Energieausweis

Nun ist sie da – die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Für die meisten Hauseigentümer – ob Selbstnutzer eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses – ein lästiges Ärgernis.

Wie ist es überhaupt dazu gekommen, Hauseigentümer zu diesem Energieausweis zu verpflichten?

Erinnern Sie sich an die erste Energiekrise? 1973 - die ölproduzierenden arabischen Staaten drehten plötzlich den Ölhahn zu. Es gab autofreie Sonntage, man stieg auf das Fahrrad um oder unternahm den Sonntagspaziergang auf der nun fußgängerfreundlichen Autobahn. Die Zeiten des billigen Tankens (heute unvorstellbar - damals kostete 1 Liter Normalbenzin 50 Pfennig) waren erst einmal vorbei. Aber da der Spuk nicht lange dauerte, blieb dieses Ereignis – wenn überhaupt – als witziges Zwischenspiel in Erinnerung.

Energiesparendes Bauen oder Energiesparen in den Haushalten? Kein Gedanke wurde daran verschwendet.

Doch der Schock der Erdölverknappung blieb. Von den meisten Menschen unbemerkt und unbeachtet führte der Gesetzgeber im Jahre 1977 die 1. Wärmeschutzverordnung ein. Diese verpflichtete die „Häuslebauer“ ab 1. Januar 1979 zur Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes. Durch Verwendung geeigneter Baumaterialien (z.B. Lochziegel) war dies kein Problem.

Dies war einige Jahre später nicht mehr genug: Im Jahre 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung in Kraft, die eine weitere Verbesserung des Wärmeschutzes vorschrieb. Eine nochmalige Verbesserung des Wärmeschutzes brachte die 3. Wärmeschutzverordnung im Jahr 1995: Bauherren mussten nun einen rechnerischen Nachweis des Wärmeschutzes vorlegen.

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Fast parallel zu den Wärmeschutzverordnungen wurden vom Gesetzgeber auch die Qualität der Heizungsanlagen und damit die Reduzierung des Schadstoffausstoßes (CO2) vorgeschrieben (1982 1. Heizanlagenverordnung, 1989 die 2. und in 1994 die 3. und damit letzte Heizanlagenverordnung).

Im Laufe dieser Jahre stellten Umweltforscher eine Veränderung des Weltklimas fest: Der Begriff des „Treibhauseffekts“ wurde geboren. Nachrichten über das Abschmelzen der Pole, sintflutartige Unwetter oder monatelange, auch jahrelange Dürreperioden erreichten uns. In überwiegend afrikanischen Ländern brachen Hungersnöte aus.

Nun reagierten die Regierenden der Welt: Im Jahre 1992 fand in Rio de Janeiro der 1. Weltklimagipfel statt, der von der Weltklimakonferenz (1998) gefolgt wurde mit dem Ziel der Verpflichtung zur Minderung der klimaschädlichen Treibhausgase (unter anderem CO2, FCKW). Abschluss des Kyoto-Protokolls.

Infolgedessen wurde in Deutschland ab dem 01.02.2002 für zu errichtende Neubauten die Energieeinspar-Verordnung eingeführt, ab dem 01.10.2007 der Energieausweis für bestehende Gebäude.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? In unserem nächsten Beitrag informieren wir Sie darüber, wer wann für welches Haus welchen Energieausweis benötigt.

Neue Rechnung vom Energiespar-Rechner.de: Lohnt sich der Kauf eines stromsparenden Elektrogeräts?

Im März 2008 wurde das Angebot des Portals Energiespar-Rechner.de um einen weiteren Rechner für den Kauf neuer Elektrogeräte ergänzt, der Ihnen die Frage beantwortet, in wieviel Zeit sich ein neues stromsparendes Elektrogerät gegenüber dem Altgerät oder gegenüber einem billigeren weniger stromsparenden neuen Elektrogerät amortisiert hat.

In unseren Haushalten stehen viele Elektrogeräte, die in Dauerbetrieb sind (z. B. Kühlschrank) oder regelmäßig genutzt werden (z.B. Elektroherd). Ältere Modelle verbrauchen sehr viel Strom im Vergleich zu neueren Geräten der Energieeffizienzklasse A+ oder A++. Angesichts der aktuellen Strompreiserhöhungen denkt man verstärkt über den Ersatz alter Geräte nach. Die Faustregel, A++ Geräte verbrauchen um die Hälfte weniger Strom als A Geräte, reicht da nicht aus.

Wann lohnt sich der Kauf eines neuen Elektrogeräts? Ein älterer kleiner Tischkühlschrank mit Gefrierfach, der 0,9 kWh/Tag verbraucht, soll eventuell ersetzt werden. Ein sehr preiswertes neues Gerät mit 164 kWh/Jahr (also ca. 0,45 kWh/Tag) kostet 249 Euro. Unser Elektrogeräte-Rechner berechnet eine Amortisationszeit von 9 Jahren und 11 Monaten. So lange dauert es, bis sich diese Investition gelohnt hat. Bei dieser Berechnung wurde ein Bruttostrompreis von 20 Cent/kWh, eine Strompreiserhöhung von 5 Prozent und ein Kapitalzinssatz von 3 Prozent eingegeben.

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Das sind auch die Vorteile des Rechners für den Kauf von Elektrogeräten: Berücksichtigt werden - wie bei vielen anderen Rechnern von Energiespar-Rechner.de - der Zinssatz für entgangene Zinsen des investierten Kapitals, um Energiespar-Maßnahmen nicht schönzurechnen. Die Einbeziehung einer jährlichen Strompreiserhöhung hilft dabei, die neue Investition genauer zu berechnen. Kapitalzinssatz, Strompreis und Strompreiserhöhung können neben dem Kaufpreis und dem Stromverbrauch vom Nutzer des Rechners angegeben werden.

Auf dem im Juli 2007 veröffentlichten Portal Energiespar-Rechner.de können Benutzer selber berechnen, ob sich eine Energiespar-Maßnahme in den Bereichen Auto, Haushalt und Investieren/Bauen rechnet. Dabei geht es in der Regel um die Frage, ob konkrete Energiespar-Maßnahmen wirtschaftlich durchführbar sind und in welchem Zeitraum sich die Investition amortisiert haben wird (Autoneukauf, Autogasumrüstung, Elektrogeräteneukauf, Energiesparlampen, Solaranlagen), wieviel Euro das im Jahr kostet, wenn Geräte im Standby sind, und ab welchem Energiekennwert sich eine Sanierung Ihres Gebäudes lohnt.

Diese und alle sonstigen Berechnungen auf dem Portal sind kostenlos zugänglich. Alle Rechnungen im Energiespar-Rechner werden mit finanzmathematischen Methoden durchgeführt.

Mögliche Stellen für Energieverluste beim Altbau

Dieses Gebäude wurde bereits vor mehr als 10 Jahren als Niedrigenergiehaus gebaut und entspricht dem heutigen Standard.

Doch wie sehen im Vergleich dazu ältere Häuser aus?

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  • Das Dachgeschoss ist vielleicht ausgebaut, aber die Dachfläche ist nur gering gedämmt.
  • Die Fenster sind in der Regel aus Holz (schlimmstenfalls mit Einfachverglasung) oder Aluminium (70er Jahre) mit einfacher Isolierverglasung.
  • Die Außenwände sind meistens ungedämmt, die Kellerdecke ebenfalls.
  • Und die Heizung? Befindet sich in Ihrem Keller eine alte Heizungsanlage („alt“ heißt: Das Baujahr liegt vor 1990) ohne Regelung, die Heizungs- und Warmwasserleitungen sind mäßig oder gar nicht gedämmt?

Die Zahlen sprechen für sich: Mehr als 14 % aller Ölheizungen und fast 8 % aller Gasheizungen sind älter als 23 Jahre (Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband ZIV). Hier wird das Geld im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt.

In der Bauphysik unterscheidet man zwischen Transmissionswärmeverlusten (von lat. „trans“ = (hin-)durch und „mittere“ = schicken) und Lüftungswärmeverlusten.

  • Transmissionswärmeverluste entstehen durch die undichte Außenhülle: Mauerwerk, Dach, Fenster. Hiervon sind in der Regel Gebäude betroffen, die nach dem 2. Weltkrieg bis etwa Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts gebaut wurden. Die warme Raumluft strömt durch Mauerwerksfugen ins Freie - es entsteht das Gefühl von Zugluft.
  • Die Dachflächen sind zwar gedämmt, aber die luftdichten Anschlüsse sind häufig mangelhaft ausgeführt (typisch für Dachgeschosswohnungen: Der Wind pfeift aus den Steckdosen).
  • Von Lüftungswärmeverlusten können auch neuere Gebäude betroffen sein: Die Anschlüsse der Fenster an das Mauerwerk sind nicht dicht und – ganz oft: Es wird falsch gelüftet! Bei kalter Witterung vermeiden viele Menschen das weite Öffnen der Fenster, um vermeintlich Energie zu sparen. Das ist ein großer Irrtum! Gekippte Fenster tragen nur zur Schädigung der Bausubstanz bei, von Lüften kann man hier nicht reden!

Energieeinsparung ist ein großes Thema – sowohl für die Umwelt als auch für Ihren Geldbeutel.

In den Folgebeiträgen stellen wir Ihnen viele Möglichkeiten zur Vermeidung von Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten vor, beschreiben Eigeninitiativen zum Energiesparen (die wenig oder gar nichts kosten) und gehen auf jeden einzelnen Bereich ein, der Potenzial zum Energiesparen hat.