Archive für den Monat: Oktober 2008

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Auf dem Weg zu unserem u-Wert haben wir bislang die Wärmeleitfähigkeit kennen gelernt, die durch die unten stehenden Kenndaten noch ergänzt wird.

Der Wärmedurchlasswiderstand R in (m²K)/W bezeichnet den Widerstand, den ein Bauteil der Dicke d (d=d1+d2+d3+d4…) in (m) dem Wärmestrom entgegenstellt.
R = d1/λ1 + d2/λ2 + d3/ λ3 …

Der Wärmeübergangswiderstand Rs ist der Kehrwert (1/R ) in (m² K)/W und bezeichnet den Widerstand, den der Wärmestrom beim Übergang von der Luft in den festen Baustoff (innen 1/ Rsi) bzw. vom Baustoff in die Luft (außen 1/ Rse) überwinden muss. Bei horizontalen Schichten, z.B. der Außenwand, wird für Rsi 0,13 und für Rse 0,04 angesetzt.

Und zu guter letzt benötigen wir noch den Wärmedurchgangswiderstand RT in (m² K)/W, der den Gesamtwiderstand angibt, den ein Bauteil dem Wärmestrom entgegenstellt.
RT = Rsi + R1 + R2 +…+ Rse
Er kennzeichnet die Wärmedämmfähigkeit eines Bauteils im eingebauten Zustand.

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Nun haben wir alle wichtigen Werte zusammen, um den U-Wert zu berechnen, der übrigens Wärmedurchgangskoeffizient U in W/(m²K) heißt und der Kehrwert des Wärmedurchgangswiderstandes ist.
U= 1/ RT

Auch hier gilt: Je kleiner, desto besser!

Beispielwerte von Wandaufbauten

Beispielwerte von WandaufbautenU-Wert in W/(m²K)
Außenwand aus Beton ohne Wärmedämmung 25 cm 3,3
Außenwand aus Mauerziegeln 24 cm ca. 1,5
Außenwand aus Mauerziegeln 36,5 cm ca. 0,8
Außenwand aus Mauerziegeln (36,5 cm) mit WDVS 49 cm ca. 0,32
Außenwand Holzrahmenbau, wohnungstypischer Aufbau 25 cm 0,15-0,20
Außenwand aus Massivholz (ohne Wärmedämmung) 20,5 cm 0,5

Bestimmt können Sie nun nachvollziehen, warum ich nicht von jeder Außenwand-Variante den U-Wert im Kopf haben kann.

Im nächsten Beitrag rechnen wir gemeinsam einen beispielhaften Außenwand-Aufbau durch.

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Energiespar-Wettbewerb: Adventszeit

Für die Wohnungsbegehung im Rahmen des Energiespar-Wettbewerbs haben wir bisher den Stromverbrauch in Wohnzimmer, Büro, Küche, Garten und Terrasse, Wirtschaftsraum, Kinderzimmer, Bad und Schlafzimmer untersucht.
Hiermit schließen wir unsere Wohnungsbegehung unter der Perspektive Energie sparen ab und machen weiter mit diversen Gerätetypen, die hier an dieser Stelle noch nicht behandelt wurden.

Heute und in den nächsten Beiträgen beginnen wir mit den Themen "Energiesparen zu Advent, Weihnachten und Silvester".

Energiesparen in der Adventszeit - Beleuchtung

Im letzten Jahr habe ich hier beim Energiespar-Rechner beschrieben, wie Strom sparen in der Weihnachtszeit mit bereits gekauften und sorgfältig ausgewählten Beleuchtungsprodukten durchgeführt werden kann. Doch was tun, wenn Ihre alte Adventsbeleuchtung einen hohen Stromverbrauch hat oder Sie sowieso den Kauf von neuen Lichterketten planen?

Eine Energie sparende Alternative bieten mittlerweile LED Lichterketten. Weil in der Vergangenheit die Lichtausbeute von LED-Lampen (Licht emittierende Dioden) gering war, haben wir sie bisher bei der Raumbeleuchtung spärlich eingesetzt (siehe auch Energiesparen im Wohnzimmer) und haben mehr auf Energiesparlampen gesetzt.
Aber Lichterketten verwendet man ja nicht als Raumbeleuchtung. Hier ist weniger Leuchtkraft vielleicht sogar erwünscht.

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Advents LED-Licht im Handel

Wenn man sich im Handel umsieht, findet man mittlerweile eine große Auswahl an LED-Lichterketten. 265 LED-Lichterketten von insgesamt 771 findet man z. B. bei Amazon. Aber nur 3 LED-Lichterbögen von insgesamt 636 Lichterbögen werden mit LEDs verkauft. Weitere LED-Beleuchtungsprodukte sind LED-Lichternetze oder LED-Adventsfiguren.

Eine noch energiesparendere Adventsbeleuchtung ist mit Solarprodukten möglich. Diese werden mit kleinen Solarmodulen (Photovoltaik) geladen und werden oft in Kombination mit LED-Leuchtdioden angeboten. Tags lädt die Batterie, nachts leuchten die LEDs!
Hiervon gibt es insbesondere Solar-Lichterketten. Weitere energiesparende Geräte oder Bücher zum Energiesparen finden sich auch in unserem Shop

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine sparsame (und beschauliche) Adventszeit!

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Eigentlich tut sie es ja noch – die alte Heizungsanlage. Aber trotz guter Wärmedämmung sind die Energiekosten immer noch recht hoch.

Die Energieeinspar-Verordnung 2007 schreibt in § 10 unter anderem vor, dass Heizungsanlagen, die nicht einen bestimmten Standard aufweisen, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen sind.
Was heißt das erst einmal für Sie als Hauseigentümer? Heizungen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt und deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Wer bestimmt denn eigentlich, dass die Heizungsanlage nach dem 31.12.2008 nicht mehr betrieben werden darf?
Alljährlich prüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage. Die meisten alten Heizungsanlagen können die per Gesetz vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten. Ihr Schornsteinfeger wird ein Mängelprotokoll erstellen und Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr betrieben werden darf. In der Regel gewährt er eine gewisse Frist, in der die Heizungsanlage erneuert werden muss.

Heizungsanlagen, die heute erneuert werden, sollten nur noch Brennwerttechnik aufweisen. Was heißt Brennwerttechnik? Ein Brennwertkessel für Warmwasserheizungen nutzt den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs (Gas oder Öl) nahezu vollständig. Der Unterschied zu anderen Kesseln (Standard- bzw. Niedertemperaturkessel) besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Allein der Einsatz von Brennwerttechnik spart Heizenergie!

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Aber die sparsamste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme über ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen verloren geht. Lassen Sie in Zusammenhang mit der neuen Heizungsanlage alle zugänglichen Rohre dämmen, wobei auch hier Mindestdämmstärken von der EnEV vorgeschrieben sind. Ebenfalls Vorschrift zu dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich. Wenn Sie unsere Artikel-serie verfolgen, sind Sie über die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines hydraulischen Abgleichs informiert. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur ruhig, ob er in der Lage ist, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen und eine Heizlastberechnung zu erstellen. Lassen Sie sich nicht mit dem Spruch abwiegeln „Das sei nicht nötig“. Sie investieren viel Geld in eine neue Heizungsanlage; dann soll diese auch so wirtschaftlich und energiesparend laufen wie möglich.

Machen Sie aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss die „Gebäudehülle“ (Dach, Außenwände, Fenster) gedämmt sein; erst dann sollte die neue Heizungsanlage eingebaut werden, die wegen des geringeren Heizenergiebedarfs in der Leistung kleiner und damit preiswerter ausfällt.

In unseren nächsten Beiträgen werden wir den Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Erdwärme) behandeln. Bleiben Sie interessiert – es lohnt sich.