit bis dahin,
Ihre Tanja Dasbeck

Unser Podcast Bau-FAQ geht weiter (mehr dazu auf der Seite Serien). Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast, FAQ bei Wikipedia), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Welche Eigenleistungen kann der Bauherr vornehmen?
  • Welche Voraussetzungen sollter der Bauherr für eine mögliche Eigenleistung mitbringen?
  • Wieviel Zeit sollte man für Eigenleistungen im Vergleich zu einem Fachmann einrechnen?
  • Wie verhält es sich mit der Gewährleistung?
  • Welche Arbeiten sollte der Bauherr wegen Gewährleistungsverlust auf keinen Fall selbst verrichten?

Der Podcast zur Eigenleistung: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Eigenanteil (03:49 min.)
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Wenn Sie Fragen zum Bauen haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast auf den Seiten des Energiespar-Rechners zu veröffentlichen.

3 Kommentare

Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

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Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln