Autoren-Archive: marianne

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Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

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Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln

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Zunächst einmal: Was ist ein hydraulischer Abgleich? Das Wort Hydraulik setzt sich zusammen aus dem griechischen Wort hydrauliké oder altgriechisch „das Wasser“ und aulós „das Rohr“ und ist die Lehre vom Strömungsverhalten der Flüssigkeiten. In der Technik wird darunter die Verwendung von Flüssigkeit zur Signal-, Kraft- und Energieübertragung verstanden.

Dieser Begriff wird heute im Bereich der Warmwasserheizungsanlagen verwendet, gilt aber auch für Kühlsysteme und Trinkwasserverteilung. Hier soll der Begriff im Zusammenhang mit der Warmwasserheizung erläutert werden.

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung (Heizkörper oder Fußbodenheizung) bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Dies wird mit genauer Planung, Überprüfung und Einstellung bei der Inbetriebnahme der Anlage erreicht. Auch ein nachträglicher hydraulischer Abgleich ist möglich, wenn die dafür erforderlichen Armaturen im Rohrnetz vorhanden sind (z.B. voreinstellbare Thermostatventile).

Ist eine Anlage abgeglichen, ergeben sich mehrere Vorteile: Die Anlage kann mit einem optimalen Anlagendruck und damit mit einer optimal niedrigen Volumenmenge betrieben werden. Daraus resultieren niedrige Anschaffungskosten der Umwälzpumpe und niedrige Energie- und Betriebskosten während des Betriebes.

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Hier einige Anzeichen für fehlenden hydraulischen Abgleich:

  • Heizkörperventile geben Geräusche ab, da der Differenzdruck im Ventil zu groß ist.
  • Heizkörperventile und Rohrleitungen geben Geräusche ab, da die Strömungsgeschwindigkeit zu groß ist.
  • Heizkörper werden nicht warm, da andere Anlagenteile überversorgt sind ("Hydraulischer Kurzschluss")
  • Heizkörperventile öffnen und schließen nicht zur gewünschten Innentemperatur, ebenfalls wegen zu hoher Differenzdrücke im Ventil.
  • Regelverhalten von Thermostatköpfen ist schlecht durch starkes "Überschwingen".
  • Die Heizungsanlage wird mit zu hohen Temperaturen betrieben, um die Unterversorgung auf diesem Wege auszugleichen.
  • Es werden Pumpen mit zu hoher Leistung eingesetzt, die sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb zu hohe Kosten verursachen.
  • Der Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers verschlechtert sich, da die Anlage mit zu hohen Temperaturen und stark schwankenden Volumenströmen betrieben wird.
  • Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere bei Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die EnEV (Energieeinsparverordnung) in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.

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Fenster: Fortsetzung der kleinen Energiesparmaßnahmen

Die Ursprünge des Rollladens wurzeln in einfachen Klappläden aus Holz. Solche Klappläden wurden schon in der Römerzeit verwendet und dienten als Sicht- und Wetterschutz. Im 18. Jahrhundert entwickelten die Franzosen Jalousien, die zuerst starr, später mittels Bändern zusammenziehbar (Zugjalousien) waren. In einem weiteren Schritt wurden Jalousien entwickelt, welche mittels einer Welle aufrollbar waren (Rolljalousien). Daraus entstand der heutige Rollladen.

Rollläden befinden sich in der Regel außen vor einem Fenster oder einer Tür und können je nach Ausführung verschiedene Schutzeigenschaften erfüllen (u. a. Schallschutz, Einbruchhemmung, Wärmeschutz, Sichtschutz).

Um den Rollladen nicht ungeschützt der Witterung auszusetzen, baut man ihn in einen Rollladenkasten ein. Die in den Nachkriegsjahren bis weit in die 1990er Jahre bevorzugten Rollladenkästen bestanden aus Spanplatten, die - wenn überhaupt – nur mit geringem Dämmmaterial ausgekleidet werden. Da sie vor Ort angepasst und befestigt wurden, war es schwer, eine ausreichende Wärmedämmung zu erreichen.

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Der Rollladen, zu der Zeit überwiegend aus Holz, füllte den Rollladenkasten voll aus. Im eingerollten Zustand war daher Zugluft oder Kälteabstrahlung meist nicht wahrzunehmen. Aber im Laufe der Jahre wurden in den meisten Häusern die alten Holzrollläden gegen neue aus Kunststoff ausgetauscht. In den Rollladenkästen ist nun reichlich Platz, wo sich die Kälte ausbreiten kann. In der Nähe der Fenster hat man nun in den kalten Monaten das Gefühl von unangenehmer Zugluft. Die Wärme bleibt nicht im Zimmer, sondern heizt die Außenwelt. Das stört die Behaglichkeit und mindert unseren Geldbeutel. Eine Wärmedämmung muss her. Aber wie???

Jetzt ist der große Innenraum unseres Rollladenkastens ein Vorteil! Bei jedem guten Baustoffhändler gibt es Wärmedämmkeile in unterschiedlichen Größen zu kaufen. Sie messen die Breite Ihres Rollladenkastens, die Tiefe und den Durchmesser des Rollladenpanzers, geben Ihrem Baustoffhändler diese Maße und lassen sich die Wärmedämmkeile sofort zuschneiden. Die Montage können Sie auch als nicht geschickter Heimwerker selbst vornehmen. Sollten Sie sich die Arbeit nicht zutrauen, hilft Ihnen jede Handwerkerfirma (z.B. Schreiner) gern.

Bei Neubauten verwendet man heutzutage hauptsächlich Fertigkästen. Diese haben meistens U- oder L-Form und sind von vornherein ganzseitig gedämmt. Kästen, die als Bestandteil des Fensters direkt auf diesem befestigt sind (Aufbaukästen), bestehen hauptsächlich aus Kunststoff mit einer Innenverkleidung aus Dämmmaterial. Vorbaukästen, welche vor dem Fenster oder auf dem Mauerwerk sitzen, bestehen in der Regel ausschließlich aus Aluminium und benötigen keine Wärmedämmung, da sie sich außerhalb der beheizten Hülle befinden.