Zum Abschluss dieser ersten Reihe zum Neubau (hier eine Übersicht unserer Serien) bedanke ich mich für Ihr Interesse und für die Nachfragen von Ihnen, die wir entweder in den Kommentaren mit einander ausgetauscht haben oder auch im persönlichen Kontakt klären konnten.
Die Mischung von sehr groben Fragen Warum will ich überhaupt bauen? bis hin zu sehr detaillierten u-Wert Berechnungen haben wir eine große Spanne abgedeckt, die meiner persönlichen Erfahrung der Interessentenfragen entspricht. So ist Ihnen das Motto Das schwächste Glied in der Kette entscheidet! im Artikel Wie kann ich beim Hausbau Energie sparen? bestimmt näher gekommen – und Sie haben an der ein oder anderen Stelle Anstöße für Ihre ganz individuelle Situation bekommen.
In diesem Sinne freue ich mich auf die nächste Reihe, bei der Sie aktiv mitarbeiten können. Näheres verkünden wir am 19.2.2009. Bis dahin verbleibe ich mit fröhlichen Grüßen, Tanja Dasbeck
Steigen wir sofort weiter in die Berechnung ein, die wir im Dezember begonnen haben:
Trinkwasserwärmebedarf
Für den Trinkwasserwärmebedarf legt die EnEV einen Wert von 12,5 kWh/m²a fest.
Die Anlagen-Aufwandszahl kann mit Hilfe von drei Verfahren berechnet werden, die sich hinsichtlich der Detailtreue unterscheiden. Allerdings: Allen liegt das gleiche Berechnungsverfahren zu Grunde. Unterschieden werden hier das Tabellenverfahren, das detaillierte Verfahren und das Diagrammverfahren.
Anzeige
Wir bedienen uns dem Tabellenverfahren und gehen von einer Gas-Brennwert-Heizung aus, die die Warmwasserbereitung über einen Speicher liefert, und einer manuellen Lüftung. Die Aufwandszahl ep liegt dann bei 1,39. Hier gilt: Je niedriger, desto besser.
Ergänzung: Erdgas hat im Vergleich zu Heizen mit Strom einen deutlich niedrigeren Primärenergiefaktor, weil Strom bei der Umwandlung und Verteilung bis zu 60% Verluste hat und entsprechend schlechter bewertet wird.
Setzen wir nun in unsere Gleichung QP = ep x (Qh + Qtw) die Werte ein: QP = 1,39 x (70 kWh/m²a + 12,5 kWh/m²a) = 115 kWh/m²a
Ergebnis
Knapp erreichen wir einen zulässigen Jahresprimärenergiebedarf mit 1 kWh/m²a Differenz nach EnEV. An ein KfW- Energiesparhaus 60 ist hier also nicht zu denken, obwohl es dem damaligen Niedrigenergiestandard entspricht.
Nötige Verbesserungen um KfW 60 tatsächlich zu erreichen
Optimiert man die Anlagen-Aufwandszahl auf 1,20, indem man eine Solaranlage hinzunimmt, liegen wir bei 99 kWh/m²a. Dämmen wir zusätzlich die Gebäudehülle stärker und gehen von einem Jahres-Heizwärmebedarf von Qh = 40 kWh/m²a aus, ergibt sich ein Jahresprimärenergiebedarf von 63 kWh/m²a. Wir sind den geforderten 60 kWh/m²a schon näher gekommen, haben sie aber immer noch nicht erreicht.
KfW-60 im Holzbau
Es zeigt sich, dass im Holzbau die ausgefeilte Anlagentechnik hilft, den KfW-Standard 60 zu erreichen. Denn die Gebäudedämmwerte und die damit verbundenen niedrigen Transmissionswärmeverluste sind in der Regel bereits erfüllt.
mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)
Jahresprimärenergiebedarf
Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:
dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
der Anlagen- Aufwandszahl epalso: QP = ep x (Qh + Qtw)
Jahres-Heizwärmebedarf
Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a. Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.
Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.