Energie

3 Kommentare

Bevor wir zum zweiten Teil unserer Artikelserie "Energiesparen – aber wie?" übergehen, möchte ich noch einmal auf die Pflicht zum Energieausweis eingehen. Nicht zuletzt wegen der massiven Medienkampagnen sind viele Hausbesitzer verunsichert: Brauche ich nun den Energieausweis oder nicht?

Grundsätzlich gilt: Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss den Energieausweis vorlegen. Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt also keinen Energieausweis.

Es gelten unterschiedliche Fristen. Für Gebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 Pflicht, für alle jüngeren Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009.

Anzeige

Dabei besteht in einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Möglichkeit für alle Gebäudeeigentümer, sich einen preiswerten verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen zu lassen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden (z.B. durch Dämmung der Außenwand- und Dach-flächen, durch Einbau einer neuen Heizungsanlage und neuer Fenster)

Der Verbrauchsausweis basiert auf der Grundlage der Energieverbräuche der letzten 3 Jahre für Heizung und Warmwasser und spiegelt eigentlich nur das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

Beim Bedarfsausweis nimmt der Gebäudeenergieberater in einer bauphysikalischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Hauses genau unter die Lupe, deckt die energetischen Schwachstellen auf und gibt fundierte Empfehlungen für eine Modernisierung. Aufgrund dieser Analyse berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasser bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird (standardisierte Werte).

Falls Sie Ihr Haus modernisieren wollen, betreut Sie im Idealfall Ihr Energieberater bei der Beantragung von günstigen Finanzierungsmitteln (KfW, BAFA) und der Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen.

Also: Nur keine Panik! Vertrauen Sie sich und Ihr Haus einem seriösen Gebäudeenergieberater an (Listen: www.bafa.de). Er oder sie wird Sie ordentlich beraten und Ihnen Modernisierungsempfehlungen geben, die auf Ihr Haus und auf Ihren Geldbeutel abgestimmt sind.

Und genau das werden die Themen unserer nächsten Artikel sein: Empfehlungen zur energetischen Modernisierung wie Dämmung der Außenwände, Dachflächen, Heizung, Fenster usw.

Bis dahin.
Ihre Marianne Gockeln

Einen Energiesparrechner zum Thema: "Welches Elektrogerät kaufe ich mir, das billige oder das teurere mit dem niedrigeren Verbrauch?" haben wir bereits. Damit kann man vor dem Kauf durchrechnen, welches Gerät sich lohnt und welches nicht (Elektrogeräte-Rechner).

Was ist aber, wenn man im Laden steht und dort ganz andere Geräte/Preise angeboten werden, als man vorher in der Internet-Recherche untersucht hat?

Dafür haben wir den mobilen Energiespar-Rechner aus der Taufe gehoben: berechnen Sie doch mobil im Laden, welches Gerät sich für Sie lohnt!

Nach und nach werden wir weitere unserer Rechner für Mobiltelefon, PDA und Kleinstcomputer anpassen und unter http://mobil.energiespar-rechner.de/ bereit stellen.

Anzeige

Was sagen Sie dazu? Finden Sie die Idee praktisch? Benutzen Sie das mobile Internet bereits?

Energiespar-Wettbewerb: Garten und Terasse

Für die Wohnungsbegehung beim Energiespar-Wettbewerb (vergessen Sie nicht, heute Ihren Zähler abzulesen!) haben wir bisher den Stromverbrauch in Wohnzimmer, Büro, Küche und Garten untersucht.

Wohnungsbegehung im Juni - Terrasse

Nachdem wir bisher die kleinen und großen Geräte zur Verschönerung des Gartens und die Geräte zum Entsorgen von Gartenabfällen untersucht haben, machen wir auf der Terrasse weiter und schließen hiermit den Außenbereich von Wohnung/Haus ab. Wir haben keinen elektrischen Grill, da wir mit Holzkohle grillen, also bleibt nur noch die Bierzapfanlage, die bei manchen von Ihnen vielleicht auch im Partykeller steht. Sie ist für 5-Liter-Partyfässer geeignet und verbraucht Strom zum Kühlen des Bierfasses. Für die Bierzapfanlage habe ich das Messgerät eingesetzt. Die technischen Angaben des Herstellers werde ich mit den gemessenen Werten vergleichen.

Mittlerweile möchte ich mein Energiekosten-Messgerät (Amazon) nicht mehr hergeben (ich leihe das manchmal aus), da ich seit dem Messen des Stromverbrauchs einzelner Geräte viel bewußter mit der Ressource Strom und schließlich mit meinem Geldbeutel umgehe.

Bierzapfanlage - ein Verbrauchstest

Die Bierzapfanlage ist 3 Jahre alt und in den technischen Daten steht eine "Leistung" von 72 Watt. Das werden wir mit dem Messgerät überprüfen. Ich schalte die Zapfanlage ein und lese eine Leistungsaufnahme zwischen 20-40 Watt, je nach Außentemperatur. Nach 24 Stunden hatte sie an einem mittelwarmen Sommertag einen Gesamtstromverbrauch von 820 Watt.

Anzeige

Was habe ich gelernt?

Vermutlich bezieht sich die Leistungsangabe des Herstellers auf die maximale Kühleinstellung. Die nehmen wir zwar nicht in Anspruch, dafür hat es sich herausgestellt, dass es ein teurer Spaß ist, die Zapfanlage nach einer Grill-Party mal eben eingeschaltet zu lassen, nur weil man am nächsten Abend vielleicht 2 Bier trinken könnte (und vielleicht doch nicht tut). Denn 820 Watt am Tag sind mehr als mein 600-Watt-Kühlschrank, dessen Dienste wichtiger sind.

Wenn man sich im Handel umsieht, gestaltet sich die Suche nach Bierzapfanlagen mit Angaben zur Leistungsaufnahme schwierig, da die Worte "Leistung" oder "Leistungsaufnahme" gar nicht im Produktnamen oder der Produktbeschreibung auftauchen. Keine von insgesamt 7 Bierzapfanlagen bei Amazon haben Angaben zu "Watt", nicht in der Produktbeschreibung und nicht in den technischen Daten. Wenn man aber die Zapfanlage als Luxusgut sieht, dass gar nicht in Dauerbetrieb sein sollte, ist das vielleicht auch nicht weiter bedauerlich. Man schaltet sie nur bei Bedarf vorher ein und schaltet sie danach aus.

In diesem Sinne: Auch eine Änderung Ihres Nutzerverhaltens bringt eine Reduzierung des Stromverbrauchs, ohne das wirklich an Lebensqualität eingebüßt wird. Die einfachste Übung dabei ist immer das Senken der Standbykosten.