Schlagwort-Archive: Dämmung

Im letzten Artikel haben wir KfW-Energiesparhäuser eingeführt und wollen in zwei Blogeinträgen ein Haus durchrechnen.

Unser Berechnungsbeispiel

Nehmen wir eine Umfassungsfläche von 450m² und ein dazugehöriges Volumen von 600m³ an. Daraus ergibt sich ein A/V- Verhältnis von 0,75m-1.

Jahresprimärenergiebedarf

Der maximal zulässige Jahresprimärenergiebedarf nach EnEV wird mit einer zentralen Brauchwarmwassereraufbereitung wie folgt berechnet:

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QPmax, EnEV = 50,94 + 75,29 x A/V + 2.600/ (100 + AN)
= 50,94 + 75,29 x 0,75 + 2.600/ (100 + 192)
= 116 kWh/m²

mit AN = V x 0,32 in m² (nicht zu verwechseln mit der realen Nutzfläche des Hauses)

Jahresprimärenergiebedarf

Der tatsächliche Jahresprimärenergiebedarf des Hauses ist von drei Faktoren abhängig:

  1. dem Jahres- Heizwärmebedarf (Qh)
  2. dem Trinkwasserwärmebedarf (Qtw)
  3. der Anlagen- Aufwandszahl ep also: QP = ep x (Qh + Qtw)

Jahres-Heizwärmebedarf

Für den Jahres-Heizwärmebedarf gehen wir beispielhaft von einem Wert aus, der dem früheren Niedrigenergiestandard entspricht. D.h. Qh = 70 kWh/m²a.
Exakter wird dieser Wert in Abhängigkeit von den spezifischen Transmissions- und Lüftungswärmeverlusten und den solaren und internen Wärmegewinnen berechnet. Mit dem spezifischen Transmissionswärmeverlust (HT´) wird die energetische Qualität der Gebäudehülle (Dämmung, Wärmebrücken, …) beschrieben – hier stecken indirekt unsere errechneten u-Werte aus den vorherigen Beiträgen drin. Diese Schritte überspringen wir an dieser Stelle.

Im zweiten Januar-Beitrag schließen wir die begonnene Berechnung ab.

Im Rahmen der Podcast-Serie Bau-FAQ erscheint heute ein Beitrag (mehr dazu auf der Seite Serien), der sich bzgl. der Anfertigung eines Energiegutachtens die Begutachtung des Kellers im Rahmen einer Hausbegehung als Schwerpunkt setzt. Podcasts sind Ton-Aufnahmen von Interviews (Podcast in unserer FAQ), die Sie auf dieser Seite abspielen oder sich herunterladen können. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den Fragen:

  • Bis wann müssen sehr alte Heizungsanlagen wegen gesetzlicher Bestimmungen ersetzt werden?
  • Welche Maßnahmen zum Energie sparen helfen im Keller?
  • Hilft die Dämmung von Zuleitungen zur Heizung?
  • Welche Unterlagen werden für das Energiegutachten benötigt?

Der Podcast Energiegutachten - Keller: mp3 direkt herunterladen

Zum direkten Abspielen einfach auf das Play-Symbol (Dreieck nach rechts) klicken.

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Energiegutachten - Keller (02:20 min.)
[audio:http://www.energiespar-rechner.de/wp-content/uploads/2008/12/energiegutachten-keller.mp3|autostart=no]

Wenn Sie Fragen zum Bauen oder Fragen zur energetischen Sanierung haben oder Sie ein bestimmtes Thema interessiert, schreiben Sie sie in den Kommentaren auf oder senden uns eine E-Mail. Wir versuchen, Ihre häufigsten Fragen zu beantworten oder dazu ein Podcast zu veröffentlichen.

Die KfW-Förderbank unterstützt den Bau von Häusern, die weniger Energie verbrauchen als es der Gesetzesgeber mit der Energieeinsparungsverordnung vorsieht in Form von günstigen Darlehen. Mehr unter www.kfw-foerderbank.de.

KfW- Energiesparhaus 60

Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) darf höchstens bei 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) gleichzeitig um 30% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen.

Was genau heißt das nun?

Der Jahresprimärenergiebedarf eines Hauses erfasst den gesamten Aufwand, um das Gebäude ein Jahr lang zu beheizen, zu lüften und mit Warmwasser zu versorgen. Die EnEV legt hierfür einen Höchstwert fest, der abhängig von der Umfassungsfläche (A) und dem Baukörpervolumen (V) berechnet wird.

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KfW-40 ist noch kein Standard

Das Wort „Standard“ im Zusammenhang mit dem KfW- Energiesparhaus 40 zu verwenden, halte ich für übertrieben, weil der Großteil der gebauten Häuser sich momentan noch nicht danach richtet.

Denn abgeleitet vom KfW- Energiesparhaus 60 darf der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) höchstens bei 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (AN) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´) gleichzeitig um 45% unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert liegen.

Planen mit KfW

Wie sich das auf die Planung eines Hauses auswirkt, werden wir in den nächsten Beiträgen zeigen.

Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Zeit, nette Feiertage und einen besonders guten Start ins Neue Jahr 2009 – übrigens das Jahr der erneut überarbeiteten Energieeinsparungsverordnung.