Heizen

Sicherlich bringen Sie mindestens einmal im Jahr Ihr Auto zur Inspektion und alle zwei Jahre zum TÜV. Die Fahrzeugtechnik, Reifen, Beleuchtung, Batterie usw. werden geprüft. Das muss sein. Alles dient der Sicherheit und dem Erhalt Ihres Fahrzeugs.

Aber wie sieht es mit Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung aus? Haben Sie schon einmal ganz bewusst Ihr Haus auf Möglichkeiten der Energieeinsparung überprüft? Wahrscheinlich nicht. Dabei ist es ganz einfach und kostet erst einmal nichts!

Über die Steuerung Ihrer Heizungsanlage kann eine Nachtabsenkung eingegeben werden: Durch das Absenken der Temperatur in den Nachtstunden auf 15°C können Sie pro Jahr bis zu 80,- € sparen. Sie sind berufstätig und ganztägig außer Haus? Wenn niemand zu Hause ist, muss die Heizung nicht voll laufen. Durch das Absenken der Tagestemperatur auf etwa 18°C können Sie noch einmal bis zu 80,- € pro Jahr sparen. Sprechen Sie bei der nächsten Wartung Ihrer Heizungsanlage mit dem Fachmann.

Anzeige

Entlüften Sie regelmäßig Ihre Heizkörper! Luft ist ein schlechter Wärmeträger. Es wird immer der Heizkörper entlüftet, der am weitesten von der Heizung entfernt ist (in der Regel im Dachgeschoss). Starten Sie die Aktion am besten im Sommer, wenn Ihre Heizung nicht läuft. Kaltes Wasser hat eine geringere Ausdehnung als warmes. Drehen Sie das Entlüftungsventil am Heizkörper so lange auf, bis Wasser kommt. Danach wird der Wasserdruck an der Heizungsanlage absinken, es muss wieder nachgefüllt werden. Diese Maßnahme bringt eine Einsparung von bis zu 20,- € pro Jahr.

Reduzieren Sie die Temperatur in selten genutzten Räumen. Die Küche muss meistens nicht beheizt werden, da durch Kochen und Backen genug Eigenwärme produziert wird. Einsparung ca. 45,- € pro Jahr.

Lüften Sie alle Räume regelmäßig und vor allem richtig. Kippstellung der Fensterflügel schadet nur der Bausubstanz (Schimmel droht), bringt aber keine Frischluft. Das Zauberwort heißt: Stoßlüften. Drehen Sie alle Heizkörperventile zu und sorgen Sie durch die weit geöffneten Fenster zwei- bis dreimal täglich für Durchzug (im Winter reichen meist 3 bis 5 Minuten). Dann hat ein kompletter Luftaustausch stattgefunden, die frische Luft heizt sich schnell wieder auf. Einsparung: Bis zu 75,- € pro Jahr.

Blockieren Sie Ihre Heizkörper nicht durch lange und schwere Vorhänge oder durch Sofas. Geschicktes Stellen der Möbel kann eine Einsparung bis zu 45,- € pro Jahr bringen.

Eine optimale Luftfeuchtigkeit von ca. 60 % dient nicht nur der Gesundheit, sondern hilft auch die Temperatur um 2°C abzusenken. Einsparung: ca. 100,- € pro Jahr.

Nur durch Veränderung Ihrer Verbrauchsgewohnheiten können Sie insgesamt bis zu 440,- € pro Jahr sparen.

In unserem nächsten Beitrag bleiben wir bei dem Thema „Energiesparen – aber wie?“ und werden Ihnen Möglichkeiten vorstellen, um Strom zu sparen.


Wenn Sie unsere vorangegangenen Beiträge zum Energiesparen im Altbau verfolgt haben, wissen Sie schon ein wenig mehr als die meisten Hausbesitzer oder Mieter. Heute informieren wir Sie über die Qualifikation eines Gebäudeenergieberaters und auch darüber, ob Sie Unterstützung brauchen und was ein Gebäudeenergieberater für Sie tun kann.

Da der Beruf des Gebäudeenergieberaters (noch) nicht geschützt ist, sind möglicherweise viele „Selbsternannte“ unterwegs, nicht um Hauseigentümer ordentlich und fundiert zu beraten, sondern ihnen in erster Linie das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie können Sie sich vor solchen Menschen schützen?

Ein qualifizierter Gebäudeenergieberater verfügt über eine abgeschlossene Zusatzausbildung (z.B. über die örtliche Handwerkskammer oder Architektenkammer). Im Rahmen dieser Zusatzausbildung werden vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Bauphysik und Baukonstruktion, Baustoffen und Anlagentechnik (Heizung und Warmwasserbereitung, Solarthermie und Wärmepumpen) vertieft. Die bestandene Prüfung vor einem Gremium von Fachleuten bildet den Abschluss. Zum Beweis der Qualifikation erhält der nun frisch gebackene Gebäudeenergieberater seine Urkunde. Häufig ist er/sie Mitglied in einem entsprechenden Verband; lassen Sie sich ruhig den Mitgliedsausweis zeigen. Ein seriöser Gebäudeenergieberater hat damit kein Problem.

Was kann nun ein Gebäudeenergieberater für Sie tun?

In unserem Beitrag Wieviel Energie verbraucht Ihr Haus pro Jahr? konnten Sie mittels unseres Energiekennwertrechners den überschlägigen Verbrauch Ihres Hauses berechnen. Liegt der Energieverbrauch im grünen Bereich, können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen: Ihr Haus ist gut gedämmt, verfügt über dicht schließende Fenster mit Wärmeschutzglas und eine moderne Heizungsanlage, vielleicht wird die Warmwasserbereitung durch eine Solaranlage unterstützt. Außerdem haben Sie als Energiesparer auch schon Ihre Verbrauchsgewohnheiten geändert? Herzlichen Glückwunsch! Sie brauchen keinen Energieberater.

Anzeige

Die meisten Gebäude (Fertigstellung bis etwa 1990) liegen jedoch im Bereich tiefgelb über orange bis dunkelrot. Die Energieverluste dieser Häuser (siehe Beitrag Energieverluste drohen!) sind so hoch, dass sich eine energetische Modernsierung lohnt. Sie stellen fest, dass Sie die Grenze der Energieeinsparpotenziale (z.B. Absenkung der Raumtemperaturen) erreicht haben und trotzdem die Energiekosten durch die Preispolitik der Energieversorger ständig steigen. Was tun? Sie beauftragen einen Gebäudeenergieberater mit einer Vor-Ort-Beratung. Diese Vor-Ort-Beratung wird (noch) von der Bundesregierung mit Zuschüssen gefördert Ein-/Zweifamilien-häuser mit 175,- € und Mehrfamilienhäuser mit 250,-€). Fragen Sie unbedingt, ob der Gebäudeenergieberater über eine Zulassung beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) verfügt. Nur er kann die Zuschüsse beantragen.

Nach Antragstellung beim BAFA wird der Gebäudeenergieberater eine umfassende Datenerfassung über den bauphysikalischen und anlagetechnischen Zustand Ihres Hauses durchführen, die Grundlage seines Vor-Ort-Beratungsberichts ist. Dieser Beratungsbericht stellt nicht nur den energetischen Ist-Zustand Ihres Hauses dar, sondern muss auf jeden Fall Modernisierungsempfehlungen mit überschlägiger Kostenkalkulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten. Das heißt, Sie erhalten einen Überblick über den Energieverbrauch vor und nach Modernisierung. Dieser Bericht wird mit Ihnen ausführlich besprochen. Sie haben jederzeit die freie Entscheidung, ob und wenn ja, im welchen Umfang Sie energetische Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Haus durchführen lassen wollen. Der seriöse Gebäudeenergieberater wird Ihnen zu sinnvollen Maßnahmen raten, die eine deutliche und dauerhafte Energieeinsparung bringen.

Aber vor einer energetischen Vollsanierung eines Hauses liegen noch andere Möglichkeiten zur Energieeinsparung, die wenig oder sogar gar nichts kosten. In unserem nächsten Beitrag werden wir Ihnen diese Möglichkeiten vorstellen.


Der Energieausweis ermöglicht Eigentümern oder Verwaltern von Wohnungen und Gebäuden, die energetische Qualität ihrer Wohnung oder Gebäude am Markt darzustellen.
Die Vermietung oder der Verkauf eines Gebäudes bzw. einer Wohnung wird zukünftig nicht nur von der Lage und dem Preis abhängig sein, sondern auch von der Höhe der Energiekosten.
Investitionen in die Gebäudehülle und in die Heizungsanlage werden erstmals für Interessenten sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität der Wohnung oder des Gebäudes.

Wer braucht wann welchen Energieausweis?

  • Für Gebäude, die bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, ist bei Verkauf, Vermietung usw. ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis vorgeschrieben. Bis zum 1. Oktober 2008 hat der Hauseigentümer noch die Wahl zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
  • Ab 1. Januar 2009 folgen in einem zweiten Schritt auch die jüngeren Objekte: Für nach 1965 errichtete Gebäude ist der Energieausweis ab dem 01. Januar 2009 verpflichtend. Auch hier gilt bis zum 1. Oktober 2008 eine generelle Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Grundgedanke des Energieausweises ist einfach: Er soll auf den ersten Blick aufzeigen, wie ein Gebäude energetisch einzuschätzen ist. Eine schlechte Energiebilanz lässt sich dann nur noch schwer verstecken und mindert den Wert eines Hauses.

Generell unterscheidet die Energieeinsparverordnung 2007 zwei Ausweisformen:

  • Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf anhand des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt Das Ergebnis dieses Ausweistyps hängt stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher wenig aussagekräftig.
  • Zuverlässiger erweist sich deshalb der Bedarfsausweis, bei dem der zu erwartende Energieverbrauch mit Hilfe eines normierten Verfahrens berechnet wird. Hierzu wird der rechnerische Energiebedarf (standardisierte Werte) ermittelt und ein Bericht über den energetischen Zustand des Gebäudes erstellt. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage berücksichtigt.

In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie über die vorgeschriebenen Qualifikationen eines Gebäudeenergieberaters und zuverlässige Quellen, wo Sie einen vertrauenswürdigen Berater finden.

Anzeige