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Alles über Autos, ihren Spritverbrauch, interesante Sparmöglichkeiten und neueste Technik.

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Eigentlich tut sie es ja noch – die alte Heizungsanlage. Aber trotz guter Wärmedämmung sind die Energiekosten immer noch recht hoch.

Die Energieeinspar-Verordnung 2007 schreibt in § 10 unter anderem vor, dass Heizungsanlagen, die nicht einen bestimmten Standard aufweisen, bis zum 31.12.2008 außer Betrieb zu nehmen sind.
Was heißt das erst einmal für Sie als Hauseigentümer? Heizungen, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt und deren Brenner nach dem 1. November 1996 erneuert worden sind, müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen hiervon sind Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel.

Wer bestimmt denn eigentlich, dass die Heizungsanlage nach dem 31.12.2008 nicht mehr betrieben werden darf?
Alljährlich prüft der Schornsteinfeger die Abgaswerte Ihrer Heizungsanlage. Die meisten alten Heizungsanlagen können die per Gesetz vorgegebenen Abgaswerte nicht mehr einhalten. Ihr Schornsteinfeger wird ein Mängelprotokoll erstellen und Sie darauf hinweisen, dass Ihre Heizungsanlage nicht mehr betrieben werden darf. In der Regel gewährt er eine gewisse Frist, in der die Heizungsanlage erneuert werden muss.

Heizungsanlagen, die heute erneuert werden, sollten nur noch Brennwerttechnik aufweisen. Was heißt Brennwerttechnik? Ein Brennwertkessel für Warmwasserheizungen nutzt den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffs (Gas oder Öl) nahezu vollständig. Der Unterschied zu anderen Kesseln (Standard- bzw. Niedertemperaturkessel) besteht darin, dass Brennwertkessel auch die Kondensationswärme des Wasserdampfes im Abgas nutzen. Allein der Einsatz von Brennwerttechnik spart Heizenergie!

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Aber die sparsamste Heizungsanlage nützt nichts, wenn die Wärme über ungedämmte Heizungs- und Warmwasserleitungen verloren geht. Lassen Sie in Zusammenhang mit der neuen Heizungsanlage alle zugänglichen Rohre dämmen, wobei auch hier Mindestdämmstärken von der EnEV vorgeschrieben sind. Ebenfalls Vorschrift zu dem Einbau einer neuen Heizungsanlage ist der hydraulische Abgleich. Wenn Sie unsere Artikel-serie verfolgen, sind Sie über die Notwendigkeit und Wichtigkeit eines hydraulischen Abgleichs informiert. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur ruhig, ob er in der Lage ist, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen und eine Heizlastberechnung zu erstellen. Lassen Sie sich nicht mit dem Spruch abwiegeln „Das sei nicht nötig“. Sie investieren viel Geld in eine neue Heizungsanlage; dann soll diese auch so wirtschaftlich und energiesparend laufen wie möglich.

Machen Sie aber nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Erst muss die „Gebäudehülle“ (Dach, Außenwände, Fenster) gedämmt sein; erst dann sollte die neue Heizungsanlage eingebaut werden, die wegen des geringeren Heizenergiebedarfs in der Leistung kleiner und damit preiswerter ausfällt.

In unseren nächsten Beiträgen werden wir den Einsatz erneuerbarer Energien (Solarenergie, Erdwärme) behandeln. Bleiben Sie interessiert – es lohnt sich.

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Lange habe ich gezweifelt und wollte es nicht wahrhaben: der größte Faktor beim Benzin-Verbrauch eines Autos ist nicht der Reifenluftdruck, nicht die überflüssige Zuladung, nicht das übliche Fahrverhalten sondern:

die Geschwindigkeit.

Seit ich dem Club des Hypermiling (Minilitern auf Deutsch) beigetreten bin, der beim bestehenden Auto den geringsten Benzin-Verbrauch herauskitzelt, habe ich immer neue Verbrauchs-Minima erreicht.

Mein 1.0 Liter Corsa verbrauchte jahrelang ziemlich genau 6 Liter. Diesen Sommer habe ich das erste Mal den Verbrauch der Herstellerangabe (5,9l) erreicht. Beim Urlaub in Italien waren es dann plötzlich:

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5 Liter auf 100km

Wir hatten das Auto gut beladen, haben nicht besonders auf die Fahrweise geachtet, haben uns aber immer an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten: 110km/h auf den ausgebauten Landstraßen, 120km/h auf der Autobahn.
Das allein hat uns einen Liter auf 100km gebracht, das sind 17%!

Wenn man sich vorstellt, was es bedeuten würde, wenn alle soviel weniger verbrauchen würden!!

Ich bin trotzdem gegen eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen. Auch wenn diese Ersparnis dafür spricht. Was sagen Sie?

Energiespar-Wettbewerb: Badezimmer

Für die Wohnungsbegehung im Rahmen des Energiespar-Wettbewerbs haben wir bisher den Stromverbrauch in Wohnzimmer, Büro, Küche, Garten und Terrasse, Wirtschaftsraum und Kinderzimmer untersucht:

Wohnungsbegehung im September - Bad

In diesem Monat haben wir im Bad bezüglich Energieverbrauch elektrische Zahnbürsten untersucht. Heute sollen zwei (jeweils ein alter und ein neuer) Elektro-Rasierer für Herren untersucht werden. Aus der Perspektive des Energiesparens interessiert, ob es in der Zwischenzeit sparsamere Modelle gibt. Wir setzen - wie bisher auch - das Energiekosten-Messgerät ein, um den Stromverbrauch der Elektro-Rasierer zu messen.

Neuer Elektro-Rasierer - ein Verbrauchstest

Der Rasierer ist neu (ein Monat alt) und wurde alternativ zum 4 Jahre alten Rasierer gekauft, dessen Ein-/Ausschaltknopf manchmal streikt, für den Fall, dass letzterer gar nicht mehr funktioniert. Ich schalte das Messgerät zwischen Steckdose und Rasierer mit Ladekabel und stelle fest: er hat eine Leistungsaufnahme von 0 Watt (weniger als 1 Watt wird nicht angezeigt) und einen gemessenen Gesamtverbrauch von 0 Wattstunden in 8 Stunden (weniger 10 Wattstunden im Gesamtverbrauch zeigt das Messgerät nicht an). Diese Zeit ist nötig, um ihn voll zu laden. Das reicht für .ca 35 Minuten (oder ca. 10mal Rasieren).

Aber wieviel Gesamtverbrauch kann ich jetzt kalkulieren? Ich habe es rechnerisch versucht, also Leistung=Spannung*Stromstärke*Effektivwert(Cos). Diese Werte werden ja auch alle im Messgerät angezeigt. Aber der Rasierer zieht zu wenig Strom (0,00 Ampere), so dass ich auf diese Weise die Leistung (237 Volt * 0 Ampere * 1,00 = 0 Watt) nicht herausrechnen kann. Ich kann nur schätzen: geschätzter durchschnittlicher Gesamtverbrauch von weniger als 8 Wattstunden (in 8 Stunden weniger als 1 Watt Leistungsaufnahme/Stunde). Pro Rasur weniger als 0,8 Wattstunden.

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Das erscheint mir sehr sparsam. Aber welche Daten hat denn der alte Rasierer?

Alter Elektro-Rasierer - ein Verbrauchstest

Der alte Elektro-Rasierer ist ein 4 Jahre altes Modell desselben Herstellers. Ich schalte das Messgerät zwischen Steckdose und Rasierer mit Ladekabel und stelle fest: er hat eine Leistungsaufnahme von 4-7 Watt und einen gemessenen Gesamtverbrauch von 0 Wattstunden in 1,25 Stunden (weniger 10 Wattstunden im Gesamtverbrauch zeigt das Messgerät nicht an), geschätzter durchschnittlicher Gesamtverbrauch von ca. 7 Wattstunden (5,5 Watt*1,25h=6,875). Das reicht für .ca 20mal Rasieren. Dann ist er vollgeladen. Also pro Rasur ca. 0,35 Wattstunden.

Was habe ich gelernt?

Meine Herren! Bei diesen Minimalverbräuchen ist es fast egal, für welchen Rasierer Sie sich entscheiden. Hauptsache, es bleiben keine Bartstoppeln stehen. :-)

Trotz allem: Im Handel habe ich keine Angaben zum Energieverbrauch beim Laden von Elektro-Rasierern entdecken können.