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Energiespar-Wettbewerb: Badezimmer

Für die Wohnungsbegehung im Rahmen des Energiespar-Wettbewerbs haben wir bisher den Stromverbrauch in Wohnzimmer, Büro, Küche, Garten und Terrasse, Wirtschaftsraum und Kinderzimmer untersucht:

Wohnungsbegehung im September - Bad

In diesem Monat untersuchen wir einige Geräte im Bad bezüglich Energieverbrauch und fangen mit den elektrischen Zahnbürsten an. Wir setzen - wie bisher auch - das Energiekosten-Messgerät ein, um den Stromverbrauch zweier Zahnbürsten zu messen.

Elektrische Schall-Zahnbürste - ein Verbrauchstest

Diese Zahnbürste ist ein halbes Jahr alt und wurde mir vom Zahnarzt empfohlen. Sie putzt mit Schall-Technologie und soll dabei wirksamer Plaque entfernen. Ich schalte das Messgerät zwischen Steckdose und Zahnbürste im Ladegerät und stelle fest: sie hat eine Leistungsaufnahme von 0 Watt (weniger als 1 Watt wird nicht angezeigt) und einen gemessenen Gesamtverbrauch von 0 Wattstunden in 25 Stunden (weniger 10 Wattstunden im Gesamtverbrauch zeigt das Messgerät nicht an). Diese Zeit ist nötig, um sie voll zu laden. Das reicht für eine Woche und 2 Personen mit je zweimal Zähneputzen pro Tag und Person (das Gerät hat je einen Bürstenkopf für jede Person). Insgesamt kann man zwischen 28-32 Mal die Zähne damit putzen.

Mir erscheint dies sehr sparsam und wundere mich immer noch darüber, denn bei der alten elektrischen Zahnbürste verhält es sich ganz anders:

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Elektrische Zahnbürste - ein Verbrauchstest

Diese Zahnbürste ist 3 Jahre alt. Ich schalte das Messgerät zwischen Steckdose und Zahnbürste im Ladegerät und stelle fest: sie hat eine Leistungsaufnahme von 4-7 Watt und einen gemessenen Gesamtverbrauch von 120 Wattstunden in 23 Stunden. Dann ist sie vollgeladen. Das reicht auch für ca. zwei Wochen und 1 Person mit je zweimal Zähneputzen pro Tag (28 mal Zähne putzen).

Was habe ich gelernt?

Da die beiden elektrischen Zahnbürsten so unterschiedliche Leistungsaufnahmen beim Laden an den Tag legen, habe ich mich umgehört. Offensichtlich haben elektrische Zahnbürsten mit Trafo (diese werden beim Laden auch manchmal schön heiss) eine viel höhere Leistungsaufnahme beim Laden. Elektrische Zahnbürsten mit induktivem Ladesystem hingegen haben wohl eine geringere Leistungsaufnahme. Und wenn die beiden elektrischen Zahnbürsten im Vergleich ähnlich lange gebraucht werden können, ohne erneut geladen werden zu müssen, ist die elektrische Zahnbürste mit induktivem Ladesystem viel sparsamer.

Im Handel habe ich keine Angaben zum Energieverbrauch beim Laden entdecken können. Wenn Sie Strom sparen wollen, kaufen Sie eine elektrische Zahnbürste mit induktivem Ladesystem. Diese ist zwar meist teurer, aber einige sind trotzdem noch bezahlbar. Sie sind im Internet-Handel - z. B. bei Amazon - unter Zahnbürste induktiv nicht direkt zu finden, obwohl unter Zahnbürste sich 3 Produkte mit induktivem Ladesystem befinden. Das eigentliche Problem ist, dass solche Angaben sich in der Produktbeschreibung verstecken und nicht darüber gesucht werden kann. Schade auch!

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Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute wieder ein Beitrag von Marianne Gockeln (mehr dazu auf der Seite Serien), die an dieser Stelle Fragen rund um die energetische Sanierung von Gebäuden beantwortet. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Gibt es Fördermöglichkeiten für die Erstellung des Energiegutachten?
  • Wird eine Hausbegehung gemacht?
  • Reicht beispielhaft die Begehung einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses?
  • Was ist mit der Heizungsanlage?
  • Wird mir das Energiegutachten näher erläutert?
  • Gibt es eine Förderung für gewerbliche Unternehmen?

Der Podcast Vorgehensweise Energiegutachten: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Vorgehensweise Energiegutachten (02:34 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2008/08/energiegutachten-vorgehen.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast auf den Seiten des Energiespar-Rechners zu veröffentlichen.


Wenn Sie sich entschieden haben, Ihrem Haus einen „warmen Mantel anzuziehen“, sollten Sie auf keinen Fall das Dach vernachlässigen: Für die Behaglichkeit braucht Ihr Haus auch eine warme Mütze.

Altbaudächer sind oft erneuerungsbedürftig. Daher gehen wir heute auf die Wärmedämmung eines Steil(Sattel-)daches ein. Wärmeverluste (ca. 15 bis 20 %) durch schlecht oder gar nicht gedämmte Dächer erkennt man im Winter durch rasch schmelzenden Schnee. Bleibt der Schnee länger liegen, muss dies jedoch nicht immer mit einer guten Dämmung zusammenhängen, sondern oftmals nur mit einem unbeheizten Dachraum.

Haben Sie den Dachraum Ihres Hauses nachträglich zu Wohnräumen ausgebaut, sind für Wärmeverluste durch das Dach zwei häufig anzutreffende Mängel verantwortlich:

  1. Eine zu dünne und häufig auch nicht sorgfältig ausgeführte Dämmung;
  2. Eine undichte innere Dachverkleidung: Fugen und Ritzen verursachen kalte Zugluft und Feuchteschäden im Dach.

Sommerliche Hitze und im Winter unbehaglich kalte Räume sind die extrem spürbaren Auswirkungen einer unzureichenden Wärmedämmung der Dachfläche. Nach der Ölkrise in den 1970er Jahren wurde im Idealfall gedämmt, die Schichtdicken blieben aber meist deutlich unter 10 cm. Dachgauben sind mit 10 bis 12 cm dünnen Wänden zwar gegen Regen, aber kaum gegen Heizwärmeverluste geschützt.

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Wenn Sie eine Dachneueindeckung planen, sollten Sie gleichzeitig eine Dämmung ausführen lassen. Die Zusatzkosten sind verhältnismäßig gering (je nach Art und Aufwand zwischen 25,00 und 50,00 € pro m²). Denken Sie aber nicht nur an die Dachschrägen, sondern auch Abseiten, Gauben und Innenwände zu kalten Dachräumen oder Treppenhäusern gehören dazu. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert: Immer dann, wenn Dachflächen gedämmt werden, muss die Dämmung den Mindestwert von U = 0,30 W/m²K einhalten.

Nicht ausgebaute Dachräume können am einfachsten und günstigsten auf der Bodenfläche gedämmt werden. Der kalte und unbeheizte Dachraum wird damit vom beheizten Gebäudeteil abgetrennt. Dies ist mit wenig Materialaufwand verbunden und kann in Eigenleistung durchgeführt werden. Wenn Ihr Dachraum begehbar bleiben soll, kann dies durch Verlegung z.B. einer Spanplatte erreicht werden. Verbundplatten aus Spanplatte sind Mineralfaser oder Hartschaum sind bis zu 14 cm Dämmstärke erhältlich.

Eine Verpflichtung zur Dämmung besteht allerdings nicht für Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EnEV selbst darin wohnen. Doch es steht fest: Freiwilliges Nachrüsten in guter Qualität zahlt sich durch Reduzierung der Heizkosten aus.

In unserem nächsten Beitrag (nach unserer Sommerpause) werden wir die Dämmung von Flachdächern behandeln, die in den 1970er und 1980er Jahren sehr häufig gebaut wurden.

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen schönen Restsommer.