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Seit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 ist ein Energieausweis für jedes Gebäude Pflicht.

Viele Hauseigentümer sind unsicher, welchen Energieausweis sie für ihr Haus brauchen. Hier noch einmal eine kurze Übersicht:

Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter → Bedarfsausweis
Altbau bis 4 WE BJ 1977 und älter
auf Niveau WSVO1977 saniert → Wahlfreiheit Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Wie unterscheiden sich nun diese beiden Ausweisarten?

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1. Bedarfsorientierter Ausweis
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird durch die bauphysikalische und baukonstruktive Bestandsaufnahme der jährliche Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung und Wohnungslüftung berechnet. Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle wie etwa Fenster, Dämmung der Außenwände und Dachfläche, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizungsanlage ein und ob erneuerbare Energien (z.B. Solarthermie, Pellets) oder Wärmepumpen eingesetzt werden. Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird.

Als Kennzahl ergibt sich dann im Bedarfsausweis der so genannte Primärenergiebedarf. Primärenergiebedarf ist der Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. Dazu zählt auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist.

2. Verbrauchsorientierter Ausweis
Bei dem verbrauchsorientierten Energieausweis wird die Energieeffizienz eines Hauses aus der innerhalb 3 Jahren und dem sich dann ergebenden Mittelwert tatsächlich verbrauchten Energiemenge berechnet.
Hierbei ist wichtig zu wissen, dass diese Methode der Berechnung wenig Aussagekraft hat. In dem verbrauchsorientierten Ausweis wird nämlich nicht der Zustand eines Gebäudes berechnet, sondern nur der Energieverbrauch. Ob ein Haus mit Familien mit Kindern oder mit berufstätigen Singles bewohnt wird, beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Eine extreme Verzerrung kann auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen, wenn die Bewohner vielleicht den Winter auf Mallorca verbringen. Die Folge wäre unter Umständen der Energiekennwert eines Passiv-Hauses.

Für die energetische Beurteilung eines Hauses und damit die Einschätzung des Energieverbrauchs ist deshalb immer der bedarfsorientierte Ausweis aussagekräftiger.

Der vertikale Quadratgarten in Spanien beschattet eine Klimaanalage und sorgt für höhere Energieeffizienz durch den Schatten und die Verdunstungskälte.

Erst habe ich gedacht: oh, Mann, was passiert mit dem armen Dachgarten, wenn die vergessen, das Grün zu gießen? Dann ist mir aber klar geworden, dass man das Gießwasser aus dem Kondenswasser der Klimaanlage gewinnen kann. Problem gelöst.
Und das System meldet Fehler per SMS. Also wird der Dachgarten lange grün bleiben und nicht an Vernachlässigung sterben.

Die Designer des Quadratgartens haben noch viel mehr Projekte in Petto (Spanisch). Der Sitz des Unternehmens ist Alicante, Spanien.

Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) weist in einer Pressemitteilung im Rahmen der Initiative Energieeffizienz darauf hin, dass seit dem 20. Juli 2007 die Energy Star Spezifikationen 4.0 für Computer und Notebooks mit deutlich höheren Anforderungen an den Stromverbrauch als bisher gelten. Mit dem Energy Star Label werden energiesparende Bürogeräte ausgezeichnet: neben Desktop-Computern und Notebooks, jetzt auch Workstations und Server mit Desktop-Komponenten. Für diese Geräte müssen jetzt die neuen Richtlinien erfüllt werden, um das Label zu erhalten.

Bisher bezog sich die Vergabe des Energy Star für Computer nur auf die Leistungsaufnahme im Ruhezustand. Die meisten Geräte erfüllen diese Anforderungen. Die neue Spezifikation des Labels unterscheidet abhängig von den Ausstattungsmerkmalen verschiedene Kategorien von Geräten, die in den drei Betriebszuständen Idle (Leerlauf), Ruhemodus und Stand-by-Modus (Aus-Zustand) bestimmte Leistungsaufnahmen nicht überschreiten dürfen.

Für PC heißt das zum Beispiel, dass im ausgeschalteten Zustand maximal zwei Watt verbraucht werden dürfen. Geräte der Kategorie B, die zum Beispiel einen Mehrkernprozessor und mindestens einen Gigabyte Hauptspeicher haben, dürfen im Leerlaufbetrieb höchstens 65 Watt aufnehmen.

Weitere Stromsparkriterien des Labels:

So soll der Bildschirm nach 15 Minuten Inaktivität abgeschaltet werden, nach 30 Minuten muss das System in den Ruhemodus übergehen. Ein neuer Bestandteil ist die Anforderung, dass integrierte Netzteile einen Wirkungsgrad von mindestens 80 Prozent aufweisen müssen und das nicht nur bei Volllast, sondern auch im häufig auftretenden Teillastbereich.

Der Verbraucher hat damit einen vernünftigen Leitfaden, um energieeffiziente Geräte zu kaufen und seinen Energieverbrauch zu senken und Geld zu sparen. Eine Hilfe für besonders energieeffiziente Bürogeräte steht unter www.energieeffizienz-im-service.de zur Verfügung.

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